Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Geschäftsordnung des Netzwerkes Kinderschutz / Frühe Hilfen im Landkreis Friesland zur Kenntnis.

 


Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur des Landkreises Friesland hat im Rahmen des kooperativen Kinderschutzes im April 2016 unter dem Zusammenschluss unterschiedlicher Professionen und Institutionen das Netzwerk Kinderschutz / Frühe Hilfe auf der gesetzlichen Grundlage gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) aufgebaut.

 

Durch das entsprechendes Netzwerk ist ein weiterer Baustein zum gesunden Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Landkreis Friesland entstanden mit dem Zielen, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten zu verbessern, frühzeitig den Schutz bei Gefährdungen des Kindeswohls zu sichern und die Verantwortungsgemeinschaft im Landkreis Friesland zu stärken.

 

Im Rahmen der gemeinsamen Netzwerkarbeit ist es möglich, die Angebote im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes aufeinander abzustimmen, Entwicklungs-/ bzw. Veränderungsbedarfe aufzuzeigen und entsprechend der Bedarfe gemeinsam Präventionsketten zu entwickeln.

 

Durch die bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf struktureller Ebene sollen Lücken in der Versorgung von jungen Familien erkannt und durch koordinierte Zusammenarbeit behoben werden.

 

Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz / Frühe Hilfen werden sowohl die Belange der Frühen Hilfen für Kinder bis 6 Jahre berücksichtigt, als auch die Belange der Kinder und Jugendlichen über 6 Jahre.

 

In der weiteren Zusammenarbeit wird erörtert, ob zu gewissen Spezialthemen beispielsweise Arbeitsgruppen zur Optimierung von Prozessen gebildet werden.

Die Leitung übernimmt die Koordinierungsstelle Kinderschutz des Landkreises Friesland.

 

Dem Anhang ist die Geschäftsordnung sowie die Kooperationsvereinbarung zu entnehmen.