Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Einrichtung eines Verhütungsfonds im Landkreis Friesland zu und befürwortet die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 10.000 Euro im Haushalt 2017.

 


1. Kreisrätin Vogelbusch erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Einrichtung eines Verhütungsfonds im Landkreis Friesland.

Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel. Die Kosten für Verhütungsmittel werden von den Krankenkassen lediglich für unter 20-jährige übernommen. In der Regelleistung ist nach der Bedarfsberechnung aus 2016 für Gesundheitspflege ein Betrag von monatlich 17,37 Euro vorgesehen. Die Kosten für eine verantwortliche Familienplanung finden keine Berücksichtigung. Die fehlende Finanzierbarkeit führt nicht selten zu ungewollten Schwangerschaften oder Schwangerschaftsabbrüchen, denen man vorbeugen möchte. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Friesland haben und seit mindestens drei Monaten Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Verwaltung und Abwicklung des Fonds erfolgt durch die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches „Jugend, Familie, Schule und Kultur“ des Landkreises Friesland. Es findet bei vorhandenen Mitteln im Fonds eine Vorauszahlung der Betroffenen mit späterer Erstattung unter Vorlage des Ausgabebeleges statt. Das Grundvolumen des Fonds soll eine Höhe von 10.000 Euro betragen.

KTA Sudholz merkt an, dass auch andere Gruppen, wie zum Beispiel Schüler, Auszubildende, Bezieher von Berufsausbildungsförderung oder BaföG auch berücksichtigt werden sollten. Sie stellt die Frage, wie viele Leistungsempfänger es diesbezüglich gibt und regt eine Kostenschätzung für die nächste Ausschusssitzung an.

 


Abstimmungsergebnis:

Der Einrichtung eines Verhütungsfonds im Landkreis Friesland wird einstimmig zugestimmt und die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 10.000 Euro wird befürwortet.