Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH wird vorbehaltlich einer Fristverkürzung für den Vollzug der Entscheidung durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport zum 31.12.2016 aufgelöst und die Gesellschaftsanteile werden auf den Landkreis Friesland umgeschrieben. Zum Liquidator der Gesellschaft wird der jetzige Geschäftsführer Herr Frank Schnieder bestellt.

 


Die Flughafenbeteiligungsgesellschaft Friesland mbH (FBG mbH) wurde 1997 als „Holding“ errichtet und verwaltet die Beteiligungen des Landkreises Friesland an den beiden Flugplatzgesellschaften „Wangerooger Flughafen GmbH“ (28,57 %) und „JadeWeserAirport GmbH“ (50%). Gegenstand des Unternehmens ist nur die Beteiligung an Flughafengesellschaften.

 

Zweck der Gründung der FBG mbH war, mögliche Verluste mit möglichen Gewinnen der Beteiligungen an den Flugplätzen in Mariensiel und Wangerooge zu verrechnen sowie Arbeitnehmer unter bestimmten Rahmenbedingungen an die Flugplatzgesellschaften auszuleihen.

 

Da die Gewinne am Flugplatz auf Wangerooge seit Jahren thesauriert werden, um der Finanzierung von Investitionen in die Sanierung der Start- und Landebahn vorzubeugen, wird dem ersten oben genannten Zweck nicht Rechnung getragen.

 

Die Prüfung der Arbeitnehmerüberlassung nach aktueller Gesetzgebung hat ergeben, dass eine dauerhafte Überlassung der Arbeitnehmer in der bisher praktizierten Form nicht mehr praktikabel ist. Daher wurden alle Mitarbeiter zum 01.09.2016 mit einem Aufhebungsvertrag für die FBG mbH und neuem Arbeitsvertrag unter den Anwendungen des TVöD in die JadeWeserAirport GmbH überführt.

 

Der ursprüngliche Unternehmenszweck ist somit nicht mehr gegeben, so dass die Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 21.11.2016 vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages beschlossen hat, die FBG mbH zum 31.12.2016 aufzulösen und den jetzigen Geschäftsführer Frank Schnieder zum Liquidator zu bestellen.

 

Die Anteile an den Flugplatzgesellschaften „Wangerooger Flughafen GmbH“ und „JadeWeserAirport GmbH“ würden nach Auflösung auf den Landkreis Friesland übergehen. Diese Entscheidung ist gem. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) anzuzeigen, wobei diese dann erst 6 Wochen nach der Anzeige vollzogen werden dürfte. Mit Schreiben vom 16.11.2016 wurde dem MI die Auflösung der FBG mbh und die Übernahme der mittelbaren Beteiligungen vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages bereits angekündigt, mit dem Hinweis, dass mit der Anzeige eine Fristverkürzung beantragt werden soll.

 

Auf das laufende Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt Wilhelmshaven hätte eine Auflösung der Gesellschaft keine Konsequenzen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung  und Finanzen beschließt wie folgt:

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig