Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Beschluss:

Der Einführung einer „Satzung über Prüfungsgebühren des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland“ mit Wirkung ab 13.01.2017 wird zugestimmt.

 


Der Landkreis Friesland erhebt bisher aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 25.05.2001 seit dem 01.01.2002 einen unveränderten Stundensatz für Prüfungsleistungen des Rechnungsprüfungsamtes in Höhe von 46 Euro pro Stunde. Dieser Stundensatz war damals eine aufgerundete Anpassung des zuvor seit dem 01.04.2000 geltenden Stundensatzes von 90 DM pro Stunde. Seinerzeit lag der Berechnung der damals gültige KGSt-Bericht über die Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 1999, zugrunde.

 

In Anbetracht dieser Zeitspanne ist eine Anpassung dringend geboten. Der bisherige Satz deckt die tatsächlichen Kosten des Landkreises nicht mehr annähernd.

 

Um einen breiten Vergleich der entsprechenden Stundensätze in Niedersachsen zu ermöglichen, wurde im 3. Quartal 2016 eine Umfrage durchgeführt, deren Ergebnis als Anlage zur Kenntnis gegeben wird. Auf Basis der vorliegenden Rückmeldungen ist festzustellen, dass alle Landkreise mit Stundensätzen, deren Berechnung ab dem Jahr 2015 erfolgt ist, einen Satz von über 60 Euro festgelegt haben. Viele Landkreise stellen dabei auf die Pauschsätze des Landes Niedersachsen ab, die zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom Land ermittelt und berechnet werden (und dabei auf den für den gehobenen Dienst geltenden Stundensatz der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Dieser beträgt aktuell 63 Euro. Einige Landkreise haben bekundet, ihre Stundensätze an diesen aktuellen Satz anpassen zu wollen, diesem Prinzip folgt jetzt die vorgeschlagene Satzung des Landkreises Friesland.

 

Die Pauschsätze des Landes haben im Vergleich zu den Berechnungsgrundlagen der KGSt entscheidende Vorteile. Sie sind jederzeit einfach und transparent nachzulesen und nachzuvollziehen. Sie gelten für alle Berechnungen auf Basis der AllGO und haben daher weite Verbreitung. Das Land ermittelt einen Durchschnittssatz für Laufbahngruppen, individuelle Berechnungen auf Basis des KGSt-Berichtes und der jeweiligen Stellenbesetzungen und Stellenbewertungen entfallen damit. Sobald das Land neue Sätze verkündet, können diese einfach ab dem folgenden Kalenderjahr angewandt werden. Somit ist auch bei einem Satzungsbezug auf diese Zahlen Planungssicherheit gegeben. Die KGSt-Berichte erscheinen meist jedes Jahr, aber sie machen grundsätzlich auch detaillierte Berechnungen notwendig. Die Sätze des Landes werden bisher nicht zwingend jährlich aktualisiert, gelten dann aber transparent unmittelbar. Ferner zeigt auch ein intern durchgeführter Zahlenvergleich, dass die individuell berechneten Sätze nach Maßgabe der KGSt und diejenigen des Landes recht nah beieinander liegen. Somit scheint ein Bezug auf die Sätze des Landes als die bessere Lösung. Die Festlegung eines Bezuges in der Satzung an Stelle einer starren Zahl macht Anpassungen in Zukunft entbehrlich und stellt sicher, dass die Prüfungsleistungen des Landkreises auch in Zukunft immer kostendeckend sind.

 

Die Satzung wird im Amtsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Bürgermeister (bzw. stellv.) im Rahmen der letzten HVB-Sitzung bereits über die beabsichtigte Änderung in Kenntnis gesetzt.

 

Herr Pauluschke fügt an, dass es sich hierbei um eine Angleichung an landesübliche Gebühren handelt.

 

Dies bestätigt Herr Ambrosy und weist darauf hin, dass die Gebühren seit 15 Jahren stabil sind. Die Städte und Gemeinden wurden hierzu bereits angehört.

 

Herr Janßen merkt hierzu an, dass die Satzung aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt erst ab dem 13.01.2016 in Kraft treten kann. Der Beschluss müsste somit dahingehend abgeändert werden.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, beschließt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen in Abänderung des Beschlussvorschlages wie folgt:.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig