Herr Ambrosy führt zum Haushalt 2017 folgendes aus:

 

Grundlegendes Ziel des Haushaltes 2017 ist es, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

 

Es sollen zwei „Masterpläne“ vorgelegt werden, in denen alle noch ausstehenden Schulbauten und -sanierungen und alle noch ausstehenden Straßen- und Radwege-Erneuerung für die nächsten sieben Jahre enthalten sind. Diese Aufgliederung wäre dann nach KT-Beschluss verbindlich.

 

Für Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage liegen bereits die „vorläufigen Grundbeträge“ des Landesamtes für Statistik vor.

 

Die Ausgaben sollen so gering wie möglich gehalten werden, jedoch gibt es im Bereich Jugendhilfe und Jobcenter (Arbeitslosenunterstützung) Unwägbarkeiten.

 

Die Kreisverwaltung plant momentan auf der Grundlage einer Kreisumlage in Höhe von 52 Punkte.

 

Herr Kühne spricht an, dass es im letzten Jahr zu einer Debatte über den Zahlungsversatz bei der Erstattung von Asylbewerberleistungen gekommen ist. Dieser führte ab 2017 zu einer Rückführung. Zudem stellt er die Frage, ob die Zahlungen des Landes im Haushalt erkennbar sind. Herr Ambrosy fügt hierzu an, dass der Versatz nicht mehr so groß ist, wie befürchtet. Die Zahlungsflüsse sind zwar zeitlich etwas versetzt, dies ist im Haushalt entsprechend ausgewiesen.

Die Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II trägt zunächst der Landkreis. Durch den Bund erfolgt lediglich eine teilweise Kostenerstattung. Hier ist noch fraglich, wie hoch der Kostenzuschuss des Bundes ausfallen wird.

 

Liquiditätskredite sollen nach Möglichkeit nicht aufgenommen werden.

 

Herr KTA Janßen gibt zu bedenken, dass die Masterpläne nicht für sieben Jahre sondern lediglich für die Zeit der Wahlperiode, also fünf Jahre gelten sollten, damit dann der neue Kreistag weiteres entscheiden kann. Hierzu erläutert Herr Ambrosy, dass sich größere Bauten auch über drei bis fünf Jahre strecken können, da lediglich in den Ferien gebaut werden kann. Wenn eine mehrjährige Baumaßnahme beispielsweise erst im Jahr 2020 oder 2021 beginnt, ist es somit sinnvoll, auch über fünf Jahre hinaus zu planen. Dies soll auch den Schulen eine Gewissheit bieten. Der neue Kreistag könne 2021 ja anders entscheiden.

 

Herr KTA Zillmer bedankt sich für die Ausführungen und teilt vorab folgende Anträge der CDU mit (schriftliche Anträge folgen):

- Zuschuss für die Betriebskosten der Kindertagesstätten in Höhe von 500.000 €

- Sandaufspülung Wangerooge Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000 €

- Zuschuss für den Neubau Aquatoll in Höhe von 1 Mio. €

 

Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis. Herr Ambrosy fügt dazu aus, dass er bei der Sandaufspülung eine Fondslösung vorgeschlagen hat, in dem jährlich angespart wird. Eine reine Kostentragung durch den (unzuständigen) Landkreis würde das Land unangemessen aus der Pflicht entlassen.

 

Herr KTA Just gibt zu bedenken, dass die Kommunen entlastet werden sollen. Hier wäre eine Senkung der Kreisumlage in Höhe von 2 Punkten oder ein Zuschuss in anderer Form zu bedenken.

 

Herr Pauluschke bemerkt schließlich, dass möglichst keine Neuverschuldung eingegangen werden soll. Weiter sollen keine Liquiditätskredite mehr aufgenommen werden. Dies wurde erreicht. Eine Neuverschuldung soll ebenfalls nicht mehr erfolgen, Kredite sollen getilgt werden.

 

Landrat Ambrosy äußert Verständnis für die Position der Städte und Gemeinden, insbesondere im Bereich Kita- und Schulinvestitionen. Man strebe eine möglichst einvernehmliche Lösung an. Die Gespräche mit den Bürgermeistern bleiben abzuwarten. Sollten die Städte und Gemeinden Entlastung erwarten, so bitte der Landrat darum, dass dann die Einsparungen auch gemeinsam getragen werden.

 

Herr Pauluschke bedankt sich für die Ausführungen des Landrates.