Herr Just hat folgende Anfragen:

1. Was hat die EWE getan um die Grundrechte der Mitarbeiter zu wahren?

2. Welchen öffentlichen Zweck erfüllen die Investitionen in der Türkei?

3. Erfolgt eine Abführung von Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates der EWE?

 

Zu Punkt 3 erklärt Herr Pauluschke, dass die Regelung erst ab dem 01.01.2017 gilt. Hierzu ergänzt Herr Ambrosy, dass Frau Schlieper auch bereits in den letzten Jahren freiwillig abgeführt hat.

 

Zu dem Punkt 2 erklärt Herr Ambrosy, dass der türkischen Seite Investitionen in Höhe von 126 Mio. € in den kommenden drei Jahren in Aussicht gestellt worden sind. Diese Mittel werden nur gezahlt, wenn ausreichende Mittel innerhalb der EWE- Türkei erwirtschaftet worden sind.

 

Zu Punkt 1 erläutert der Landrat, dass die Mitarbeiter von dem Verdacht befreit werden konnten, der Gülen-Bewegung anzugehören. Trotzdem gibt es Compliance-Verstöße, denen nachgegangen wird. Hier handelt es sich um Vergünstigungen, die Mitarbeiter gewissen Kunden gewährt haben.