Sitzung: 08.02.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0073/2017
Beschluss:
- Der Kreistag
beschließt den Jahresabschluss 2012 des Landkreises Friesland in der
vorgelegten Fassung.
- Die Überschüsse
des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres
werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem
Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
- Der Kreistag
erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2012
Entlastung.
Der vierte nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung aufgestellte Jahresabschluss ist abgeschlossen und
geprüft.
Rechtslage:
Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt den
Jahresabschluss nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt
seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem
Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem
Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu
diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1
beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates.
Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und
öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses am 25.11.2016 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt.
Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert vom 12.01.2017.
Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen
dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung
des Landrates formell zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgenden
Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis:
5.039.138,21 Euro
außerordentliches Ergebnis: 953.296,58 Euro
Jahresergebnis:
5.992.434,79 Euro
Der Überschuss ist nach Artikel 6 des
NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu
verrechnen, der darüber hinaus gehende Anteil ist den Rücklagen aus
Überschüssen des Ordentlichen und des Außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der
Vorjahresbilanz (ca. 11,0 Mio. Euro) geringfügig um 200 T€ auf 10,8 Mio. Euro
vermindert.
Die Bilanzsumme ist
um knapp 3,8 Mio. Euro gewachsen. Es gab folgende wesentlichen
Vermögensveränderungen im Anlagevermögen:
Immaterielles
Vermögen (geleistete Zuwendungen):
-1.086.468 Euro
Sachvermögen (insb.
Anlagen im Bau: BBS Varel, Oberstufengebäude Mariengymnasium Jever): 2.392.121 Euro
Finanzvermögen (aus
Forderungen aus Transferleistungen): 1.439.459 Euro
Das bedeutet auf der
Passivseite eine um 4.857.506 Euro höhere Nettoposition (Erhöhung des
Reinvermögens um 39.082,42 Euro [Zuschuss für Grundstückskauf], Minderung des
vorgetragenen kameralistischen Sollfehlbetrages (Negativbetrag) in Höhe des
Vorjahres-Überschusses von 3.405.909,53 Euro; 2.586.525,26 Euro gegenüber dem
Vorjahr höherer Jahresüberschuss; 1.174.011,50 Euro geringere Sonderposten);
die Geldschulden sind um 2.152.915,00 Euro; die Rückstellungen um 55.429,50
Euro gesunken.
Seitens der Verwaltung ergänzt Herr Janßen,
dass nach der genannte Verrechnung des Überschusses mit den vorgetragenen
Soll-Fehlbeträgen ein Betrag von 508.867,33 € übrig bleibt. Dieser ist,
entsprechend dem Verhältnis des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses
mit 427.915,01 € der ordentlichen und mit 80.952,32 € der außerordentlichen
Rücklage zuzuführen.
Ohne weitere Fragen beschließt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen wie folgt
Abstimmungsergebnis:
einstimmig