Beschluss:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2012 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
  2. Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
  3. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2012 Entlastung.

 


Der vierte nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte Jahresabschluss ist abgeschlossen und geprüft.

 

Rechtslage:

Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachverhalt:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am 25.11.2016 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert vom 12.01.2017. Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

 

ordentliches Ergebnis:                  5.039.138,21 Euro

außerordentliches Ergebnis:          953.296,58 Euro

Jahresergebnis:                                              5.992.434,79 Euro

 

Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen, der darüber hinaus gehende Anteil ist den Rücklagen aus Überschüssen des Ordentlichen und des Außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der Vorjahresbilanz (ca. 11,0 Mio. Euro) geringfügig um 200 T€ auf 10,8 Mio. Euro vermindert.

 

Die Bilanzsumme ist um knapp 3,8 Mio. Euro gewachsen. Es gab folgende wesentlichen Vermögensveränderungen im Anlagevermögen:

 

Immaterielles Vermögen (geleistete Zuwendungen):                 -1.086.468 Euro

Sachvermögen (insb. Anlagen im Bau: BBS Varel, Oberstufengebäude Mariengymnasium Jever):                                                                                       2.392.121 Euro

Finanzvermögen (aus Forderungen aus Transferleistungen): 1.439.459 Euro

 

Das bedeutet auf der Passivseite eine um 4.857.506 Euro höhere Nettoposition (Erhöhung des Reinvermögens um 39.082,42 Euro [Zuschuss für Grundstückskauf], Minderung des vorgetragenen kameralistischen Sollfehlbetrages (Negativbetrag) in Höhe des Vorjahres-Überschusses von 3.405.909,53 Euro; 2.586.525,26 Euro gegenüber dem Vorjahr höherer Jahresüberschuss; 1.174.011,50 Euro geringere Sonderposten); die Geldschulden sind um 2.152.915,00 Euro; die Rückstellungen um 55.429,50 Euro gesunken.

 

Seitens der Verwaltung ergänzt Herr Janßen, dass nach der genannte Verrechnung des Überschusses mit den vorgetragenen Soll-Fehlbeträgen ein Betrag von 508.867,33 € übrig bleibt. Dieser ist, entsprechend dem Verhältnis des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses mit 427.915,01 € der ordentlichen und mit 80.952,32 € der außerordentlichen Rücklage zuzuführen.

 

Ohne weitere Fragen beschließt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen wie folgt


Abstimmungsergebnis:

einstimmig