Sitzung: 08.02.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0072/2017
Beschluss:
Die vorgelegte Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Grundstücks-Eigenbetrieb Nordwest-Krankenhaus“ wird vorbehaltlich
der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport beschlossen.
Mit Beginn der neuen Wahlperiode zum
01.11.2016 wurde die Anzahl der Mitglieder im Betriebsausschuss von 7 auf
nunmehr 11 erhöht. Darüber hinaus steht gem. den Übergangsbestimmungen in § 36
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) v. 27.01.2011 noch die Anpassung an die
neue EigBetrVO aus.
Da sich die Zuständigkeit des Eigenbetriebes
aufgrund des zivilrechtlichen Eigentums nur auf das Halten und Verwalten der
Grundstücke beschränkt und keine Buchungsvorgänge entstehen, wurde im Interesse
einer einfachen Verwaltungshandhabung gem. § 35 EigBetrVO eine Befreiung von
der Festsetzung eines Stammkapitals bzw. Reinvermögens, von der Erstellung
eines Haushaltsplanes, von der Aufstellung eines Jahresabschlusses sowie von
der Verpflichtung, eine Jahresabschlussprüfung vornehmen zu lassen, beantragt.
Die Befreiungen wurden bereits in dem Entwurf der Betriebssatzung eingearbeitet
(§§ 3 und 8 Abs. 3 der Betriebssatzung).
Gem. § 58 Nr. 5 NKomVG beschließt die Vertretung über Satzungen.
Seitens der Verwaltung teilt Herr Janßen dazu mit, dass die Befreiung zwischenzeitlich von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt wurde und vorliegt.
Ohne weitergehende Erörterung beschließt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen wie folgt
Abstimmungsergebnis:
einstimmig