Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die vorgelegte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Grundstücks-Eigenbetrieb Nordwest-Krankenhaus“ wird vorbehaltlich der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport beschlossen.

 


Mit Beginn der neuen Wahlperiode zum 01.11.2016 wurde die Anzahl der Mitglieder im Betriebsausschuss von 7 auf nunmehr 11 erhöht. Darüber hinaus steht gem. den Übergangsbestimmungen in § 36 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) v. 27.01.2011 noch die Anpassung an die neue EigBetrVO aus.

 

Da sich die Zuständigkeit des Eigenbetriebes aufgrund des zivilrechtlichen Eigentums nur auf das Halten und Verwalten der Grundstücke beschränkt und keine Buchungsvorgänge entstehen, wurde im Interesse einer einfachen Verwaltungshandhabung gem. § 35 EigBetrVO eine Befreiung von der Festsetzung eines Stammkapitals bzw. Reinvermögens, von der Erstellung eines Haushaltsplanes, von der Aufstellung eines Jahresabschlusses sowie von der Verpflichtung, eine Jahresabschlussprüfung vornehmen zu lassen, beantragt. Die Befreiungen wurden bereits in dem Entwurf der Betriebssatzung eingearbeitet (§§ 3 und 8 Abs. 3 der Betriebssatzung).

 

Gem. § 58 Nr. 5 NKomVG beschließt die Vertretung über Satzungen.

 

Seitens der Verwaltung teilt Herr Janßen dazu mit, dass die Befreiung zwischenzeitlich von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt wurde und vorliegt.

 

Ohne weitergehende Erörterung beschließt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen wie folgt

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig