Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Landrat Ambrosy erinnerte an die mehrfachen Informationen der Verwaltung zum laufenden Grundwasserentnahmeverfahren von P & K. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte zu Gunsten des Landkreises Friesland entschieden; die beiden Kläger hätten sich daraufhin an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gewandt. Das OVG habe in der vergangenen Woche entschieden, die Berufung beider Kläger zurückzuweisen; die Revision sei nicht zugelassen. Das Grundwasserentnahmeverfahren bzw. das Genehmigungsverfahren des Landkreises sei damit gerichtlich als rechtmäßig bestätigt worden.