Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die 7. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.03.2017 wird beschlossen.

 

 


Am 19.10.2016 wurde durch den Kreistag die 6. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung beschlossen. Dies war notwendig geworden, da die Gebührenkalkulation eine Senkung der Grundgebühr und der Volumensätze zur Folge hatte. Die Städte und Gemeinden haben die entsprechenden geringeren Gebührensätze bei den Jahresbescheiden für 2017 entsprechend berücksichtig.

 

Darüber hinaus gibt es noch einen „Einzelfallparagraphen“ (§ 3 Abs. 5 der Abfallgebührensatzung). Danach können Sonderleerungen beantragt werden, die nach abzufahrendem Volumen in Litern berechnet werden. Dies sind bis dato ausschließlich 1,1er Container (Müllgroßbehälter mit einem Volumen von 1.100 Litern) von Gaststätten in den Feriengebieten in den Oster- und Sommerferien (ca. 20 Leerungen im Jahr).

 

Auch hier muss eine entsprechende Senkung erfolgen. Die Kalkulation ergab eine Änderung der Volumensätze von 0.04 € (ohne Biotonne/Eigenkompostierer) / 0,05 € (Regelentsorgung) auf 0,03 € / 0,04 € je Liter. Insgesamt kostet eine Sonderleerung dieser Container dann 85,55 € (alt: 96,55 €) ohne Biotonne und 96,55 € (alt: 107,55 €) mit Biotonne.

 

Damit der Landkreis Friesland auf Grundlage der Satzung die Sonderleerungen mit den entsprechenden geringeren Sätzen abrechnen kann, muss die Satzung entsprechend angepasst werden.

 

Die Senkung als solche und die Gebührenkalkulation wurde durch den Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft bereits am 07.09.2016 beschlossen, jedoch nicht die Anpassung der Sätze für die genannten Sonderleerungen.

 

Der Umweltausschuss hat per Umlaufbeschluss zu Vorlage 0061/2017 der Verabschiedung einer entsprechenden 7. Änderungssatzung zugestimmt. Der Kreisausschuss folgte der Empfehlung (siehe TOP 3.1.7 vom 15.02.2017) einstimmig.

 

Der Kreistag nimmt Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.