Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 


Der Landkreis Friesland hat für die Modernisierung und Sanierung  sowie für die Um- und Erweiterungsbauten an den kreiseigenen Schulen einen Masterplan „Schulbau“  erstellt. 

Für die „Sanierung des Fußbodens im Altbau“ sind in 2017 im Haushalt des Landkreises 230.000,00€ bereitgestellt worden.

Neben den vier Klassenräumen wird auch der Kopfteil zur Hilgenholter Straße (hier befinden sich die Räume für den Schulassistenten sowie Technik- und Abstellräume) und der Flur saniert. Der Küchenbereich wird nicht saniert.

Die Sanierung der o.g. Bereiche beinhaltet folgende Maßnahmen:

 

·      Ursachenforschung (Kernbohrungen zur Gründungsanalyse, Ermittlung der wasserführenden Leitungswege, Herstellen von Boden- und Wandöffnungen zur Feststellung des statischen Sachstandes)

·      Planung und Ausschreibung

·      Abbruch (Mobiliar ausräumen, Trockenbauwände und Server aus dem Schulassistentenraum zurückbauen, Sohlplatte mit Aufbau in den betroffenen vier Unterrichtsräumen, Raum des Schulassistenten mit Technik- und Abstellräumen und Flurbereich zurückbauen.

·      Aufbau (Neuaufbau der gesamten Fußbodenkonstruktion, Aufbau des Schulassistentenraum mit Trockenbauwänden zur Abgrenzung des Technik- und Abstellraumes, Inbetriebnahme der Serveranlage sowie Bodenbelags- und Malerarbeiten in allen betroffenen Bereichen.)

 

Die Zusammenfassung dieses Bauabschnittes findet aufgrund sicherheits- und bautechnisch sinnvoller Abgrenzungen zu anderen Bereichen statt.

 

Der Küchenbereich ist aus folgenden Gründen als separater Bauabschnitt zu betrachten:

 

·      Im Küchenbereich – die Küche stammt ca. aus den 1970er-Jahren -  liegen keine gravierenden baulichen Mängel vor.

·      Die Arbeiten bzw. die Arbeitsabläufe der oben genannten Räume (Rohbau) unterscheiden sich wesentlich von dem des Küchenbereiches (Ausbau).

·      Der Küchenbereich als spätere Maßnahme kann inkl. Zuwegung als Staubschutzabschnitt abgegrenzt werden.

·      Grundlage für eine einwandfrei bautechnische Ausführung eines Küchenbereiches ist eine vorausgegangene Detailplanung der Küche mit angefertigten Leitungsplänen. Dies erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.   

In der mittelfristigen Haushaltsplanung und auch im Masterplan sind die Gelder für die Sanierung der Lehrküche für 2019 eingeplant, da bis dahin die Funktionsfähigkeit der Lehrküche gewährleistet ist.

 

Herr Krettek stellt den Tagesordnungspunkt seitens der CDU-Fraktion vor. Durch aufsteigende Bodenfeuchte und fehlende Abdichtungen ist Feuchtigkeit durch die vorhandene Bodenplatte diffundiert, dadurch hat sich der Bodenbelag von der Rohdecke gelöst. Zusätzlich ist in den Klassenräumen ein modriger Geruch wahrzunehmen. Weiterhin ist der Zugang zur Küche nicht barrierefrei zu erreichen, hier befinden sich zwei Stufen. In der Küche stehen vier Küchenzeilen, wovon zwei abgängig sind. Es tritt Salpeter aus den Wänden und es ragen gekappte Rohre aus dem Boden. Es wird dafür plädiert, die Küchensanierung gemeinsam mit der Bodensanierung durchzuführen.

Herr Homfeldt führt aus, dass aus seiner Sicht die Küche baulich nicht den hygienischen Anforderungen entspricht. Eine Reinigung des Bodens ist aufgrund der Risse und fehlenden Fußleisten nicht möglich. Des Weiteren wäre die Schulleitung bereit, die Sanierung des Fußbodens um ein Jahr zu verschieben, wenn die Sanierung der Küche zeitgleich durchgeführt werden würde.

Frau Bödecker führt an, dass Mängel nicht alleine an der OBS Bockhorn vorhanden sind. Es sind im Kreisgebiet 17 Schulen zu berücksichtigen, daher wurde gemeinsam mit dem Kreistag ein Masterplan beschlossen. Dieser ist nach Dringlichkeit geordnet und es wurden entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt. Es sollte nicht von dem Masterplan abgewichen werden, da dies Begehrlichkeiten bei anderen Schulen wecken würde. Sie plädiert dafür, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und am Maßnahmenkatalog festzuhalten.

Herr Chmielewski unterstützt Frau Bödecker in ihrer Ansicht, dass eine Änderung Begehrlichkeiten wecken wird. Als Folge müsste der Masterplan des Öfteren geändert und angepasst werden.

Herr Alpaslan fügt an, dass ein Aufschieben der Fußbodensanierung aufgrund der baulichen Mängel nicht in Frage kommen würde und es sich bei den Sanierungsarbeiten in der Küche um Gewerke handelt, die jetzt bei der Bodensanierung nicht notwendig sind. Ein sachlicher Zusammenhang der beiden Baumaßnahmen ist daher nicht gegeben und eine Kosteneinsparung sei dadurch auch nicht zu erwarten. Ein Ersetzen der fehlenden Fußleisten wird im Rahmen des laufenden Bauunterhaltes zugesichert.

Herr Homfeldt erkundigt sich, ob sich durch eine Sanierung des Küchenbereichs negative Folgen für den bereits sanierten Bereich im Altbau ergeben und ob es nicht daher schon angezeigt wäre, die Baumaßnahmen zusammenzufassen. Weiter möchte er wissen, ob sich durch eine Zusammenfassung Einsparungen ergeben. Die Antwort möchte er im Protokoll zahlenmäßig festgehalten sehen. Er möchte in diesem Zusammenhang wissen, nach welchen Vorschriften der Küchenbereich betrachtet wird und welche Stelle für die Überwachung der Hygiene zuständig ist.

Auch Herr Tammen erbittet eine Darstellung der Einsparungen und genauere Informationen über die Umsetzung der Maßnahmen für eine spätere Entscheidungsfindung.

Nachtrag zum Protokoll:

1.    Einsparungen durch Zusammenlegung der Baumaßnahmen Bodensanierung und Küchensanierung lassen sich nicht beziffern. Zumal, wie oben erwähnt, bei der Küchensanierung andere Gewerke benötigt werden als bei der Bodensanierung. Das Gebäudemanagement rechnet nicht mit Einsparungen. Auch sind durch die Trennung der Maßnahmen keine Schäden für die dann sanierten Bereiche zu erwarten.

  1. Überwachung der Hygiene in Lehrküchen

Gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen innerbetriebliche Vorgehensweisen von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen in einem Hygieneplan festgelegt werden.

Der Leiter der Schuleinrichtung ist innerhalb der betreffenden Schule verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneanforderungen. In Wahrnehmung seiner Verantwortung kann der Schulleiter Aufgaben des Hygienemanagements an weitere Personen wie Hausmeister, Lehrkräfte und eingeschränkt auch an Schüler delegieren.

Eine dokumentierte Hygiene-Belehrung für die Lehrkräfte sowie weitere unter Anlage 3 aufgeführte Personen sollte möglichst jährlich durchgeführt werden. Besondere Belehrungspflichten ergeben sich durch die §§ 34, 35 und 43 IfSG.

 

Der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser hat keine Zuständigkeit für Lehrküchen, da es sich hier um Schulungszwecke für einen beschränkten Personenkreis handelt.

 

Die Verwaltung nimmt die Anfrage zum Anlass, eine Ausfertigung des Hygieneplans bei den Schulen einzufordern.