Sitzung: 16.03.2017 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0115/2017
Der Ausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur
Kenntnis.
Der Landkreis
Friesland hat für die Modernisierung und Sanierung sowie für die Um- und
Erweiterungsbauten an den kreiseigenen Schulen einen Masterplan „Schulbau“
erstellt.
Für die „Sanierung
des Fußbodens im Altbau“ sind in 2017 im Haushalt des Landkreises 230.000,00€
bereitgestellt worden.
Neben den vier
Klassenräumen wird auch der Kopfteil zur Hilgenholter Straße (hier befinden
sich die Räume für den Schulassistenten sowie Technik- und Abstellräume) und
der Flur saniert. Der Küchenbereich wird nicht saniert.
Die Sanierung der
o.g. Bereiche beinhaltet folgende Maßnahmen:
· Ursachenforschung
(Kernbohrungen zur Gründungsanalyse, Ermittlung der wasserführenden
Leitungswege, Herstellen von Boden- und Wandöffnungen zur Feststellung des
statischen Sachstandes)
· Planung und
Ausschreibung
· Abbruch (Mobiliar
ausräumen, Trockenbauwände und Server aus dem Schulassistentenraum zurückbauen,
Sohlplatte mit Aufbau in den betroffenen vier Unterrichtsräumen, Raum des
Schulassistenten mit Technik- und Abstellräumen und Flurbereich zurückbauen.
· Aufbau (Neuaufbau der gesamten Fußbodenkonstruktion, Aufbau des
Schulassistentenraum mit Trockenbauwänden zur Abgrenzung des Technik- und
Abstellraumes, Inbetriebnahme der Serveranlage sowie Bodenbelags- und
Malerarbeiten in allen betroffenen Bereichen.)
Die
Zusammenfassung dieses Bauabschnittes findet aufgrund sicherheits- und
bautechnisch sinnvoller Abgrenzungen zu anderen Bereichen statt.
Der Küchenbereich ist aus folgenden Gründen als
separater Bauabschnitt zu betrachten:
· Im Küchenbereich –
die Küche stammt ca. aus den 1970er-Jahren -
liegen keine gravierenden baulichen Mängel vor.
· Die Arbeiten bzw.
die Arbeitsabläufe der oben genannten Räume (Rohbau) unterscheiden sich
wesentlich von dem des Küchenbereiches (Ausbau).
· Der Küchenbereich
als spätere Maßnahme kann inkl. Zuwegung als Staubschutzabschnitt abgegrenzt
werden.
· Grundlage für eine
einwandfrei bautechnische Ausführung eines Küchenbereiches ist eine
vorausgegangene Detailplanung der Küche mit angefertigten Leitungsplänen. Dies
erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.
In der
mittelfristigen Haushaltsplanung und auch im Masterplan sind die Gelder für die
Sanierung der Lehrküche für 2019 eingeplant, da bis dahin die
Funktionsfähigkeit der Lehrküche gewährleistet ist.
Herr Krettek stellt den Tagesordnungspunkt seitens der CDU-Fraktion vor. Durch aufsteigende Bodenfeuchte und fehlende Abdichtungen ist Feuchtigkeit durch die vorhandene Bodenplatte diffundiert, dadurch hat sich der Bodenbelag von der Rohdecke gelöst. Zusätzlich ist in den Klassenräumen ein modriger Geruch wahrzunehmen. Weiterhin ist der Zugang zur Küche nicht barrierefrei zu erreichen, hier befinden sich zwei Stufen. In der Küche stehen vier Küchenzeilen, wovon zwei abgängig sind. Es tritt Salpeter aus den Wänden und es ragen gekappte Rohre aus dem Boden. Es wird dafür plädiert, die Küchensanierung gemeinsam mit der Bodensanierung durchzuführen.
Herr Homfeldt führt aus, dass aus seiner Sicht die Küche baulich nicht den hygienischen Anforderungen entspricht. Eine Reinigung des Bodens ist aufgrund der Risse und fehlenden Fußleisten nicht möglich. Des Weiteren wäre die Schulleitung bereit, die Sanierung des Fußbodens um ein Jahr zu verschieben, wenn die Sanierung der Küche zeitgleich durchgeführt werden würde.
Frau Bödecker führt an, dass Mängel nicht alleine an der OBS Bockhorn vorhanden sind. Es sind im Kreisgebiet 17 Schulen zu berücksichtigen, daher wurde gemeinsam mit dem Kreistag ein Masterplan beschlossen. Dieser ist nach Dringlichkeit geordnet und es wurden entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt. Es sollte nicht von dem Masterplan abgewichen werden, da dies Begehrlichkeiten bei anderen Schulen wecken würde. Sie plädiert dafür, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und am Maßnahmenkatalog festzuhalten.
Herr Chmielewski unterstützt Frau Bödecker in ihrer Ansicht, dass eine Änderung Begehrlichkeiten wecken wird. Als Folge müsste der Masterplan des Öfteren geändert und angepasst werden.
Herr Alpaslan fügt an, dass ein Aufschieben der Fußbodensanierung aufgrund der baulichen Mängel nicht in Frage kommen würde und es sich bei den Sanierungsarbeiten in der Küche um Gewerke handelt, die jetzt bei der Bodensanierung nicht notwendig sind. Ein sachlicher Zusammenhang der beiden Baumaßnahmen ist daher nicht gegeben und eine Kosteneinsparung sei dadurch auch nicht zu erwarten. Ein Ersetzen der fehlenden Fußleisten wird im Rahmen des laufenden Bauunterhaltes zugesichert.
Herr
Homfeldt erkundigt sich, ob sich durch eine Sanierung des Küchenbereichs
negative Folgen für den bereits sanierten Bereich im Altbau ergeben und ob es
nicht daher schon angezeigt wäre, die Baumaßnahmen zusammenzufassen. Weiter
möchte er wissen, ob sich durch eine Zusammenfassung Einsparungen ergeben. Die
Antwort möchte er im Protokoll zahlenmäßig festgehalten sehen. Er möchte in diesem
Zusammenhang wissen, nach welchen Vorschriften der Küchenbereich betrachtet
wird und welche Stelle für die Überwachung der Hygiene zuständig ist.
Auch Herr Tammen erbittet eine Darstellung der Einsparungen und genauere Informationen über die Umsetzung der Maßnahmen für eine spätere Entscheidungsfindung.
Nachtrag zum Protokoll:
1.
Einsparungen
durch Zusammenlegung der Baumaßnahmen Bodensanierung und Küchensanierung lassen
sich nicht beziffern. Zumal, wie oben erwähnt, bei der Küchensanierung andere
Gewerke benötigt werden als bei der Bodensanierung. Das Gebäudemanagement
rechnet nicht mit Einsparungen. Auch sind durch die Trennung der Maßnahmen
keine Schäden für die dann sanierten Bereiche zu erwarten.
- Überwachung der Hygiene in Lehrküchen
Gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen innerbetriebliche
Vorgehensweisen von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen in einem
Hygieneplan festgelegt werden.
Der Leiter der Schuleinrichtung ist innerhalb der betreffenden Schule
verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneanforderungen. In Wahrnehmung
seiner Verantwortung kann der Schulleiter Aufgaben des Hygienemanagements an
weitere Personen wie Hausmeister, Lehrkräfte und eingeschränkt auch an Schüler
delegieren.
Eine dokumentierte Hygiene-Belehrung für die Lehrkräfte sowie weitere
unter Anlage 3 aufgeführte Personen sollte möglichst jährlich durchgeführt
werden. Besondere Belehrungspflichten ergeben sich durch die §§ 34, 35 und 43
IfSG.
Der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser hat keine Zuständigkeit für
Lehrküchen, da es sich hier um Schulungszwecke für einen beschränkten
Personenkreis handelt.
Die Verwaltung nimmt die Anfrage zum Anlass, eine Ausfertigung des
Hygieneplans bei den Schulen einzufordern.