Beschluss: einstimmig beschlossen

Den in Anlage 1 genannten Antragstellern werden die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Verkehrssicherheitsarbeit gewährt.

 


Auf Beschluss des Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der erwirtschafteten Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten.

Im Jahr 2016 standen Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 35.000 € zur Verfügung. Den Schulen im Landkreis Friesland konnten Fördermittel in Höhe von 16.000 € zugewiesen werden. Der auszuzahlende Betrag erreichte damit einen Anteil von 77,08 % an den von den Schulen insgesamt beantragten Zuschüssen.

Weitere Zuschussnehmer waren die Weser-Ems Busverkehr GmbH, die Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde e.V., die Verkehrswacht Jeverland e.V. sowie die Gemeinde Zetel. Für eigene Maßnahmen des Landkreises Friesland wurden 2.000 € bereitgestellt.

Die aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt erwachsene Fallzahl hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 6,3 % erhöht. Bei den stationären Messanlagen hat sich der Trend aus den Vorjahren zu ständig sinkenden Fallzahlen nicht weiter fortgesetzt. Es konnte eine Stabilisierung auf fast exakt dem Vorjahresniveau festgestellt werden.  

Insgesamt wurde ein Überschuss in Höhe von 406.630,89 € erwirtschaftet, so dass Fördermittel in Höhe von 40.700 € in Anspruch genommen werden könnten. Basierend auf der Annahme, dass der im Vorjahr festgestellte außergewöhnlich hohe Überschussbetrag in Höhe von 509.542,03 € nicht annähernd wieder erreicht werden würde, sind auf der Grundlage des aus mehreren Abrechnungszeiträumen errechneten Jahresmittels allerdings lediglich 34.600 € in den Haushalt 2017 eingestellt worden. Die Fördersumme sollte deshalb insgesamt den Betrag in Höhe von 35.000,00 €, auch vor dem Hintergrund, dass dieser Betrag den zweithöchsten Zuschuss in den letzten sechzehn Jahren darstellt, nicht überschreiten.   

Im Jahr 2016 sind aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt 41.078 Geschwindigkeitsverstöße geahndet worden. Aus diesem Anzeigenaufkommen resultiert der in der Anlage 2 nachgewiesene Überschuss.

 

Auf Nachfrage von KTAe Bödecker nach den Modalitäten der Auswahl der zuschusswürdigen Anträge der Schulen erläutert Herr Hinrichs, dass hier weder das „Windhund“-Verfahren eine Rolle spiele noch z.B. die Größe der Schule bzw. die Schülerzahl. Ausschlaggebend sei jeweils die Begründung des jeweiligen Projektes bzw. des anzuschaffenden Inventars, die Höhe der Zuschüsse beispielsweise im Vorjahr sowie der jeweilige Einzelfall (so werde versucht, größere Kürzungen im Einzelfall zu vermeiden, weil ansonsten die Finanzierung ggf. komplett entfallen würde). Man sei stolz darauf, dass der weit überwiegende Teil der Anträge auch positiv beschieden werden könne.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen