Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Es wird derzeit keine Änderung der Schulbezirkssatzung vorgenommen. Eventuelle Änderungen erfolgen nach Vorliegen der Schulentwicklungsplanung. Hierbei wird der Antrag des Schulvorstandes der Oberschule Obenstrohe in die Überlegungen mit einbezogen.

 

 


Es wird Bezug genommen auf die Anfragen/ Anregungen im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur am 15.06.2015 unter TOP 7 sowie die Vorlage Nr. 0870/2016 vom 20.01.2016 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.

 

Die Oberschule Obenstrohe hatte in 2015 einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung gestellt, in dem die Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollten.

 

Die Kreisverwaltung hatte der Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 19.03.2015 mitgeteilt, dass aufgrund der noch zahlreich anstehenden Veränderungen die Satzung nicht jedes Jahr geändert werden soll, so dass zum Schuljahr 2015/2016 keine Änderung vorgenommen worden ist.

 

Darauf hin hatte die Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 10.11.2015 erneut einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung, in dem die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollten, zum Schuljahr 2016/2017 gestellt mit der Bitte den Antrag den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.

 

Der Schulvorstand der Oberschule Obenstrohe hat nun erneut einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung (siehe Anlage 1) gestellt, in dem die Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollen.

 

Unter anderem aufgrund der anstehenden Schulentwicklungsplanung, die inzwischen im Gange ist, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2016 beschlossen, damals keine Änderung der Schulbezirkssatzung vorzunehmen.

 

An diesem Sachverhalt hat sich grundsätzlich nichts geändert. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Schulentwicklungsplanung abgeschlossen werden, um diese als Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu verwenden.

 

Bis dahin sollte keine einzelne Änderung der Schulbezirkssatzung vorgenommen werden.

 

Der Antrag und die Anregung des Schulvorstandes der Oberschule Obenstrohe sollte vielmehr in die Überlegungen bei der Schulentwicklungsplanung mit einfließen und berücksichtigt werden.

 

Herr Masemann geht darauf ein, dass zur Zeit wie berichtet die Schulentwicklungsplanung stattfindet.

 

Er räumt zwar ein, dass seit dem letzten gleichlautenden Antrag der Oberschule Obenstrohe schon über ein Jahr vergangen ist, allerdings war dem Kreisausschuss auch schon damals bekannt, dass die Schulentwicklungsplanung in 2017/18 stattfindet, als dem Antrag nicht zugestimmt wurde, so dass sich am Sachverhalt grundsätzlich nichts geändert hat.

 

Daher schlägt die Verwaltung weiterhin vor, diesen Antrag in die Schulentwicklungsplanung mit einzubeziehen, derzeit aber keine Einzelentscheidung zu treffen und die Schulbezirkssatzung zu ändern.

 

Herr Buyken erläutert für die Oberschule Obenstrohe die Beweggründe für den Antrag.

 

Er erklärt, dass die Oberschule Varel aus 4 Grundschulen ihre Schülerinnen und Schüler erhält, die Oberschule Obenstrohe aber nur aus 2 Grundschulen.

 

Weiterhin verweist er darauf, dass auch die Oberschule Obenstrohe im Rahmen der Schulinspektion gut abgeschnitten hat, weshalb sie für mehr Nachhaltigkeit mehr Schülerinnen und Schüler benötigt.

 

Frau Sudholz erklärt, dass sich die CDU für den Erhalt der Oberschulen einsetzt. Damit die Oberschulen gute Qualität vorhalten können, benötigen sie Personalressourcen und eine gute Ausstattung.

 

In der Oberschule Obenstrohe wäre auch reichlich investiert worden, so dass dieser Standort zu erhalten und zu stärken ist, weshalb es aus ihrer Sicht zu wenig ist, dass die Schülerinnen und Schüler nur aus zwei Grundschulen an die Oberschule Obenstrohe gehen.

 

Zudem könnte es nicht zu Lasten der Schule gehen, wenn die Transferagentur ein fehlerhaftes Zahlenwerk liefern würde und sich dadurch die Schulentwicklungsplanung verzögern würde.

 

Die CDU wird daher dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Meyer-Helfers erläutert, dass das Hildesheimer Bevölkerungsmodell mit dem Stand 31.12.2016 die Basis für das Tabellen- und Zahlenwerk ist und hier auch die Übergangsquote dargestellt wird. Dieses erstellt die Kreisverwaltung.

 

Das Zahlenwerk ist auch nicht fehlerhaft, es liegen einfach nur noch nicht alle Zahlen vor.

 

Die Transferagentur begleitet die Schulentwicklungsplanung nur und kann Hinweise zu möglichen Strategien und Szenarien geben.

 

Für das Zahlenwerk ist die Transferagentur nicht zuständig.

 

Herr Marusic erklärt, dass der Kreiselternrat bei der letzten Sitzung in der Oberschule einen guten Eindruck von der Schule hatte, so dass diese Schulform unterstützt werden sollte.

 

Herr Neugebauer vertritt die Ansicht, dass der Run auf die Gymnasien zu erwarten war. Dadurch ist u.a. die Oberschule Obenstrohe gefährdet, da sie ggfs. in diesem Jahr keine Zweizügigkeit hat.

 

Herr Ambrosy betont nochmals, dass der Landkreis Friesland sehr gute Schulen hat, die nicht schlecht geredet werden sollten, da dies kontraproduktiv ist.

 

Frau Esser fragt, ob denn grundsätzlich sonst eine Zweizügigkeit gegeben war. Dies kann bejaht werden.

 

Frau Stuhm erfragt zudem die ungefähre Schülerzahl an der Oberschule Obenstrohe. Diese wird mit ca. 300 Schülerinnen und Schülern angegeben.

 

Herr Ratzel verweist auf den Kreistagsbeschluss, wonach alle Schulstandorte erhalten werden sollen. Vor einer Änderung der Zuordnung der Grundschule Büppel sollte zudem unbedingt der Elternwille abgefragt werden.

 

Frau Bödecker weist zudem darauf hin, dass die Schule in Obenstrohe damals noch eine Sekundarschule war, als die Schülerinnen und Schüler aus Büppel nach Obenstrohe gegangen sind.

 

Frau Sudholz erklärt, dass sie nicht die Oberschule Obenstrohe schlecht geredet hat. Sie möchte die Schule aber unterstützen und empfiehlt daher die Schulbezirkssatzung entsprechend dem Antrag zu ändern.

 

Herr Neugebauer betont auch, dass keiner die Schule schlecht reden will, man sich aber frühzeitig mit schlechten Prognosen auseinandersetzen muss.

 

Herr Ambrosy empfiehlt über mögliche Änderungen zu reden, wenn die endgültigen Zahlen vorliegen und betont, dass der Landkreis Friesland auch am Standort der Oberschule Obenstrohe noch einiges vor hat. Er möchte nur warnen, dass mit Negativspekulationen das Anwahlverfahren der Eltern beeinflusst und geändert werden kann.

 

Frau Wienöbst erläutert nochmals, dass der Antrag nach Beschlussvorlage nicht abgelehnt werden soll, sondern darüber befunden werden soll, wenn die Schulentwicklungsplanung vorliegt. In diesem Zusammenhang fragt sie Herrn Ambrosy, was der Landkreis Friesland noch am Standort Obenstrohe vor hat.

 

Herr Ambrosy antwortet, dass der Standort gestärkt und qualitativ weiterentwickelt werden soll. Er verweist u.a. auf den Masterplan.

 

Frau Sudholz erklärt, dass die Oberschule Obenstrohe ihren Antrag aus gutem Grund stellt und fragt, ob es rechtlich möglich ist, dass ein Wahlrecht für die Oberschule Obenstrohe oder die Oberschule Varel eingeräumt wird.

 

Herr Ambrosy geht vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung davon aus, dass es möglich ist das Wahlrecht einzuräumen, wovon er allerdings abrät.

 

Er erklärt, dass dann auch anderen dieses Wahlrecht eingeräumt werden muss, womit die Schulbezirkssatzung obsolet wäre und abgeschafft werden könnte.

 

Aus seiner Sicht brauchen die Schulen nicht ständig Änderungen, sondern Ruhe zum Arbeiten und Planungssicherheit.

 

Herr Ratzel bestätigt dem Landrat, dass er Recht hat, allerdings ist der Antrag nicht von der Politik gestellt worden, sondern von der Oberschule Obenstrohe, die sich sicherlich Gedanken gemacht hat, weshalb sie diesen Antrag stellt.

 

Dennoch vertritt er auch die Ansicht, dass die Schulentwicklungsplanung abgewartet werden sollte.

 

Frau Sudholz stellt den Antrag, dass die Möglichkeit, das Wahlrecht in die Schulbezirkssatzung aufzunehmen, rechtlich und formell geprüft wird.

 

Die Kreisverwaltung wird das Ergebnis der Prüfung nachreichen.

 

Frau Zerth stellt die Frage, ob die Schülerinnen und Schüler, die als Rückläufer von den Gymnasien bezeichnet werden, später dann die Oberschulen besuchen. Dies ist grundsätzlich der Fall. Zudem fragt sie nach der Zügigkeit der Oberschule Varel.

 

Herr Michalke berichtet, dass nach derzeitigem Stand eine knappe Zweizügigkeit zu erwarten ist.

 

Herr Homfeldt erkundigt sich nach den Übergangsquoten.

 

Herr Masemann erklärt, dass diese derzeit bei den weiterführenden Schulen abgefragt werden, aber eben aufgrund der noch laufenden Anmeldungen nicht vollständig und endgültig vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.