Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Der  Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland wird zugestimmt

 


Gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) haben die Naturschutzbehörden den Landschaftsrahmenplan aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Der erste LRP des Landkreises Friesland von 1996 ist seit 2012 fortgeschrieben worden und liegt inzwischen als Entwurf vor.

 

Der LRP entfaltet aufgrund seines gesetzlich vorgeschriebenen gutachtlichen Charakters keine Rechtsverbindlichkeit und durchläuft daher auch kein förmliches Abstimmungsverfahren. Der LRP hat nicht die Aufgabe, die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit anderen Fachbereichen abzustimmen. Dies ist dem jeweiligen Verfahren vorbehalten, das die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründet, wie der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes, der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, den Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen und den Verfahren zur Unterschutzstellung nach dem BNatSchG. Im Rahmen dieser Verfahren erfolgt der notwendige Abwägungsprozess zwischen den jeweiligen Nutzungsinteressen und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege. Aus dem Landschaftsrahmenplan allein lassen sich daher weder für die Gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch für Grundeigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.

 

Nach Durchführung der Beteiligung des Vorentwurfs sind alle Stellungnahmen geprüft worden.

 

Am 17. Juni 2016 erfolgte die Übersendung der erarbeiteten Abwägung an das Büro von der Mühlen zur Einarbeitung und Korrektur von Text und Karten. Fehler oder fachliche Ungenauigkeiten sind korrigiert worden.

 

Im August 2016 wurde den Gemeinden angeboten die Abwägung vorzustellen.

 

Am 14.September 2016 wurde dem Umweltausschuss der Entwurf mit den eingearbeiteten Abwägungen vorgestellt.

 

Im Dezember 2016 sind vom Büro von der Mühlen die abschließenden Fassungen von Text und Karten vorgelegt worden.

 

Die Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN ist am 20.12.2016 um Stellungnahme gebeten worden, die dann am 15.02.2017 vorlag.

 

Die erfolgten und eingearbeiteten Abwägungen sind wie folgt auf Wunsch nochmals vorgestellt worden:

Gemeinde Sande                           06.02.2017

Stadt Varel                                       21.02.2017

Stadt Jever                                       08.03.2017

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen           16.03.2017

Kreislandvolk,
Landwirtschaftskammer und
Wasser- und Bodenverbände      21.03.2017

 

Umweltausschuss                         21.03.2017

CDU Fraktion                                  20.04.2017

 

Der Umweltausschuss hat sich am 21.03.2017 eingehend mit dem LRP in seiner fortgeschriebenen Fassung beschäftigt.

 

Die Vergabe des Drucks erfolgte am 31.03.2017 an die Fa. Heiber Druck GmbH; die Auslieferung des Plans erfolgte Anfang Mai 2017.

 

Nach dem anzuwendenden Runderlass über die Aufstellung des LRP hat der Kreistag des Landkreises Friesland dem Entwurf als Fachgutachten zuzustimmen.

 

In der sich anschließenden kurzen Aussprache werden die Fragen zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans beantwortet. Die eingegangenen Stellungnahmen zur SUP und dem LRP werden dem Kreistag am 21.Juni zur Kenntnis gegeben. Danach eingegangene Stellungnahmen werden dem Fachausschuss am 21.August zur Kenntnis gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig