Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, kreiseigene Flächen auch weiterhin auf eine naturschutzfachliche Eignung hin zu überprüfen und nach Möglichkeit einer entsprechenden Verwendung und Nutzung zuzuführen.

Ergänzende Maßgaben:

- In der Regel sollen die Flächen durch den Landkreis selbst bewirtschaftet, eine  Nutzung durch Dritte aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden;

- keine Nutzung von Flächen in Verkehrsnähe durch Dritte (Sicherheit!).  


Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.5 der KA-Niederschrift vom 27.03.2017 wird verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.