Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.7 der KA-Niederschrift vom 19.06.2017 wird verwiesen.

KTA Schönbohm fragt, wie es dazu kommen kann, dass die Fläche Sandelermöns/Cleverns mit Windkraftanlagen bebaut wird, obwohl diese ursprünglich von der Unteren Naturschutzbehörde als sehr wertvoll angesehen wurde.

Herr Dr. Dehrendorf erläutert, dass es immer einen soliden fachlichen Hintergrund gibt, eine Neubewertung der Fläche hat ergeben, dass sie in eine andere Kategorie fällt.

Landrat Ambrosy ergänzt, dass die Beschlüsse der Stadt Jever abgewartet werden müssen. Sollte es ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan geben, muss dies nach den rechtlichen Bestimmungen erfolgen. Zudem müssen dann Fachgutachten erstellt werden. Sollte sich durch ein Gutachten ergeben, dass es sich um eine ökologisch wertvolle Fläche handelt, heißt es nicht, dass diese Fläche nicht mehr bebaut werden darf. Dies ist möglich, wenn Ersatzmaßnahmen entsprechend gestaltet werden. Der Landkreis Friesland wäre in diesem Fall Genehmigungsbehörde; erst wenn keine Rechtsfehler vorliegen, wird genehmigt.

KTA Ratzel erläutert, dass der Landschaftsrahmenplan in das Regionale Raumordnungsprogramm einließt und fragt nach, wie der weitere Werdegang ist und ob der Landschaftsrahmenplan nochmal ausliegen muss. Zudem fragt er, inwiefern die KTA Einfluss auf das Geschehen nehmen können.


Landrat Ambrosy beantwortet, dass der Landschaftsrahmenplan bis Ende des Monats ausliegt. Es gab bereits eine Auslegungsrunde, in der alle Bedenken eingeflossen sind. Daher liegt der Landschaftsrahmenplan nochmals aus. Dieser TOP wird somit nochmal in einen öffentlichen Umweltausschuss und anschließend in den Kreistag zur anschließenden Befassung gehen.