Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bericht über die Umsetzung der Koordinierung der regionalen Sprachförderung im Landkreis Friesland wird zur Kenntnis genommen.

 


Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration und die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt ist der Erwerb der deutschen Sprache.

Trotz des großen Engagements aller Beteiligten fehlt es oftmals vor Ort an einem Gesamtüberblick über die verschiedenen Programme und Maßnahmen zur Förderung der Integration, an Transparenz über die örtlichen Bedarfe und an einer abgestimmten Zugangssteuerung in die Sprachkurse.

 

Die Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen, die Regionaldirektion Niedersachsen-

Bremen der Bundesagentur für Arbeit, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr haben deshalb im Januar dieses Jahres gemeinsam mit Praktikern der kommunalen Ebene sowie der Bildungseinrichtungen Empfehlungen zur Koordinierung der Sprachförderung auf der regionalen Ebene erarbeitet.

Die gemeinsamen Empfehlungen dienen in erster Linie zur Intensivierung der Zusammenarbeit und zur Verbesserung der Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Institutionen vor Ort. Weiterhin geben sie konkrete Hinweise für eine Weiterentwicklung der Sprachkursangebote, für eine Verbesserung der örtlichen Strukturen, der Zugangssteuerung der Teilnehmenden sowie der Anschlussfähigkeit und Passgenauigkeit der Integrationsmaßnahmen.

 

Die Landesregierung in Niedersachsen unterstützt diese Empfehlungen, indem sie die Koordinierung und Schnittstellenarbeit zwischen den Beteiligten auf regionaler Ebene fördert.

Dazu erfolgt eine strategische und operative Ausrichtung der Koordination der Sprachförderangebote und Bedarfe. Eine Kooperation aller verantwortlichen Stellen und nahtlose Übergänge an den Schnittstellen sind für eine erfolgreiche Integration der Personen (Zugewanderte bzw. zugewanderte Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose bzw. Asylberechtigte, die bereits im Jobcenter gemeldet sind und Leistungen beziehen, als auch alle anderen, z.B. Geduldete, Personen im Antragsverfahren oder vor Antragstellung) erforderlich, die Sprachförderung und gesellschaftliche Integration für ihr neues Lebensumfeld benötigen.

 

Ziele der Koordinierung sind

  • die Sicherstellung von zeitnahen angemessenen Sprachfördermöglichkeiten für alle Flüchtlinge;
  • die Bildung von nahtlosen Förderketten für die Sprachförderung;
  • die bedarfsorientierte Entwicklung von zeitlich und inhaltlich anschlussfähigen Angeboten in ausreichender Anzahl;
  • die Effektivität der Sprachkursangebote zu optimieren;
  • die Übergänge in Schulabschlüsse, Ausbildungen, Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten;
  • die Verbesserung der Verwaltungsabläufe

 

Mit Bescheid vom 16.05.2017 hat der Landkreis Friesland für den Förderzeitraum vom 01.06.2017 bis 31.12.2018 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 108.111,00 EUR für Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Koordinierung von Sprachfördermaßnahmen erhalten.

Seit dem 01.09.2017 ist Frau Julia Martens als neue Mitarbeiterin des Landkreises mit der Aufgabe der Koordinierung der regionalen Sprachförderung betraut. Frau Martens wird sich in der Sitzung persönlich vorstellen.

 

Die Vorlage wird inhaltlich von Frau Burkhardt vorgestellt.

 

Herr Neugebauer fragt, ob es sich bei der Zuwendung um eine 100%-Finanzierung handelt und diese nur für Personalkosten verwendet wird. Dies wird von Frau Burkhardt bejaht.

 

Frau Sudholz stellt die Frage, ob die Koordinierung der Sprachförderung nicht mit zum Integrationskonzept gehöre. Herr Bruns bejaht dies, aber weist noch einmal auf den vorgegebenen Zeitraum der Zuwendung hin, der jetzige Handlungen notwendig macht.

 

Frau Vogelbusch ergänzt dazu, dass eine Koordination zwingend notwendig ist, um beispielsweise unausgelastete Kurse oder Doppelbelegungen zu vermeiden. Langfristig gesehen ist es am sinnvollsten diese Aufgabe im Jobcenter anzusiedeln. Es wird zudem verdeutlicht, dass es sich bei der Stelle von Frau Martens um eine befristete Stelle handelt, die an den Förderungszeitraum gebunden ist.

 

Frau Martens stellt sich und ihren bisherigen Werdegang vor. Sie macht deutlich, dass die Sprache der Schlüssel zur erfolgreichen Integration und somit elementar wichtig ist. Trotz großem Engagement besteht in Friesland starker Entwicklungsbedarf hinsichtlich des Sprachangebotes an sich,  der Prozessabläufe oder der Koordination. Es gibt zwar ein vielschichtiges Angebot, jedoch fällt es schwer, sich einen Gesamtüberblick zu schaffen. Ein Problem sei die Transparenz, da die verschiedenen Träger keine Vorstellung vom eigentlichen Bedarf haben. Weitere Probleme liegen in der Zugangssteuerung. An diese Ausgangslage knüpft Frau Martens an, in dem sie ein bedarfsgerechtes Angebot an Sprach- und Integrationskursen schaffen möchte, vorzugweise mit Förderketten und erhöhter Effektivität der Kurse. Die Kooperation zwischen den Beteiligten nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein.

 

Herr Michaelis fragt, wie der Sprachbedarf ermittelt wird.

Herr Bruns führt dazu aus, dass zunächst die Integrationsfachkräfte das Sprachniveau einschätzen und dann eine Sprachstandsfeststellung nach Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von den jeweiligen Trägern durchgeführt wird, wenn die Flüchtlinge in Sprachförderprogramme überführt wurden. In Zukunft soll diese Feststellung aber möglichst durchgeführt werden, bevor eine Kurszuteilung erfolgt ist.

Herr Neugebauer möchte wissen, ob diese Kurse nur für Flüchtlinge mit einem Bleiberecht bzw. einer Bleiberechtsperspektive gemacht werden.

Grundsätzlich haben Asylbewerber mit Bleiberecht Vorrang, aber solche ohne Bleiberecht können ebenfalls die Kurse besuchen soweit ein Platzangebot besteht, antwortet Herr Bruns.

Frau Vogelbusch ergänzt, dass bei schulpflichtigen, also bis 18-jährigen, Asylbewerbern das Sprachniveau von der Schule festgestellt wird.

 

Herr Janßen stellt die Frage, wer solche Kurse anbietet. Laut Herrn Bruns gibt es vom BAMF zugelassene Träger, für den Landkreis Friesland insgesamt vier. Er zählt das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft, die Volkshochschule Friesland-Wittmund, die Volkshochschule Wilhelmshaven und das IBIS auf.

Frau Sudholz spricht an, dass wenige Frauen das Kursangebot aufgrund der Kinderbetreuung wahrnehmen konnten. Sie fragt, ob die Kinderbetreuung auch vom Landkreis unterstützt bzw. finanziell übernommen werden soll.

Dazu erklärt Frau Vogelbusch, dass der Bedarf bisher sehr gering war, aber gestiegen ist und, dass Kinderbetreuung in den Angeboten mit inbegriffen ist, soweit es sich um einen vom BAMF zugelassenen Träger handelt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.