Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 10

Beschlüsse:


a) Antrag der CDU-Fraktion, der Landkreis Friesland möge denselben Betrag

wie Land Niedersachsen zahlen:


0,74 Euro für Schülerinnen/Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,

0,56 Euro für Schülerinnen/Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres.



b) Abstimmung über den folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung:


Der Landkreis Friesland gewährt Schülerinnen/Schülern, die von der entgeltlichen

Ausleihe von Lernmitteln befreit sind, sowie in besonderen Ausnahmefällen weiteren

finanziell benachteiligten Schülerinnen/Schülern, die eine Ganztagsschule in der

Trägerschaft des Landkreises Friesland besuchen, einen Zuschuss von 1,00 Euro pro

Mahlzeit.


Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Übergangslösung, die der jährlichen

Überprüfung bedarf. Eine Änderung der Sozialleistungsgesetze auf Bundesebene ist

anzustreben.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu Ziff. 3.1.9 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 20. Februar 2008 zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski bat namens MMW darum, die Zahlung des Verpflegungszuschusses auch auf Personen auszudehnen, die sich mit ihren Arbeitseinkünften bis zu 30 % oberhalb der Sozialhilfegrenze befänden. - Der Antrag solle jedoch im Rahmen der nächsten Fachausschuss-Sitzung beraten werden. Man sei sich der angespannten Haushaltslage bewusst, gleichwohl sollten soziale Ungerechtigkeiten vermieden werden. Im Übrigen gehe es als erstes Signal um eine zeitlich begrenzte Zahlung von einem Jahr, um die Entwicklung der Sozialgesetze und die Kostenlage abzuwarten.


Kreistagsabgeordneter Kammer begrüßte die Zuschussregelung der nds. Landesregierung. Die Sätze von 74 und 56 Cent nach Altersstufen halte man für einen ausgewogenen Vorschlag. Die CDU-Fraktion beantrage daher, die Mittelgewährung des Landkreises Friesland dieser Höhe anzupassen.


Freiwillige Leistungen sollten nicht "auf Pump" gewährt werden. Im Rahmen der Haushaltsdebatte sei ausdrücklich ein sorgsamer Umgang mit den Haushaltsmitteln vereinbart worden, auch hinsichtlich der Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Eine über die Landesregelung hinaus gehende Zuschusszahlung werde die CDU-Fraktion nicht mittragen.


Kreistagsabgeordnete Schlieper erklärte, niemand könne die Dinge überblicken, wenn für die Dauer eines Jahres zwei verschiedene Empfängerkreise - für Zuschüsse von Land und Landkreis bzw. nur für den Landkreis-Zuschuss - geschaffen würden. Hier sei auch für die Schulen keine Steuerung mehr möglich.


Kriterium sollte daher bleiben, ob Schulkinder von der entgeltlichen Lernmittelausleihe befreit seien. Die Abstufung der Zuschussbeträge nach Altersgruppen durch das Land sei sachlich nicht nachzuvollziehen. Daher schlage man 1 € für jedes anspruchsberechtigte Kind vor.


Landrat Ambrosy betonte, man sehe die sozialpolitische Notwendigkeit einer Zuschussgewährung in den Schulen. An den Ganztagsschulen sei vielen Schülern eine Teilnahme an der Mittagsverpflegung aus finanziellen Gründen nicht möglich. Für eine ausreichende und gesunde Versorgung der Kinder gebe es noch viel zu tun. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung stelle einen Einstieg dar, der die Finanzpolitik sehr berühre. Erstmals seit Jahren übernehme der Landkreis wieder eine neue freiwillige Aufgabe, die im konsumtiven Bereich liege.


Bei den derzeit veranschlagten Ausgaben werde es - unabhängig davon, welche Lösung man favorisiere - voraussichtlich nicht bleiben, da immer mehr Schulen zu Ganztagsschulen gewandelt würden. Insofern werde auch der Kreis der Anspruchsberechtigten stetig anwachsen.


Die Zuschussgewährung durch Land und Kommunen sei letztendlich die Ausfüllung einer Lückenfunktion, denn bei Hartz IV-Leistungen sei der finanzielle Anteil für Schulmaterialien und Schulernährung zu gering angesetzt. Insofern gehe ein Appell an den Bund, für Schülerinnen und Schüler gesetzgeberisch ein sog. "Starterpaket" zu Grunde zu legen, um soziale Verwerfungen zu vermeiden und allen gleiche Möglichkeiten zu eröffnen. Jährlich sollte die Entwicklung überprüft werden; gleichwohl sollte der Bund hinsichtlich seiner Hartz IV-Gesetzgebung nicht aus der Verantwortung entlassen werden.


Kreistagsabgeordneter Harms bekundete die Zustimmung der UWG/SWG-Gruppe zur Zuschussgewährung des Landkreises als erstem Schritt.


Kreistagsvorsitzender Funke ließ sodann entsprechend der Vorgehensweise im Kreisausschuss vom 20. Februar 2008 abstimmen.










Abstimmungsergebnis:


zu a) 12 Ja-Stimmen

26 Gegenstimmen


zu b) 28 Ja-Stimmen

10 Gegenstimmen


= mehrheitliche Zustimmung für den Verwaltungsvorschlag zu b)