Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch GmbH nimmt das Darlehen in Höhe von 5.340.000 Euro auf. Die Grundschuldbestellung wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 


Das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch wird z.Zt. erweitert. Der „4. Bauabschnitt“ umfasst den Bau eines neuen Eingangsbereichs, in dem die Cafeteria und die zentrale Personalumkleide untergebracht werden sowie die Erweiterung der an externe Praxen (Röntgen und Kardiologie) vermieteten Räumlichkeiten. Anders als beim 3. Bauabschnitt handelt es sich  im Wesentlichen um eine Maßnahme, die nicht förderfähig ist.  Der bereits beim Ministerium eingereichte Förderantrag wurde vom Krankenhaus zugunsten einer vollständigen Förderung des 3. Bauabschnittes (17 Mio. Euro) zurückgezogen – der insgesamt wirtschaftlichere Weg.

 

Der Aufsichtsrat der Friesland Kliniken gGmbH hat in der Sitzung am 23.05.2017 beschlossen, die Finanzierung des nicht geförderten 4. Bauabschnitts durch die Aufnahme eines Kredites sicherzustellen. Der Schuldendienst kann vom Krankenhaus getragen werden. Die finanzierende Bank fordert zur Kreditabsicherung die Eintragung einer Grundschuld in Höhe des Kreditbetrages.

Die Bestellung bedarf nach § 121 NKomVG der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsichtsbehörde ist vorab von der beabsichtigten Grundschuldbestellung in Kenntnis gesetzt worden; eine Genehmigung steht noch aus.

 

Der Betriebsausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis und fasst folgenden

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig