KTA Just verweist auf das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Strandeintrit. Der Presse sei zu entnehmen, „dass nicht von der Badeinfrastruktur geprägte Flächen unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen“ betreten werden dürfen. Strände werden lt. Urteil als freie Landschaft eingestuft. Auch genutzte Strandbestandteile gehören grundsätzlich zur freien Landschaft; für sie gilt allerdings kein Betretungsrecht, sofern die Nutzung durch mehrere miteinander verbundene Infrastruktureinrichtungen geprägt ist..

 

Seine früheren Initiativen im Kreistag zur Verfolgung des freien Strandeintritts sind mit verschiedensten Argumentationen und dem Verweis auf die Zuständigkeit der Gemeinde Wangerland, so Just, ins Leere gelaufen. In ca. 4 Wochen ist nunmehr die Urteilsbegründung und damit Rechtssicherheit zu erwarten. Seine Anregung an die Kreistagsmitglieder lautet daher, im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner darauf zu achten, dass das Urteil tatsächlich umgesetzt wird. Vorhandene Tore und Wege müssen an rechtlich zugängigen Stellen tatsächlich offen stehen. Ferner darf dort nicht mehr kassiert werden. – Dabei ist es egal, ob an Kassenhäuschen von Strandeintritt oder zukünftig z. B. „Tageskurbeitrag“ die Rede ist – qualitativ liegt hier kein Unterschied, weil wieder für den Strandeintritt ein Entgelt erhoben würde. Herr Just bittet im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darum, auf die sachgerechte Umsetzung des Urteils zu achten.

 

Jedes Jahr wurden bisher hunderttausende Euro an Eintrittsgeldern eingenommen; es dürfen keine Entgeltausfälle z. B. über entsprechend erhöhte Parkgebühren eingeholt werden, so Herr Just.  – Ferner ist auch undenkbar, den gesamten Strand etwa mit Toilettenanlagen auszustatten, um eine Infrastruktur und damit Zutrittsverbot zu schaffen. Dem stehen die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes entgegen.

 

Abschließender Hinweis von Herrn Just: Auch für die heute schon als Strandbad genutzten, mit Infrastruktur ausgestatteten Abschnitte gilt das Betretungsrecht auf den dort vorhandenen Deichbefestigungswegen! Die Strandfläche selbst darf in diesen Abschnitten nur gegen Entgelt genutzt werden. Auf die Einhaltung auch dieses Betretungsrechtes soll im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, so KTA Just, geachtet werden.

 

 

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Vorsitzender Pauluschke schließt die öffentliche Sitzung um 16.15 Uhr. Der Kreistag setzt seine Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung ab 16.18 Uhr fort.