Frau KTA Sudholz spricht den Zaunbau für die Oberschule Sande an. Elternvertreter haben im Schulausschuss zur Sache Fragen vorgetragen, die von der Verwaltung beantwortet wurden. Dies hat zu neuen Fragen geführt:

 

1. 2016 waren, so Frau Sudholz, .10.000 Euro für den Zaunbau der OBS Sande eingeplant; warum sind  in 2017 diese Mittel im Haushalt nicht mehr enthalten?

 

2. Warum wurde  In der Sitzung am 10.03.2017 durch Vertreter der Kreisverwaltung im Beisein der Eltern, von Polizei, Bürgermeister Sande usw. bestätigt, dass der Zaun gebaut wird?

 

3. Warum teilt die Verwaltung erst im August 2017 auf Anfrage der Eltern mit, dass die über ein Jahr durch die Oberschule Sande erfolgte Dokumentation nicht ausreicht, um einen Zaun zu errichten?

 

Von Frau Vogelbusch wurde begründet, so Frau Sudholz, dass die Dokumentation nicht schlüssig sei und die Schäden an der Schule geringfügig sind und vom Hausmeister beseitigt werden können (Scherben, Dreck, Vandalismusschäden). Die Beschädigungen an der Oberschule seien tatsächlich jedoch gestiegen.

 

Frau Sudholz hinterfragt, worin der Maßstab zur Bewertung von Vandalismus liegt. Ab welchem Status ist ein Zaunbau erforderlich? Wie und warum bewertet der Landkreis die Dokumentation? Bei anderen Schulen ist eine solche Bewertung nicht Usus, dort reichen nach ihrer Kenntnis reine Forderungen nach prophylaktischen Maßnahmen. – Es sei nicht erkennbar, dass alle Schulen tatsächlich gleichbehandelt werden, wie es der Landrat betone.

 

Die CDU werde daher zeitnah beantragen, die Einzäunung des Geländes der Oberschule Sande noch in 2017 umzusetzen. Insofern wäre im Sinne des Solidargedankens eine Garantie des Landkreises zur Übernahme der Kosten angebracht.

 

Vorsitzender Pauluschke bittet darum, die Fragen der Verwaltung schriftlich zuzuleiten. .

 

Landrat Ambrosy  nimmt Stellung:

 

Nicht verbrauchte Haushaltsmittel verfallen nicht; sie mussten in diesem konkreten Fall also in 2017 nicht nochmals erscheinen. Möglicherweise wurden die Gelder übertragen; dies ist abschließend zu klären.

 

Die Mitarbeiter haben seinerzeit nach Kenntnis des Landrates  zugesichert, ein Zaunbau werde unter Vorbehalt von Prüfungen bzw. Gremienbeschlüssen erfolgen. Sollte ein anderer Eindruck zum Inhalt der Aussage entstanden sein, so bedauert die Verwaltung dies.

 

In der Sache hat die Verwaltung immer auf einen bestehenden Dissens mit der Gemeinde Sande verwiesen, die die Notwendigkeit des Zaunbaues nicht sieht. Daher habe man eine Evaluation erhoben und Gespräche mit der Polizei, den Sozialarbeitern vor Ort, der Schule, dem Hausmeister usw. geführt. In Abwägung aller Fakten wurde erfreulicherweise das Fazit gezogen, auf einen Zaunbau zu verzichten, weil die Schäden sich in normalem Rahmen halten.

 

Tatsächlich legt die Verwaltung, so der Landrat, hohen Wert auf die Gleichbehandlung aller Schulen. Wo Maßnahmen aber nicht erforderlich oder gewünscht sind, werden sie nicht vollzogen.

 

Mit den Kollegen aus dem Hause wird geklärt, wie die Fakten der seinerzeit verfassten Dokumentation bewertet wurden. Der Fragenkatalog wird an sie weitergeleitet.

 

KTA Ramke verweist auf die vor Ort stattgefundene Besichtigung des Schulgeländes u. a. durch den Gemeindesportbund; die Angelegenheit wurde auch in den Gremien der Gemeinde Sande erörtert. Einstimmig hat der Verwaltungsausschuss seinerzeit beschlossen, dass man auf einen Zaun an der Oberschule Sande verzichte, wenn er nicht erforderlich sei. Streetworkerin und Polizei haben sodann fast ein Jahr lang des öfteren das Schulgelände kontrolliert. Inklusive der Polizei kam man zum Ergebnis, dass ein Zaun nicht erforderlich ist.

 

Alle Sportvereine des Gemeindesportbundes haben sich ebenfalls einstimmig gegen einen Zaun ausgesprochen, weil z. B. das Vereinsheim des TuS Sande dann abgekoppelt wäre.

 

KTV Pauluschke und LR Ambrosy bitten um Überlassung des Fragenkatalogs, damit eine schriftliche Beantwortung erfolgen kann; die Mitglieder des Kreistages sollen entsprechend informiert werden.

 

 

Frau Sudholz verweist darauf, es gehe um eine Schule in Trägerschaft des Landkreises. In der Gemeinderatssitzung ist nach ihrer Kenntnis die Sorge geäußert worden, der Vandalismus könne sich zur Grundschule verlagern. Die Leiterin der Grundschule spreche sich für eine Einzäunung des Grundschulgeländes aus. Auch dort ist bereits in kleinerem Rahmen Vandalismus zu verzeichnen. Letztlich geht es um das Wohl der Schülerinnen und Schüler und die Sorge der Eltern um das Wohlergehen ihrer Kinder.

Es entsteht der Eindruck, der Landkreis nehme seine Schutzfunktion nicht ausreichend wahr.

 

Landrat Ambrosy stellt klar, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, wer den Zaun nicht wolle, lasse das Wohl der Kinder außer acht. Es liegt nach Feststellung der beteiligten Institutionen keine Gefährdung des Kindeswohls vor. Andernfalls wäre unstrittig gewesen, einen Zaun zu errichten.

 

Zur Gesamtbetrachtung gehört jedoch, so der Landrat, dass es auch bei Schulen mit Zaunanlage zu gelegentlichen Beschädigungen kommt. Letztlich ist ein Zaun von rd. 1,50 m Höhe kein echtes Hindernis für einen Eindringling.

 

Frau Sudholz verweist auf schnell fahrende Autos auf dem Schulhof, Scherbenfunde und Drogenbestecke auf dem Gelände. Viele Vorkommnisse lassen sich durch lange Listen der Elternvertreter belegen. – LR Ambrosy stellt abschließen fest, eine neue Bewertung der Lage müsse dann erfolgen, wenn es neue Fakten für eine echte Gefährdung gibt. Die Verwaltung bittet insofern um die Hergabe entsprechender Belege zur Prüfung.

 

 

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Weitere Fragen zu den Sitzungsniederschriften werden nicht gestellt.