Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Nach Artikel 5 des „Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften" beschloss der Kreistag, dass für die Haushaltswirtschaft des Landkreises Friesland bis auf Weiteres das bisherige Gemeindehaushaltsrecht in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung anwendbar bleiben soll.



Abstimmungsergebnis:


einstimmig