Sitzung: 23.10.2017 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0264/2017
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden einstimmig zur Kenntnis genommen.
Baumaßnahmen:
Kreisstraße 89, Radwegneubau 2. Bauabschnitt Tettens – Oldorf, Wangerland
Der Auftrag für den Bau des zweiten Radwegabschnitts soll in nächster Zeit
vergeben werden, so dass je nach Wetter mit ersten Arbeiten noch im Herbst
diesen Jahres begonnen werden kann.
Kreisstraße 87, ehem. Kleitransportstrecke, Fahrbahnsanierung 3.
Bauabschnitt (in Richtung Minsen, km 6,00 bis km 7,500)
Der Auftrag für die
Durchführung des 3. Sanierungsabschnittes ist am 13.09.2017 durch Beschluss des
Kreisausschusses vergeben worden. Die Baumaßnahme wurde in den Herbstferien
durchgeführt.
Ausbau der K 311,
Tarbarger Landstraße, 2. Abschnitt
Die Maßnahme wird
derzeit vorbereitet. Eine Auftragsvergabe ist noch in diesem Jahr geplant.
Aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich des Landkreises Ammerland, die unsere
vorgesehene Umleitungsstrecke betreffen, werden die Arbeiten jedoch frühestens
ab Juli 2018 durchgeführt, um eine Überschneidung von Vollsperrungen zu
vermeiden.
Kreisstraße 108
(Jaderberger Straße, Streek bis Kreisgrenze BRA)
Die Kreisstraße soll
in zwei Abschnitten saniert werden. Hier erfolgen derzeit die vorbereitenden
Maßnahmen (Auftrag zu Erstellung eines Deckenbuchs wurde vergeben) zur
Vorbereitung der Ausschreibung. Die Maßnahme soll vorbehaltlich der Genehmigung
des Haushaltsplans in 2018f. durchgeführt werden.
Planungsverfahren:
K 331, Radwegneubau
Schmidtshörn – Crildumersiel
Der
Planfeststellungsbeschluss ist am 08.08.2017 ergangen und am 30.09.2017
rechtskräftig geworden. Die Anmeldung in das Jahresbauprogramm des Landes zum
Erhalt von Fördermitteln (GVFG) ist erfolgt. Mit einem Bescheid über eine mögliche
Bewilligung von Fördermitteln ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen (sh. auch
Vorlage Nr. 263/2017 zur Zukunft der GVFG-Mittel).
K 332,
Radverkehrsanlage Siebethshaus und Fahrbahnsanierung
Für die geplante
Maßnahme zur Herstellung von
Radfahrstreifen beidseitig der Fahrbahn werden die Planungsunterlagen
der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in nächster Zeit erwartet.
Die Maßnahme soll in 2018 umgesetzt werden, wobei die Planung noch dem
Fachausschuss vorgestellt wird.
K 109, Radverkehrsanlage
Windallee - Hafenstraße
In einem ersten
Teilabschnitt (Windallee, Schlossplatz, Mühlenstraße) wird ein Schutzstreifen
nach verkehrsbehördlicher Anordnung der Stadt Varel angebracht. Die Umsetzung
des zweiten Teilabschnitts bis zur Bahnhofsbrücke soll erst nach den gewonnenen
Erfahrungen mit dieser neuen Radverkehrsführung im 1. Abschnitt entschieden
werden. In diesem Bereich ist jedoch eine Schutzstreifenlösung aufgrund
mangelnder Fahrbahnbreite nicht ohne Grunderwerb möglich.
Anwendung der RPS:
Die sog. RPS (=
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme)
wurde durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
erarbeitet und soll allgemeingültig den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen
(also u.a. Schutzplanken) regeln.
Die RPS gibt den
Straßenbauverwaltungen Hilfestellung bei der Planung und technischen
Ausgestaltung von Schutzeinrichtungen unter Berücksichtigung der
Verkehrssicherheit sowie fachgerechter und wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Verbindlich
eingeführt wurde die RPS für Bundes- und Landesstraßen, für Kreisstraßen wird
deren Anwendung hingegen empfohlen. Allerdings ist zu beachten, dass dieses
Regelwerk den Stand der Technik beinhaltet und gerade mit dem Ziel einer
(bundesweit) einheitlichen Anwendung erarbeitet wurde, d.h. deren Anwendung
führt zu einer sicheren und selbstverständlich auch wirtschaftlichen Bauweise.
Dies vorausgeschickt
wird betont, dass im Einvernehmen mit der den Landkreis Friesland betreuenden
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich)
abgestimmt wurde, auch bei dem Vorhaben der Erneuerung der Brücke über das
Horumer Tief im Zuge der Kreisstraße 87 die RPS anzuwenden, mit dem Ziel der
Beibehaltung der o.g. einheitlichen Standards. Dieses Vorgehen wurde durch die
Beschlussfassung der Verkehrssicherheitskommission (= VSK) für den Landkreis
Friesland bekräftigt (siehe als Anlage beigefügte Darstellung).
Seitens der
Verwaltung wird weiterhin von einer förmlichen Einführung der RPS für die pauschale
Anwendung an Kreisstraßen abgesehen, sollte diese jedoch im Einzelfall keine
Berücksichtigung finden sollen, bedarf es einer Beschlussfassung der VSK.
Einschalten von Warnblinklicht von Bussen an
bestimmten Haltestellen:
Anlässlich einer
Fachaufsichtsbeschwerde eines Bürgers hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr den Landkreis
Friesland angewiesen, die früheren Anordnungen zum Einschalten von
Warnblinklicht an Bussen im Einzelfall zu überprüfen, d.h. die Anordnung nur
für bestimmte Haltestellen vorzunehmen.
Seinerzeit hat der
Landkreis in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten auf die Neufassung der
Straßenverkehrs-Ordnung (§ 16 StVO) mit Anordnung vom 20.09.1995 (konkretisiert
am 17.10.) reagiert, indem gegenüber den betr. Busunternehmen geregelt wurde,
das Warnblinklicht an allen Haltestellen einzuschalten, solange Kinder
ein- oder aussteigen (hinsichtlich der Annäherung an eine Haltestelle wurden
Entfernungen von 50 m innerorts und ca. 100 m außerorts definiert). Nach einer
entsprechenden Beteiligung war der Landkreis seinerzeit zu dem Schluss
gekommen, dass eine Einteilung in „gefährliche“ und „ungefährliche“
Haltestellen nicht nur ungemein schwierig ist, sondern auch dem berechtigten
Interesse einer evtl. Sicherung an vermeintlich „ungefährlichen“ Haltestellen
nicht gerecht wird.
Ungeachtet der
Tatsache, dass auch die Verkehrssicherheits-Kommission (= VSK) mit den
Verkehrsbehörden des Landkreises, der Stadt Varel und der Stadt Schortens sowie
der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland die getroffene Anordnung in Friesland immer noch als
schlüssig ansieht, ist nunmehr eine Einzelfallprüfung erforderlich, so dass mit
den Beteiligten folgendes Vorgehen abgestimmt wurde:
1.
Abfrage
unter den betr. Linienverkehrsunternehmen und den Gemeinden mit dem Ziel der
bereits von dort identifizierten „bestimmten Haltestellen“, an denen das
Einschalten des Warnblinklichtes geboten erscheint;
2. Durchführung von Verkehrsschauen an sämtlichen
Haltestellen des Zuständigkeitsgebietes der Verkehrsbehörde des Landkreises;
3. Parallel: Erarbeitung eines Kriterienkataloges
zu den grundsätzlich in Betracht kommenden Haltestellen zur Anordnung der Betätigung
des Warnblinklichtes (bzw. umgekehrt).
Die genannten
Verkehrsschauen sollen möglichst im November durchgeführt werden, so dass die
Anordnung bis spätestens Ende des Jahres getroffen werden soll.
Modellprojekt
„Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“:
Der Niedersächsische
Landtag hat mit einer Entschließung vom 18.08.2016 die Landesregierung unter
anderem gebeten, ein Modellprojekt „Tempo 30“ zu initiieren und zu realisieren.
Kern des Modellprojektes ist die Möglichkeit, an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
(einschließlich Bundes- und Landesstraßen) Tempo 30 anzuordnen. In dem Projekt sind dabei insbesondere die
Auswirkungen und Veränderungen von Tempo 30 gegenüber bisher Tempo 50 in den
Bereichen Luft, Lärm, Verkehrssicherheit und verkehrliche Belange zu
untersuchen.
Ein sog. „Runder
Tisch“ unter Einbindung sämtlicher maßgeblicher Organisationen, Verbänden und
Vereinen hat die Ziele des Gutachtens wie folgt definiert:
a) die Ermittlung der
Veränderungen in den Untersuchungsfeldern
• Luft (Klima und
Luftschadstoffe)
• Lärm
• Verkehr (Sicherheit
und verkehrliche Belange)
b) die
Übertragbarkeit der festgestellten Veränderung / Differenzen
c) die Erarbeitung
von Empfehlungen möglicher Kriterien für die Anordnung von Tempo 30 mit
geringeren Voraussetzungen als von der bisher geltenden Rechtslage (§ 45 der
Straßenverkehrso-Ordnung)
vorgegeben.
Das Nds. Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Kommunen mit Erlass vom 26.09.2017
aktuell über den Start des sog. Interessenbekundungsverfahren für das
„Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ informiert, wobei
interessierte Städte und Gemeinden sich bis zum 31.01.2018 für die Teilnahme an
dem auf drei Jahre ausgelegten Projekt bewerben können.
Für das Modellprojekt
werden Streckenabschnitte sowohl aus Großstädten bzw. Großstadtregionen, aus
Mittel- und Kleinstädten sowie aus kleineren Orten mit typischen
Ortsdurchfahrten ausgewählt, wobei pro vorgegebener Größenkategorie jeweils
mindestens zwei Streckenabschnitte untersucht werden.
Die Kommunen können
nunmehr ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Modellprojekt bekunden, wobei Kriterien, die zwingend für
eine Teilnahme erforderlich sind und darüber hinaus Kriterien, die dazu dienen,
die Auswahl einzugrenzen, definiert wurden. Es sollen Streckenabschnitte in den
Kommunen ausgewählt werden, bei denen die besten Voraussetzungen im Sinne des
Erzielens verwertbarer und übertragbarer Ergebnisse gegeben sind („Ranking“).
1) Kriterien, die
seitens der Kommunen für eine Teilnahme zwingend erfüllt sein müssen:
• Benennung der
konkreten Streckenabschnitte (inkl. kartografischer Darstellung), die
beschränkt werden sollen. Die zu untersuchenden Streckenabschnitte müssen
mindestens 500 m lang sein und es sollte möglichst versucht werden, Knotenpunkte
mit einzubeziehen.
• Darstellung einer
Gefahrenlage für die in Frage kommenden Streckenabschnitte und damit Definition
der damit verbundene(n) Erwartung(en) (z.B. Reduzierung der Lärmbelastung,
Verbesserung der Luftqualität etc.). In Betracht kommen für die Gefahrenlage
u.a. die Überschreitung von Grenzwerten nach der 39. BImSchV (Luft), der 16.
BImSchV (Lärm) oder eine erhöhte Unfallgefahr.
• Ratsbeschluss zur
Teilnahme an dem Modellprojekt
2) Kriterien, deren
Vorliegen dazu führt, dass eine Kommune / ein Streckenabschnitt vorzugsweise
ausgewählt wird:
• ein
durchschnittlicher täglicher Verkehr von mindestens 5.000 Kfz/ 24 h (DTV) bei
üblichen LKW-Anteilen (3% - 15 %) und durchgehender Randbebauung
• eine Anzahl von mindestens
100 Personen, die von Überschreitungen der Im-missionsgrenzwerte der 16.
BImSchV (Lärm) Tag und/oder Nacht betroffen sind
• aktuelles
Verkehrskonzept für den Bereich, in dem der zu untersuchende
Streckenabschnitt sich befindet
• städtebauliches Konzept
(z. B. ein Dorfentwicklungsplan oder städtebauliches Sanierungskonzept), das
die Bedeutung des Abschnittes erkennbar macht
• Unfalldaten sowie
Berichte der Unfallkommissionen für den betreffenden Abschnitt über einen
Zeitraum von 3 Jahren
• Beschreibungen
weiterer Maßnahmen
• Ideen zum
Beteiligungsprozess (Arbeitskreise, Runde Tische)
3) Folgende
Unterlagen sind seitens der Kommune einzureichen, soweit sie vorliegen:
• digitale Karten, in
die die örtlichen, aktuellen Besonderheiten seitens der Kommune eingepflegt
sind
• Lärmaktionsplan
• Luftreinhalteplan
4) Die Mitwirkung der
Kommune wird insbesondere bei nachstehenden Anforderungen erwartet:
• möglichst
Mitwirkung bei der Verkehrsüberwachung im Rahmen des Modellprojekts - soweit
der Kommune die Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung obliegt
• Mitwirkung bei der
Einschätzung und ggf. Vervollständigung von erforderlichen Eingangsdaten,
insbesondere wenn dabei Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten erforderlich
sind
• ggf. Anpassungen der
LSA-Steuerungen auf 30 km/h in den Untersuchungsabschnitten
• Beteiligung an
einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowohl vor Ort als auch für das
Gesamtprojekt
• Bereitschaft, sich
mit assoziierten Kommunen (keine offiziellen Teilnehmer am Modellprojekt, aber
sehr interessiert an den Ergebnissen) auszutauschen,
Das aus den zum
vorgegebenen Termin vorliegenden Bewerbungen entstehende Ranking wird dem o.g.
Runden Tisch vorgelegt, wobei der Runde Tisch entscheidet, ob die Reihung
bestätigt oder ggf. noch abgeändert werden soll und wie viele Strecken dem
Gutachterbüro zur letztendlichen Auswahl vorgelegt werden sollen.
Die abschließende
Auswahl erfolgt im zweiten Schritt durch das noch zu beauftragende
Gutachterbüro. Dieses wählt aus der Vorauswahl die konkreten zu untersuchenden
Strecken aus. Die Anzahl beträgt mindestens sechs Strecken (s.o.). Maßgeblich
bei der letztendlichen Entscheidung ist lt. Kriterienkatalog die Frage, an
welcher Strecke der größte Erkenntnisgewinn im Sinne der Untersuchung zu
erwarten ist.
Betont wird
letztlich, dass kein Anspruch der betr. Kommune an einer Teilnahme gegeben ist.
Der Landkreis hat im
Ergebnis die dargestellten Informationen den kreisangehörigen Gemeinden
übermittelt und steht bei Bedarf für eine unterstützende Mitwirkung im
Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung.
Herr Hinrichs
erläutert die Vorlage und stellt insbesondere die aktuellen Entwicklungen dar,
so ist die Sanierung der als "Kleitransportstrecke" bekannt
gewordenen K 87 zwischen Hohenkirchen (bis kurz vor Minsen) inzwischen fertig
gestellt worden mit einem Gesamtvolumen für die drei Abschnitte von insgesamt
ca. 860.000 € (ca. 6,7 km/ 3. Abschnitt mit ca. 1,5 km Länge in den
Herbstferien).
Hinsichtlich der
Planungsmaßnahmen kann er aktuell berichten, dass die im Ausschuss vorgestellte
Anlegung von Schutzstreifen für den Radfahrer in einem ersten Abschnitt der K
109 in Varel (Windallee/Schloßplatz bis Einmündung Düsternstraße) nunmehr in
der Lokalpresse vorgestellt wurde und -vorbehaltlich der Witterung- in dieser
Woche abmarkiert wird.
Auch der anlässlich
der Bereisung kurz diskutierte Radfahrstreifen entlang der K 332 in Schortens
(Addernhausen/Siebetshaus) nimmt Formen an, es liegt nunmehr aktuell eine
Konzeptplanung der Nds. Landesbehörde vor, die zunächst mit den beteiligten
Stellen diskutiert werden wird.
Die Rahmenbedingungen
des mit Spannung erwarteten Modellprojekts des Nds. Ministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr "Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen"
liegen vor, interessierte Kommunen können sich bis zum 31.01.2018 bewerben,
wobei der Landkreis mit Verkehrsdaten etc. ggf. nur unterstützend mitwirken
kann. Eine erste Einschätzung zeigt jedoch, dass die Erstellung einer
"Bewerbung" mit den dazu erforderlichen Daten durchaus komplex und
ggf. mit eigenen Mitteln bei den Kommunen nur bedingt leistbar ist.