Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer  Fortschreibung der zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden getroffenen Vereinbarung vom 19.12.1994 (Fortschreibung vom 05.11.2007) zu bilden.

 


Die zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 1994 getroffene Vereinbarung wurde am 05.11.2007 anlässlich gesetzlicher Neuerungen (TAG und KICK) fortgeschrieben.

 

Die CDU Kreisfraktion Friesland hat am 28.02.2017 einen Antrag auf Erhöhung der Zuschüsse zu den Elternbeiträgen von bisher 40,00€/Kitaplatz und 50,00€ Krippenplatz auf 75,00€ je Platz  gestellt.

 

Bei einer eventuellen Fortschreibung der Vereinbarung wären denkbar auch nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:

 

Die zentralen Ziele einer Fortschreibung sollen Beitragsvereinheitlichung, Familienentlastung sowie Bildungs- und Chancengleichheit sein. Dazu gehört die Anpassung der Zuschüsse zu den Elternbeiträgen genau so wie die Entwicklung und der Ausbau von Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen.

 

Die in §1 Abs. 4 bereits genannte kreisweit  möglichst einheitliche Gebühr für Krippenplätze, soll um einheitliche Gebühren in der Regelgruppe ergänzt werden. Zudem würde eine einheitliche  Einkommensleitlinie, angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle, die Einkommensgrenzen einheitlich festlegen und eine Förderung somit standardisiert  und gerechter gestalten. 

 

Auf Grund der zunehmenden Aufgabenvielfalt im Arbeitsalltag der Kita-Fachkräfte, einhergehend mit den Herausforderungen, vor die uns die Integration der Neuzugewanderten stellt, ist es notwendig durch Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung  an allgemeiner Bildungs- und  Chancengleichheit zu arbeiten.

In diesem Rahmen ist über gezielte Fachberatung und das Vorhalten von passgenauen Fachkräftefortbildungen die Einführung eines Fortbildungspunktesystems denkbar. Dies schafft die Möglichkeit kreisweit einheitliche Qualitätsziele zu entwickeln.

 

Bei Beschluss zur Fortschreibung der zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden getroffenen Vereinbarung werden die einzelnen Vorschläge in einer Arbeitsgruppe detailliert ausgearbeitet. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der Kita, der Städte und Gemeinden und dem Landkreis.

 

 

Frau Bastrop unterstreicht, die CDU Kreisfraktion Friesland habe den Antrag auf Erhöhung des Kreiszuschusses zu den Elternbeiträgen gestellt, um den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehr Spielraum für ihre Arbeit zu geben.

 

Herr Ambrosy berichtet, dass die Verwaltung im Vorfeld signalisiert habe, einer Erhöhung des Kreiszuschusses positiv gegenüberzustehen und die Möglichkeiten der Finanzierbarkeit im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 zu diskutieren. Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege ist gemäß SGB VIII eine Aufgabe des Landkreises, der diese auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen habe. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden leisten großartige Arbeit, die sich auch in der Kindertagesstättenbedarfsplanung abbilde. Neben der Verantwortung des Landkreises werde auch die Pflicht des Landes Niedersachsen gesehen. Theoretisch gibt es eine Drittelfinanzierung durch Land, Träger und Eltern, während in der Realität die Kommunen bereits 40 % der Kosten tragen. Die beiden großen Parteien haben im Wahlkampf Beitragsfreiheit gefordert bzw. angekündigt, so dass das Land bei einer Einführung der Kostenfreiheit folgerichtig die beiden theoretischen Drittel von Land und Eltern tragen müsse. Die Verwaltung schlägt die Einrichtung eines Arbeitskreises auf kommunaler Ebene vor, um neben der Finanzierung auch die Qualität stetig voranzubringen.

 

Frau Vogelbusch informiert, in der gültigen Vereinbarung aus dem Jahr 1994 seien mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Förderung von Jugendverbänden zwei Aufgabenfelder miteinander vermengt worden. Bei einer Neugestaltung der Vereinbarung sei eine Trennung der beiden Themen geplant. Zudem sollte hinsichtlich der Förderung von Kindern eine Verständigung auf kreisweit einheitliche Standards (z.B. Elternbeiträge, Qualität) diskutiert werden. Denkbar sei u.a. bei der Berechnung der Elternbeiträge eine Anlehnung an die Einkommensgruppen gemäß Düsseldorfer Tabelle.

 

Frau Renken erklärt, der geplante Arbeitskreis sollte zur Sicherung der Handlungsfähigkeit aus maximal 10 Personen bestehen. Die Städte und Gemeinden werden wie üblich mit ein bis zwei Sprechern vertreten sein.

 

Herr Osterloh erkennt eine Anpassung des Kreiszuschusses für Elternbeiträge grundsätzlich als zeitgemäß an, die Höhe müsse jedoch in den Haushaltsberatungen diskutiert werden. Aus seiner Sicht sei eine Beteiligung von Eltern (z.B. Elternvertretung) im geplanten Arbeitskreis eine gute Idee.

 

Herr Bünting bittet um Herleitung der geforderten Zuschusserhöhung und fragt an, ob der Landkreis ggf. einen höheren Betrag zur Verfügung stellen könne.

 

Herr Ambrosy erläutert, dass es bezüglich der Höhe Vorgespräche in den Fraktionen gegeben habe und die Verwaltung für die Haushaltsberatungen mögliche Alternativen berechne. Auch wenn die Notwendigkeit einer Erhöhung des Kreiszuschusses zu den Elternbeiträgen gesehen werde, müsse sich diese im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit bewegen.

 

Frau Bastrop schildert, der Betrag in Höhe von 75,00 € sei ein gegriffener Wert aus parteiinternen Beratungen; ausgehend von den aktuellen Werten in Höhe von 40,00 € und 50,00 €.

 

Herr Wilken merkt an, für die Haushaltsberatungen sollte vorzugsweise ein errechneter Wert zu Grunde gelegt werden.

 

Frau Homfeldt bringt hervor, dass der tatsächliche Finanzierungsbedarf der Tageseinrichtungen für Kinder nicht finanzierbar sei. In den letzten Jahren habe sich im Bereich der frühkindlichen Bildung viel bewegt, die Entwicklung sei jedoch oftmals auf dem Rücken des Personals erfolgt. Sie stehe der Einrichtung eines Arbeitskreises offen gegenüber; auch um in diesem Rahmen nicht gegenfinanzierte Aufgaben (z.B. Brückenjahr) zu thematisieren.

 

Während des Wortbeitrages von Frau Sudholz übernimmt Frau Bastrop die Leitung der Sitzung.

 

Frau Sudholz weist darauf hin, dass die CDU Kreisfraktion Friesland einen Antrag auf Erhöhung des Kreiszuschusses zu den Elternbeiträgen gestellt habe und sie daher eine Entscheidung getrennt von der Einrichtung eines Arbeitskreises betrachtet wissen möchte. Mit der Einrichtung eines Arbeitskreises werde unnötige Zeit gebunden, bis über den Antrag entschieden werde. Es sei auch keine Harmonisierung der Einkommensgruppen in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle gewünscht. Das gegen die Stimmen der CDU Kreisfraktion Friesland eingeführte Gütesiegel für Kindertageseinrichtungen reiche aus, um die Einhaltung von Qualitätsstandards nach außen zu dokumentieren. Die Trägerautonomie müsse gewahrt werden und die kreisangehörigen Städten und Gemeinden sollten die Möglichkeit erhalten, mit ihren jeweiligen Standortvorteilen in einen Wettbewerb zu treten.

 

Herr Ambrosy betont, der Kreistag habe den Antrag der CDU Kreisfraktion Friesland bereits im Frühjahr in den zuständigen Finanzausschuss verwiesen. Spätestens in der letzten Kreistagssitzung am 18.12.2017 werde eine Entscheidung getroffen. Er macht darauf aufmerksam, dass der Landkreis grundsätzlich für die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zuständig sei und über Jugendhilfeplanung und Kindertagesstättenbedarfsplanung kreisweit vergleichbare Lebensverhältnisse sichern muss. Die Einrichtung des geplanten Arbeitskreises sei daher sachgerecht, zudem einem Zuschussgeber auch ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden sollte.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

 

Ja:

7

Nein:

2

Enthaltung:

1