Sitzung: 19.02.2018 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Herr Bruns führt aus, dass sich
der Bund aufgrund der noch nicht gebildeten Bundesregierung momentan in einer
vorläufigen Haushaltsführung befinde. Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf
die Jobcenter, da die meisten verwendeten Gelder aus Bundesmitteln kommen.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt
sowie die Kosten der Unterkunft seien hiervon jedoch nicht betroffen. Die vorläufige
Haushaltsführung betreffe ausschließlich die Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit und die Verwaltungskosten. Diese würden nahezu zu 100 % vom Bund
finanziert werden.
Während der vorläufigen
Haushaltsführung würden lediglich 45 % der Kosten, sowie 100 % der Kosten aus
bereits abgeschlossenen Verträgen mit den Maßnahmeträgern getragen werden.
Die vorläufige Haushaltsführung
werde voraussichtlich zwischen August und Oktober 2018 beendet sein, je nach
Dauer der Regierungsbildung.
Aufgrund der momentanen
Erstattungslage von lediglich 45 %, könnten nur noch bis April 2018 Maßnahmen
durchgeführt werden. Hier habe sich die Fachbereichsleitung mit der
Verwaltungsspitze jedoch geeinigt, dass für die weitere Durchführung der
Maßnahmen zunächst die Verwaltungskosten eingesetzt werden.
Mit einer Freigabe des restlichen
Budgets sei spätestens im Oktober 2018 zu rechnen, wenn keine ausreichenden
Maßnahmen mehr angeboten werden könnten.
Bei der Einsetzung der
Verwaltungskosten für die Leistungen zur Eingliederung könnten rein rechnerisch
ab Mai/Juni 2018 keine Personalkosten mehr gezahlt werden.
Für die Zeit bis zur Erstattung
durch den Bund übernimmt in diesem Fall der Landkreis
Friesland die
Liquiditätsabsicherung.
Eine Nichtdurchführung der
Maßnahmen zur Eingliederung und Förderung wäre in diesem Fall ein wesentlich
größerer Nachteil, zumal die restlichen 55 % des Budgets in der Zeit von
Oktober bis Dezember 2018 nicht verbraucht werden könnten.
Es könnte im Mai 2018 somit der
Fall auftreten, dass der Landkreis Friesland zur Zahlung der Personalkosten im
Jobcenter einen Liquiditätskredit aufnehmen müsste.
Landrat Ambrosy betont, dass es
zum jetzigen Zeitpunkt und Kenntnisstand jedoch nahezu auszuschließen ist, dass
dieser Fall eintrete, ebenso bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Herr Bruns erklärt, dass eine
Erstattung durch den Bund auf jeden Fall erfolge und kein finanzielles Risiko
eingegangen werde.
KTA Wilken fragt, ob Zinskosten
möglicher Liquiditätskredite dem Bund in Rechnung gestellt werden könnten.
Landrat Ambrosy verneint dies,
betont aber nochmals, dass er von diesem Fall nach jetzigem Kenntnisstand nicht
ausgehe.
Anfragen und Anregungen
Frau Wittke stellt eine Frage
bezüglich eines Falles für eine Wohnungszusicherung.
Laut der Betroffenen gäbe es für
einen Termin im Jobcenter Friesland zu lange Wartezeiten, sodass den SGB
II-Kunden auf dem freien Wohnungsmarkt dadurch Nachteile entstünden.
Sie fragt, ob es auch möglich sei,
eine Zusicherung ohne einen Mietvertrag vorab einzuholen.
Herr Bruns antwortet, dass
grundsätzlich die freie Wohnungsnahme gelte und das Jobcenter einen Umzug nicht
verbieten dürfe.
Es werde jedoch unterschieden, ob
ein Umzug rechtlich erforderlich ist oder nicht, da im Falle einer
Erforderlichkeit auch Umzugskosten und Renovierungen übernommen werden könnten.
Hier sei es hilfreich, wenn sich
der Kunde im Falle eines Umzugswunsches vorab über für ihn geltende Höchstsätze
der Unterkunft informiere.
Eine Terminvergabe erfolge in der
Regel innerhalb weniger Tage. In solchen Fällen werde auch direkt an den
zuständigen Sachbearbeiter verwiesen. Hier müsse der Umgang jedoch noch
sensibler werden, da nicht jeder Kunde seine Wünsche und die Dringlichkeit
seines Anliegens angemessen artikulieren könne.
Landrat Ambrosy bittet generell
darum, dass in solchen Beschwerdefällen schnell an die Verwaltung, auch mit
Namen, herangetreten werde, damit konkret geholfen werden könne.
KTA Ramke stellt eine allgemeine
Frage zu den Integrationskursen.
In der Gemeinde Sande hätte ein Flüchtling
einen Ausbildungsplatz in einem Supermarkt bekommen können. Dies wurde jedoch
mit der Begründung abgelehnt, dass vor Aufnahme des Ausbildungsplatzes ein
solcher Integrationskurs Pflicht sei.
Herr Bruns teilt mit, dass hierfür
die Ausländerbehörde zuständig sei. Grundsätzlich zähle ein Ausbildungsplatz zu
den Ausnahmen, wonach ein solcher Kurs abgebrochen werden könne. Dies sei
jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.
Landrat Ambrosy betont, dass es
wichtig sei, immer konkrete Daten zu dem Fall zu nennen, um gegebenenfalls auch
Fehler seitens der Verwaltung ausschließen zu können. Es handelte sich um
Einzelfälle, die nicht allgemein beantwortet werden könnten.
Frau Wittke stellt die Frage, ob
bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes die gleichen Höchstsätze für die
Kosten der Unterkunft wie im SGB II gelten.
Dies ist laut Landrat Ambrosy der
Fall. Die Gemeinden seien bislang jedoch in wenigen Einzelfällen sehr großzügig
gewesen, sodass mittlerweile einige Familien umziehen müssen.
Der öffentliche Teil der Sitzung
schließt um 16.40 Uhr.