Herr Bruns führt aus, dass sich der Bund aufgrund der noch nicht gebildeten Bundesregierung momentan in einer vorläufigen Haushaltsführung befinde. Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Jobcenter, da die meisten verwendeten Gelder aus Bundesmitteln kommen.

Die Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft seien hiervon jedoch nicht betroffen. Die vorläufige Haushaltsführung betreffe ausschließlich die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Verwaltungskosten. Diese würden nahezu zu 100 % vom Bund finanziert werden.

Während der vorläufigen Haushaltsführung würden lediglich 45 % der Kosten, sowie 100 % der Kosten aus bereits abgeschlossenen Verträgen mit den Maßnahmeträgern getragen werden.

Die vorläufige Haushaltsführung werde voraussichtlich zwischen August und Oktober 2018 beendet sein, je nach Dauer der Regierungsbildung.

 

Aufgrund der momentanen Erstattungslage von lediglich 45 %, könnten nur noch bis April 2018 Maßnahmen durchgeführt werden. Hier habe sich die Fachbereichsleitung mit der Verwaltungsspitze jedoch geeinigt, dass für die weitere Durchführung der Maßnahmen zunächst die Verwaltungskosten eingesetzt werden.

Mit einer Freigabe des restlichen Budgets sei spätestens im Oktober 2018 zu rechnen, wenn keine ausreichenden Maßnahmen mehr angeboten werden könnten.

Bei der Einsetzung der Verwaltungskosten für die Leistungen zur Eingliederung könnten rein rechnerisch ab Mai/Juni 2018 keine Personalkosten mehr gezahlt werden.

Für die Zeit bis zur Erstattung durch den Bund übernimmt in diesem Fall der Landkreis

Friesland die Liquiditätsabsicherung.

Eine Nichtdurchführung der Maßnahmen zur Eingliederung und Förderung wäre in diesem Fall ein wesentlich größerer Nachteil, zumal die restlichen 55 % des Budgets in der Zeit von Oktober bis Dezember 2018 nicht verbraucht werden könnten.

 

Es könnte im Mai 2018 somit der Fall auftreten, dass der Landkreis Friesland zur Zahlung der Personalkosten im Jobcenter einen Liquiditätskredit aufnehmen müsste.

 

Landrat Ambrosy betont, dass es zum jetzigen Zeitpunkt und Kenntnisstand jedoch nahezu auszuschließen ist, dass dieser Fall eintrete, ebenso bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Herr Bruns erklärt, dass eine Erstattung durch den Bund auf jeden Fall erfolge und kein finanzielles Risiko eingegangen werde.

 

KTA Wilken fragt, ob Zinskosten möglicher Liquiditätskredite dem Bund in Rechnung gestellt werden könnten.

 

Landrat Ambrosy verneint dies, betont aber nochmals, dass er von diesem Fall nach jetzigem Kenntnisstand nicht ausgehe.

 

Anfragen und Anregungen

 

Frau Wittke stellt eine Frage bezüglich eines Falles für eine Wohnungszusicherung.

Laut der Betroffenen gäbe es für einen Termin im Jobcenter Friesland zu lange Wartezeiten, sodass den SGB II-Kunden auf dem freien Wohnungsmarkt dadurch Nachteile entstünden.

Sie fragt, ob es auch möglich sei, eine Zusicherung ohne einen Mietvertrag vorab einzuholen.

 

Herr Bruns antwortet, dass grundsätzlich die freie Wohnungsnahme gelte und das Jobcenter einen Umzug nicht verbieten dürfe.

Es werde jedoch unterschieden, ob ein Umzug rechtlich erforderlich ist oder nicht, da im Falle einer Erforderlichkeit auch Umzugskosten und Renovierungen übernommen werden könnten.

Hier sei es hilfreich, wenn sich der Kunde im Falle eines Umzugswunsches vorab über für ihn geltende Höchstsätze der Unterkunft informiere.

 

Eine Terminvergabe erfolge in der Regel innerhalb weniger Tage. In solchen Fällen werde auch direkt an den zuständigen Sachbearbeiter verwiesen. Hier müsse der Umgang jedoch noch sensibler werden, da nicht jeder Kunde seine Wünsche und die Dringlichkeit seines Anliegens angemessen artikulieren könne.

 

Landrat Ambrosy bittet generell darum, dass in solchen Beschwerdefällen schnell an die Verwaltung, auch mit Namen, herangetreten werde, damit konkret geholfen werden könne.

 

KTA Ramke stellt eine allgemeine Frage zu den Integrationskursen.

In der Gemeinde Sande hätte ein Flüchtling einen Ausbildungsplatz in einem Supermarkt bekommen können. Dies wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass vor Aufnahme des Ausbildungsplatzes ein solcher Integrationskurs Pflicht sei.

 

Herr Bruns teilt mit, dass hierfür die Ausländerbehörde zuständig sei. Grundsätzlich zähle ein Ausbildungsplatz zu den Ausnahmen, wonach ein solcher Kurs abgebrochen werden könne. Dies sei jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.

 

Landrat Ambrosy betont, dass es wichtig sei, immer konkrete Daten zu dem Fall zu nennen, um gegebenenfalls auch Fehler seitens der Verwaltung ausschließen zu können. Es handelte sich um Einzelfälle, die nicht allgemein beantwortet werden könnten.

 

Frau Wittke stellt die Frage, ob bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes die gleichen Höchstsätze für die Kosten der Unterkunft wie im SGB II gelten.

 

Dies ist laut Landrat Ambrosy der Fall. Die Gemeinden seien bislang jedoch in wenigen Einzelfällen sehr großzügig gewesen, sodass mittlerweile einige Familien umziehen müssen.

 

Der öffentliche Teil der Sitzung schließt um 16.40 Uhr.