Beschluss: zu a) einstimmig bei 1 Enthaltung, zu b) mehrheitlich zugestimmt, zu c) mehrheitlich zugestimmt

Beschlüsse:

 

a)    Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Akteuren des Naturschutzes, z. B. den Naturschutzverbänden, den Landwirten, der Jägerschaft und einem Fachbüro eine Strategie zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und hier insbesondere der Hautflügler (Fluginsekten) im Landkreis Friesland zu erarbeiten.


Es sind kurzfristige Maßnahmen für 2018 zu erarbeiten.
Dafür stellt der Landkreis max. 15.000 Euro zur Verfügung.

 

b)    Für die fachgerechte und kontinuierliche Umsetzung der Strategie im Landkreis Friesland ist eine zusätzliche Fachstelle (50 %) einzurichten. Zur Folgefinanzierung der Maßnahme sind vorrangig Fördergelder einzuwerben.

c)    Die zusätzlich bereitzustellende Stelle ist sofort auszuschreiben und zu besetzen.

 


Wie im Umweltausschuss – sh. TOP 4.1.3 der Sitzung vom 13. Februar 2018 – und in der Sitzung des Kreisausschusses vom 21.02.2018 wurde auch die Beschlussfassung im Kreistag gesplittet in Teil a) und b) – Beschlussteil c) wurde im Kreistag hinzugefügt.

 

Vorsitzender Pauluschke verliest die Beschlussvorschläge und stellt diese zur Diskussion.

 

Frau KTA Schlieper weist auf dringenden Handlungsbedarf zur schnellstmöglichen Umsetzung des Beschlussteils b) im Stellenplan hin, da der Fachbereich personell stark unterbesetzt ist.

 

Herr KTA Damm unterstützt die Förderung der Biodiversität und damit die Maßnahmen zum Schutze von Hautflüglern, vor allem die Einrichtung von Blühstreifen, um dem damit einhergehenden Vogelsterben entgegenzuwirken. Die CDU-Fraktion lehnt den Beschlussteil b) zur Schaffung einer zusätzlichen Fachstelle ab, weil von den veranschlagten 50.000 Euro ein erheblicher Teil in die Verwaltung fließen würde und somit nicht zur Förderung der Biodiversität zur Verfügung stünde. Angesichts der bald eintretenden Aussaat- und Auspflanzzeit sei Eile geboten, entsprechende Materialien zu beschaffen und Blühstreifen anzulegen. Dies mache eine kurzfristige Bereitstellung der Mittel erforderlich, um das Saatgut für den Kleingartenbereich, die Landwirtschaft, die Jägerschaft und die Imkerei zu finanzieren. Hier wird vorgeschlagen 80-90 % der Kosten gegen Rechnungsvorlage durch den Landkreis zu übernehmen. Außerdem sollte dem Arbeitskreis „Runder Tisch Naturschutz“ die Kompetenz übertragen werden, zu entscheiden, wie die Gelder eingesetzt werden. Die erforderlichen Strukturen wie Jägerschaft, Imker und Landwirte seien vorhanden, um entsprechend zu agieren und somit im Jahr 2018 noch etwas zu erreichen.

 

Herr KTA Tammen weist auf die Verfügbarkeit der Mittel insbesondere für die Erreichung nachhaltiger Ziele hin. Kurzfristige Maßnahmen stünden hierbei den langfristigen Planungen zur Sicherstellung einer dauerhaften Lösung entgegen. Zur dauerhaften Etablierung von Schutzmaßnahmen sei die Vernetzung der dafür verfügbaren Flächen und Gebiete maßgeblich. Hierzu bedarf es aus zeitlichen und personellen Gesichtspunkten dringend einer zusätzlichen Stelle für eine Fachkraft mit dem entsprechenden Fachwissen (Fachstelle 50 %).

 

Herrn KTA Chmielewski ist es zudem besonders wichtig, dass dieses Thema auch in den Schulen frühzeitig behandelt wird. Aus dem kleinen Etat, der dem Landkreis für die Bewältigung dieser freiwilligen Aufgabe zur Verfügung steht, sind dennoch die zwingend erforderlichen, konzeptionellen Maßnahmen zu erarbeiten, um dem Insektensterben Einhalt zu gebieten.

 

Herr KTA Damm spricht noch einmal besonders die Witterungsbedingungen des vergangenen Herbstes an, die dazu geführt haben, dass viele landwirtschaftliche Flächen aktuell nicht bestellt sind bzw. wurden mit sog. Winterkulturen. Dadurch bestehen in diesem Jahr sehr gute Chancen sehr viele Flächen für Maßnahmen, wie Blühstreifen, Blühflächen und Biotopen zu gewinnen. Dies erfordere die baldige Bekanntgabe, dass die Mittel kurzfristig zur Verfügung gestellt werden und somit Saatgut und Anpflanzungen gefördert werden.

 

Herr Landrat Ambrosy hebt drei wesentliche Punkte für die Förderung der Biodiversität hervor:

 

-     die Grundlage ist der Beschluss über den Landschaftsrahmenplan als Planungsgrundlage (ebenfalls Grundlage für den Biotop-Netzverbund)

 

-     die Bereitstellung von 50.000 Euro im Haushalt für diese Maßnahmen. (Unter Berücksichtigung möglicher Landes- und Bundesförderungen könnten gegebenenfalls Fördermittel bis zu 75 % beantragt werden – insgesamt ca. 200.000 Euro). Damit wären die Kosten für die 50%-Stelle gedeckt und es verblieben ausreichend Mittel für die Maßnahmen.

 

-     die Einigkeit darüber, dass der Zusatz unter Vorschlag a) zu ergänzen war ­– letzter Satz: „Es sind kurzfristige Maßnahmen für 2018 zu erarbeiten“. Die Fachleute des Arbeitskreises „Runder Tisch Naturschutz“ wurden informiert und befassen sich bereits mit der Vorbereitung derartiger Maßnahmen. Auch das Landvolk zeigt Interesse und Bereitschaft.

 

Herr KTA Zerth teilt ebenfalls die Meinung, dass eine Obergrenze festgelegt werden sollte.

 

Herr Vorsitzender Pauluschke ergänzt den Beschlussvorschlag a) auf Vorschlag der CDU-Fraktion und auf Wunsch der Abgeordneten um die Festsetzung einer Obergrenze:

 

Es sind kurzfristige Maßnahmen für 2018 zu erarbeiten. Dafür stellt der Landkreis max. 15.000 Euro zur Verfügung.

 

Der Beschlussteil c) wird ergänzt. Es wird über a) bis c) einzeln beschlossen

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu a) einstimmig zugestimmt bei 1 Enthaltung

 

Ja:

30

Nein:

12

zu b)

 

 

 

= mehrheitlich zugestimmt

zu c)

Ja:

29

Nein:

13

 

 

 

= mehrheitlich zugestimmt