Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 


Begründung:

 

Am 01.08.2017 trat der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ in Kraft und legt dadurch den Schwerpunkt der Schulsozialarbeit auf innerschulische Maßnahmen präventiven Ansatzes, die sich an alle Schüler*innen richten. Ein weiterer durch das MK herausgegebene Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ soll den vorgenannten Erlass ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendhilfe festschreiben.

 

Zwischen dem Arbeitskreis Schulsozialarbeit, der Bildungsregion und dem FB 51 ist eine Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland erstellt worden. Mit der Übernahme der Verantwortung sozialer Arbeit an Schulen durch das Land Niedersachsen, wurde der NLSchB das Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt.

 

Der Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ und der ergänzende Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ stimmen zu einem großen Teil mit der Rahmenkonzeption des Landkreises überein.

 

Wichtige Aussagen zur Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung

 

-          Die Ziele und Schwerpunkte der sozialen Arbeit bestimmt jede Schule unter Beteiligung der sozialpädagogischen Fachkraft nach Maßgabe ihres pädagogischen Konzepts und diesen Bestimmungen (4.1).

 

-          Die NLSchB berät und unterstützt die Schulen. Die Fachkräfte erhalten Dezernenten für ihren Bereich und können die internen Strukturen nutzen (z.B. Schulpsychologen).

 

-          Schule und die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind im Rahmen ihrer Aufgaben zur Zusammenarbeit verpflichtet (§ 25 Abs.3 NSchG und § 81 SGB VIII). Die sozialpädagogischen Fachkräfte stellen die enge Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durch regelmäßigen Austausch sicher und machen bei Bedarf auf die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam. Die Gesamtverantwortung für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe liegt bei der Schulleitung (5.3).

 

In der Konzeption des Landkreises wird die Arbeit detaillierter beschrieben. Zudem gibt es in dieser Konzeption Aussagen zu den Rahmenbedingungen (z.B. Räumlichkeiten, Etat etc.), die nicht speziell im Erlass stehen. In der Konzeption des Landkreises ist zur Zusammenarbeit konkret die Bildung eines Arbeitskreises vorgesehen, an dem Schulsozialarbeit (Vertreter verschiedener Schulformen) und Jugendhilfe sich regelmäßig austauschen mit dem Ziel die Zusammenarbeit stetig zu überprüfen und zu verbessern. Nachdem diese Arbeitskreise 2015 und 2016 stattgefunden haben, müssen diese mit den teilweise neu eingestellten Sozialpädagogen an den Schulen wieder aufgenommen werden.

 

Parallel dazu gibt es den Arbeitskreis Schulsozialarbeit, an dem alle Schulsoziarbeiter/innen im Landkreis Friesland  teilnehmen und sich austauschen können. Das Bildungsbüro der Bildungsregion Friesland in Persona von Frau Wehmeyer nimmt  anlassbezogen an den Treffen teil, um die Vernetzung dorthin sicherzustellen. Zudem hat die Steuergruppe der Bildungsregion Friesland finanzielle Unterstützung für evtl. geplante Fachtage oder Fortbildungen für das Jahr 2018 zugesagt.

 

Der Erlass benennt die Forderung eines konkreten Ansprechpartners auf Seiten von Schule und Jugendhilfe. Dies wird im FB 51 in Form der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit sichergestellt. Die Koordinierungsstelle kann hier als Äquivalent des Landkreises zur Schnittstellenaufgabe der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen verstanden werden.

 

In der sozialen Arbeit an Schulen gemeinsam mit den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe kann somit auf langjährig gute Zusammenarbeit zurückgegriffen werden. Diese wird durch den Austausch in den genannten Arbeitskreisen, durch gemeinsame Fortbildungen und in der täglichen Arbeit ständig überprüft und verbessert.

 

Frau Renken geht kurz auf die Vorlage ein. Es geht größtenteils um die Schulsozialarbeit in den Oberschulen, Gesamtschulen und Grundschulen.

 

Diese befindet sich jetzt in schulischer Verantwortung, da nach Klärung der Zuständigkeit das Land Niedersachsen zuständig ist.

 

Als dies noch nicht der Fall war, gab es sehr unterschiedliche Konstellationen, so dass der Landkreis Friesland damals ein Rahmenkonzept aufgelegt hat, welches nun auch vom Land Niedersachsen größtenteils in den dafür aufgelegten Erlass aufgegangen ist und u.a. die Kooperation mit der Jugendhilfe fortschreibt.

 

An allen Schulen im Landkreis Friesland sind nach wie vor 30 Stellen dafür vorhanden, so dass das Land Niedersachsen hier keine Reduzierung vorgenommen hat. Allerdings sind die Gymnasien nach wie vor nicht versorgt, dies soll nach Aussage des Landes Niedersachsen bis 2021 nachgeholt werden.

 

Der Landkreis Friesland hält dennoch weiterhin eine Stelle zur Koordinierung der Schulsozialarbeit vor, da dies insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe von größter Bedeutung für den Landkreis Friesland ist.

 

Frau Bödecker ergänzt, dass zum nächsten Ausschuss auch Schulsozialarbeiter eingeladen werden sollen, um von ihrer Arbeit zu berichten.

 

Frau Sudholz erkennt einen steigenden Bedarf an Schulsozialarbeit und hinterfragt, ob die derzeitige Anzahl an Stellen ausreichend ist und hier reduziert wurde.

 

Frau Vogelbusch verweist auf die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen, dennoch wird sich der Landkreis Friesland natürlich dafür einsetzen, dass die Schulsoziarbeit ausreichend besetzt ist und wo nötig ausgebaut wird. Eine Stellenreduzierung seitens des Landes Niedersachsen hat nicht stattgefunden, hier hat es eine Art Bestandschutz gegeben, so dass keine Schule schlechter gestellt wurde.

 

Frau Renken weist darauf hin, dass die Niedersächsische Landesschulbehörde für die Schulsozialarbeit auch einen Dezernenten ernannt hat, was früher nicht der Fall war und die enorm wichtige Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde unterstreicht.

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: