Beschluss:

Unter der Voraussetzung, dass das Land Niedersachsen die vom Landkreis

Friesland beantragte Förderung aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung

und Betreuung“ 2003-2007 gewährt, werden im Haushaltsjahr 2008 die notwendigen

Baumaßnahmen bei der Heinz-Neukäter-Schule zur Umsetzung des

Ganztagsschulprogramms durchgeführt.



Die Heinz-Neukäter-Schule wurde zum 01.08.2005 eine Ganztagsschule.

Zur Umsetzung des Ganztagsschulkonzeptes sind bauliche Erweiterungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Bestand notwendig.


Unter Ziffer 5.2.3 der Vorlage vom 10.05.2005 zu Punkt 5 der Tagesordnung der öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses und des Bau- und Feuerschutzausschusses am 23.05.2005 wurden die Ausschussmitglieder über die Konzeption und die damit verbundenen notwendigen Baumaßnahmen bei der Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen in Kenntnis gesetzt.


Das Konzept der Heinz-Neukäter-Schule zur Umwandlung in eine offene Ganztagsschule hat zum Inhalt, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter und im Sekundarstufenalter differenziert wird.


Für die Schülerinnen/Schüler im Grundschulalter soll eine Möglichkeit der ganztägigen Betreuung und Förderung geschaffen werden, durch die es – konzeptionell und zeitlich verändert – stärker gelingen soll, den besonderen Förderbedürfnissen der jüngeren Schülerklientel angemessener zu begegnen. Hierzu soll eine Betreuung in hortähnlicher Form für Schülerinnen/Schüler in den ersten vier Grundschuljahren erfolgen. Ferner sollen ganztägig besondere Freizeitaktivitäten und Arbeitsgemeinschaften für Schülerinnen/Schüler der Jahrgänge 5 und 6 angeboten werden.

Für die Gruppe von Schülerinnen/Schülern im Sekundarstufenalter soll ein konzeptionell erweitertes Angebot mit einer veränderten pädagogischen Ausrichtung geschaffen werden („Werk statt Schule“).

In diesem Projekt sollen Sekundarstufenschüler je nach Förderbedarf entweder bis zum Erreichen eines Schulabschlusses oder mit eher lebenspraktischer Ausrichtung gefördert werden. Zudem soll im Rahmen dieses Projektes ein Angebot für schulmüde und schulverweigernde Schülerinnen/Schüler mit dem Ziel entstehen, diese Schülergruppe einem schulischen und tagesstrukturierenden Angebot anzunähern.


Zur Umsetzung dieser Grundkonzeptionen der Ganztagsschule waren folgende Raumbedarfe erforderlich:

Raumbedarf in der Stammschule

- Um- und Ausbau der Garage zu einem Werk- und Kreativraum für Trocken- und
Nassarbeiten
- Ausbau des provisorischen Werkraumes zu einem Förderraum
- Neubau einer Mehrzweckhalle für bewegungsintensive Spiel- und Sportangebote

Räumliche und sächliche Bedingungen zur Einrichtung eines Werkstattprojektes

Es besteht die Notwendigkeit, die älteren Schülerinnen/Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe aus dem Hauptstandort der Heinz-Neukäter-Schule auszulagern. Hierfür würde sich vor allem ein Beschulungsort anbieten, der bereits berufsweltorientierten Charakter hat. Ein Grundstück in der Nähe der Heinz-Neukäter-Schule an der Roffhausener Landstraße, Olympiastraße 1 in 26419 Schortens, würde sich anbieten.

Der Raumbedarf umfasst u. a. drei Klassenräume, einen Gemeinschaftsraum, einen Sozialraum, eine Mensa, ein Lehrerzimmer, eine Küche, Umkleide- und Sanitärbereiche, Werkstattbereiche, Materiallagerräume, einen Lackierraum mit Absauganlage, einen größeren Mehrzweckraum für Sport- und Bewegungsangebote sowie Mobiliar.

Die planerischen Grundlagen wurden nach Abstimmung zwischen Schulleitung und Schulträger erstellt.


Die Kosten für den Umbau im vorhandenen Gebäudebestand belaufen sich danach auf ca. 100.000 €, die Kosten für die Errichtung eines Mehrzweckraumes ca. 285.000 € und für die Errichtung eines Werkstattbäudes ca. 1.252.300 €.

Gesamtkosten mithin: ca. 1.637.300 €

Es wurde eine Zuwendung von 90 % in Höhe von 1.473.570 € beantragt. Die Eigenmittel würden sich auf 163.730 € belaufen.

Die Anträge beim Nds. Kultusministerium zur Förderung dieser Maßnahmen wurden rechtzeitig mit Schreiben vom 28.01.2005/26.04.2005 gestellt.

Die Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück, teilte mit Schreiben vom 01.08.2007 in obiger Angelegenheit mit, dass bei den beantragten Maßnahmen die Feststellung des Anteils der tatsächlichen ganztagsspezifischen Nutzung der mit Hilfe der Fördermittel erworbenen bzw. hergestellten Gegenstände unabdingbar sei; der ganztagsspezifische Nutzen müsse überwiegen. Hierzu habe das Kulturministerum verbindliche Festlegungen getroffen, die bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen zu beachten seien. Im Zuge der Prüfung des Antrages hätte sich herausgestellt, dass die von dem Landkreis Friesland geplanten Vorhaben nur zu einem niedrigeren Anteil förderfähig seien, als beantragt.

Dieses hätte zur Folge, dass die tatsächlich als förderfähig im Sinne der Richtlinie berücksichtigungsfähigen Gesamtausgaben bei der Heinz-Neukäter-Schule unter den von dem Landkreis Friesland angegebenen Gesamtausgaben liegen würden.

Im Einzelnen würde sich die Situation wie folgt darstellen:


Bezeichnung des Vorhabens

Gesamtkosten

davon ganztagsspezifische zuwendungsfähige Ausgaben

Umbaumaßnahmen im vorhanden Gebäudebestand

120.400,00 €

30.100,00 €

Neubau eines Schul- und Werkstattgebäudes

1.188.900,00 €

282.725,00 €

Neubau eines Mehrzweckraumes für die nachmittägliche Betreuung

284.200,00 €

284.200,00 €

Summe Gesamtkosten

1.593.500,00 €

597.025,00 €



Des Weiteren ging die Landesschulbehörde auf die konkrete Ermittlung der ganztagsspezifischen zuwendungsfähigen Ausgaben ein. So waren einige Ausgaben generell nicht bzw. zu 25 % bzw. 100 % zuwendungsfähig.


Die Umbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäudebestand (Umbau zu einem Ton- und Gipsraum, Einbau eines WC, Teilung Abstellraum für Werkraum und Ruheraum sowie Heizungs- und Elektroarbeiten) wurden im Jahre 2007 durchgeführt.

Der Kreisausschuss wurde in seiner Sitzung am 05.09.2007 über den o. a. Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass lt. Mitteilung der Landesschulbehörde die Höhe der anerkannten förderungswürdigen Baukosten deutlich reduziert worden ist. Die dadurch entstehende Mehrbelastung sei für den Landkreis Friesland praktisch nicht aufzufangen. Unter diesen Bedingungen müsse überlegt werden, inwieweit eine Anpassung der Baumaßnahmen vorzunehmen ist. Unabdingbar für einen Ganztagsschulbetrieb ist u. a. die Errichtung einer Mensa.


Zwischenzeitlich fanden in dieser Angelegenheit diverse Gespräche zwischen dem Landkreis Friesland und der Heinz-Neukäter-Schule statt. Es war das erklärte Ziel sowohl des Schulträgers als auch der Schule, dass nach Möglichkeit für eine geeignete Umsetzung des Ganztagsschulprogramms neben den bereits erfolgten Umbaumaßnahmen die Mensa sowie das Werkstattgebäude realisiert werden sollten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesschulbehörde waren jedoch Reduzierungen unabdingbar.


Daraufhin wurde ein neues Konzept erarbeitet und eingehend mit der Landesschulbehörde in Osnabrück erörtert.


Die geänderte Konzeption sieht nunmehr vor, dass auf dem Schulgelände der Heinz-Neukäter-Schule eine Mensa und ein Werkstattgebäude errichtet werden. Hierzu wird auf die anliegenden Planunterlagen verwiesen, Anlage 2.

Die Gesamtkosten für den Bau einer Mensa und eines Werkstattgebäudes belaufen sich auf brutto ca. 775.000 €, wobei sich die Kosten für die Mensa auf ca. 285.000 € belaufen, für das Werkstattgebäude auf ca. 490.000 €, siehe anliegende Kostenschätzung, Anlage 1.

Die eingehenden Erörterungen mit der Landesschulbehörde in Osnabrück ergaben, dass grundsätzlich nachstehende Fördermöglichkeit gegeben ist:


Bezeichnung des Vorhabens

Gesamtkosten

davon ganztagsspezifische zuwendungsfähige Ausgaben

Umbaumaßnahme im vorhandenen Gebäudebestand (25 %)

ca. 120.400 €

ca. 30.100 €

Neubau eines Werkstattgebäudes (50 %)

ca. 329.400 €

ca. 164.700 €

Neubau einer Mensa (100 %)

ca. 285.000 €

ca. 285.000 €

Summe

ca. 734.800 €

ca. 479.800 €


Die Umbaumaßnahmen im Bestand sind, wie oben ausgeführt, abgeschlossen, so dass noch Kosten für das Werkstattgebäude und die Mensa in Höhe von ca. 614.400 € aufzufangen sind.

Die Summe in Höhe von ca. 479.800 € wäre grundsätzlich zu 90 % förderungsfähig, somit ca. 431.800 €.


Es wäre die Frage zu klären, inwieweit bei Realisierung dieser Bauvorhaben der Differenzbetrag zwischen den Gesamtkosten (614.400 €) und der möglichen Zuwendung durch das Land Niedersachsen (ca. 431.800 €) in Höhe von ca. 182.600 € durch den Landkreis Friesland aufgefangen werden kann.


Im Haushaltsplan für das Jahr 2008 ist in dem Unterabschnitt 2143 (Heinz-Neukäter-Schule) eine Einnahme durch das Land Niedersachsen in Höhe von 256.000 €eingeplant; ferner ein Ausgabehaushaltsansatz in Höhe von 285.000 €. Gesetz den Fall, man würde den Betrag von ca. 431.800 € erhalten, könnte man den Differenzbetrag zwischen diesem Betrag und dem veranschlagten Betrag (256.000 €) in Höhe von 175.800 € grundsätzlich für Mehrausgaben berücksichtigen.


Somit hätte man grundsätzlich einen Ausgabehaushaltsansatz in Höhe von 460.800 € (175.800 € + 285.000 €).


Der Differenzbetrag würde somit noch ca. 153.600 € betragen (614.400 € - 460.800 €).


Dieser Betrag wäre überplanmäßig bereitzustellen. Eine Deckung dieses Fallbedarfs könnte durch eine Weniger-Ausgabe bei den Planungskosten für die Schule am Schlosserplatz in Jever erfolgen, wenn die Planung durch eigenes Personal übernommen wird.


Sollte das Land nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den o. a. Förderbetrag in Höhe von ca. 431.800 € für die dargestellten Maßnahmen zur Verfügung stellen, wird vorgeschlagen, den Bau des Werkstattgebäudes und den Bau der Mensa durchzuführen.

Einleitend stellte Herr Book als Schulleiter der Förderschule Roffhausen das

pädagogische Konzept und den daraus resultierenden Raumbedarf vor.

Im Anschluss erläuterte Herr Zoeke die geplanten Erweiterungsbauten Mensa und

Werken entsprechend der Vorlage und entsprechen der Anlage.


Herr Böcker merkte an, ob es nicht sinnvoller sei, die neuen Baukörper dem

vorhandenen Stil anzupassen. Dies sei aus Gründen des Raumprogrammes und

des knappen Budgets nicht realisierbar gewesen, erwiderte Herr Zoeke.


Herr Janssen sagt, die Aneinanderreihung der Baukörper sei energetisch

ungünstig. Man solle die Dachflächen für Luftkollektoren nutzbar machen.

Herr Zoeke sicherte zu, man werde diesen Vorschlag prüfen.















Abstimmungsergebnis:

einstimmig