Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023.

 

Der Kreisausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 


Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (Anlage 1) sind die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffenamt, aufzustellen.

 

Die Zahl der benötigten Schöffen ist vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt worden auf:

 

- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg

  Aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel)              je 2 Hauptjugendschöffen

 

- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10 Hauptjugendschöffen

                                                                                              12 Hilfsjugendschöffen

 

- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel  8 Hauptjugendschöffen

                                                                                              10 Hilfsjugendschöffen

 

Die Jugendhilfeausschüsse sollen mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorschlagen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 48 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk mindestens 40 Personen zu benennen.

 

Bei der Auswahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gilt es die §§ 28 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz (Anlage 2) zu beachten. Des Weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen einzureichen. Ein Interessent für das Jugendschöffenamt hat sich direkt beim Landkreis Friesland gemeldet.

 

Die Rückmeldungen sind vollständig in die Vorschlagslisten eingearbeitet worden (Anlage 3 und Anlage 4).

 

Es steht dem Jugendhilfeausschuss frei, über die Vorschlagslisten in toto abzustimmen oder eine Auswahl der BewerberInnen vorzunehmen. Die Wahl erfolgt mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch mit Zustimmung der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder.

 

 

Nach kurzer Aussprache ergeht über die Vorschlagslisten in toto folgender

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig