Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis.

 


Am 01.08.2017 trat der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ in Kraft und legt dadurch den Schwerpunkt der Schulsozialarbeit auf innerschulische Maßnahmen präventiven Ansatzes, die sich an alle Schüler*innen richten. Ein weiterer durch das MK herausgegebene Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ soll den vorgenannten Erlass ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendhilfe festschreiben.

 

Zwischen dem Arbeitskreis Schulsozialarbeit, der Bildungsregion und dem FB 51 ist eine Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland erstellt worden. Mit der Übernahme der Verantwortung sozialer Arbeit an Schulen durch das Land Niedersachsen, wurde der NLSchB das Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt.

 

Der Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ und der ergänzende Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ stimmen zu einem großen Teil mit der Rahmenkonzeption des Landkreises überein.

 

Wichtige Aussagen zur Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung

 

-         Die Ziele und Schwerpunkte der sozialen Arbeit bestimmt jede Schule unter Beteiligung der sozialpädagogischen Fachkraft nach Maßgabe ihres pädagogischen Konzepts und diesen Bestimmungen (4.1).

 

-         Die NLSchB berät und unterstützt die Schulen. Die Fachkräfte erhalten Dezernenten für ihren Bereich und können die internen Strukturen nutzen (z.B. Schulpsychologen).

 

-         Schule und die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind im Rahmen ihrer Aufgaben zur Zusammenarbeit verpflichtet (§ 25 Abs.3 NSchG und § 81 SGB VIII). Die sozialpädagogischen Fachkräfte stellen die enge Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durch regelmäßigen Austausch sicher und machen bei Bedarf auf die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam. Die Gesamtverantwortung für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe liegt bei der Schulleitung (5.3).

 

In der Konzeption des Landkreises wird die Arbeit detaillierter beschrieben. Zudem gibt es in dieser Konzeption Aussagen zu den Rahmenbedingungen (z.B. Räumlichkeiten, Etat etc.), die nicht speziell im Erlass stehen. In der Konzeption des Landkreises ist zur Zusammenarbeit konkret die Bildung eines Arbeitskreises vorgesehen, an dem Schulsozialarbeit (Vertreter verschiedener Schulformen) und Jugendhilfe sich regelmäßig austauschen mit dem Ziel die Zusammenarbeit stetig zu überprüfen und zu verbessern. Nachdem diese Arbeitskreise 2015 und 2016 stattgefunden haben, müssen diese mit den teilweise neu eingestellten Sozialpädagogen an den Schulen wieder aufgenommen werden.

 

Parallel dazu gibt es den Arbeitskreis Schulsozialarbeit, an dem alle Schulsoziarbeiter/innen im Landkreis Friesland  teilnehmen und sich austauschen können. Das Bildungsbüro der Bildungsregion Friesland in Persona von Frau Wehmeyer nimmt  anlassbezogen an den Treffen teil, um die Vernetzung dorthin sicherzustellen. Zudem hat die Steuergruppe der Bildungsregion Friesland finanzielle Unterstützung für evtl. geplante Fachtage oder Fortbildungen für das Jahr 2018 zugesagt.

 

Der Erlass benennt die Forderung eines konkreten Ansprechpartners auf Seiten von Schule und Jugendhilfe. Dies wird im FB 51 in Form der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit sichergestellt. Die Koordinierungsstelle kann hier als Äquivalent des Landkreises zur Schnittstellenaufgabe der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen verstanden werden.

 

In der sozialen Arbeit an Schulen gemeinsam mit den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe kann somit auf langjährig gute Zusammenarbeit zurückgegriffen werden. Diese wird durch den Austausch in den genannten Arbeitskreisen, durch gemeinsame Fortbildungen und in der täglichen Arbeit ständig überprüft und verbessert.

 

 

Frau Sudholz bittet Herrn Vogt um einen Erfahrungsbericht aus Sicht der Schule. Herr Vogt berichtet, dass Schulsozialarbeit ein wesentliches Element der Schulen sei, es werde Kontakt zum Elternhaus und zum Jugendamt hergestellt, eine gute Zusammenarbeit gelebt.

 

Herr Ambrosy begrüßt die Entscheidung des Landes Niedersachsen, Schulsozialarbeit flächendeckend an den Haupt- und Realschulen einzurichten. Er bedankt sich auch bei den Partnern wie der Barthel-Stiftung, die zuvor gemeinsam mit dem Landkreis Friesland eingesprungen seien und den Einsatz von SchulsozialarbeiterInnen finanziert haben. Da Schulsozialarbeit zum System Schule dazugehöre, werde vom Landkreis Friesland auch die Notwendigkeit der flächendeckenden Schulsozialarbeit an Gymnasien gesehen. Es gebe daher bilaterale Gespräche, wie der Landkreis Friesland die Gymnasien unterstützen könne; dies erfolge jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bis 2021 plane das Land Niedersachsen eine flächendeckende Versorgung der Gymnasien mit Schulsozialarbeit.

 

Frau Renken erklärt, das reine Vorhalten von Schulsozialarbeit reiche nicht aus, um Chancengleichheit und Teilhabe sicherzustellen. Erst in Verknüpfung mit anderen Professionen und Institutionen könne Schulsozialarbeit ihre Wirkung voll entfalten. In diesem Zusammenhang bedankt sie sich bei Herrn Grünhagen vom planLOS-Mindclub und hebt die strukturierten aber unkonventionellen Lösungen hervor.

 

Frau Sudholz bittet um Ergänzung, wie das Konzept zur Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2014 auch heute noch Gültigkeit habe. Frau Renken führt aus, das Konzept stelle eine Rahmenkonzeption zu dem Zeitpunkt dar, als die SchulsozialarbeiterInnen im Landkreis Friesland noch bei unterschiedlichen Anstellungsträgern beschäftigt waren. Es sei immer verdeutlicht worden, jede Schule müsse zusätzlich ein eigenes Konzept mit eigener Schwerpunktsetzung verschriftlichen. Wichtig sei, dass Schulsozialarbeit engt mit der Jugendhilfe (Bezirkssozialarbeit und Frühe Hilfen) zusammenarbeitet. Im Jugendamt steht mit Frau Boyken eine Ansprechpartnerin mit dem Aufgabenbereich der Koordination der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Im Rahmen dieser Koordinierungsstelle werden u.a. auch Fortbildungen zu aktuellen Themenbereichen angeboten. Die Kosten für die Fortbildungen werden in der Regel aus dem jeweiligen Schulbudget getragen, aber auch die Bildungsregion und die Barthel-Stiftung unterstützen. Frau Gudehus ergänzt, dass auch die Kreisjugendpflege Fortbildungen anbiete, zu denen regelmäßig SchulsozialarbeiterInnen eingeladen werden. Frau Vogelbusch erklärt, dass Anstellungsträger für die SchulsozialarbeiterInnen das Land Niedersachsen sei und Teilnahme an Fortbildungen reguläre Dienstreisen darstellen.

 

Herr Osterloh teilt mit, dass er mit dem Angebot der Schulsozialarbeit zufrieden sei und lobt die gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis Friesland. Sofern der Erlass des Landes Niedersachsen jedoch vollumfänglich umgesetzt werden soll, dürfe die personelle Ausstattung / Planung des Landes Niedersachsen nicht ausreichen.

 

Sowohl Herr Osterloh als auch Herr Vogt bestätigen, dass SchulsozialarbeiterInnen über eine ausreichende räumliche Ausstattung verfügen. Frau Renken teilt ebenfalls mit, dass sie keine Schule im Kreisgebiet kenne, die keine Räumlichkeiten für die dort eingesetzten SchulsozialarbeiterInnen vorhalte. Herr Fakhro berichtet, dass die Schulsozialarbeit am Mariengymnasium abgelegen verortet sei und eine Änderung bei der Raumplanung berücksichtigt werden sollte. Herr Ambrosy teilt mit, dass Bauplanungen gemeinsam auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes mit den Schulen besprochen werden. Er gibt den formalrechtlichen Hinweis, dass bei allgemeinen Schulangelegenheiten die Zuständigkeit des Schulausschusses gegeben sei.