Das Gremium nimmt
den Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis.
Am 01.08.2017 trat der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ in Kraft und legt dadurch den Schwerpunkt der Schulsozialarbeit auf innerschulische Maßnahmen präventiven Ansatzes, die sich an alle Schüler*innen richten. Ein weiterer durch das MK herausgegebene Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ soll den vorgenannten Erlass ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendhilfe festschreiben.
Zwischen dem Arbeitskreis Schulsozialarbeit, der Bildungsregion und dem FB 51 ist eine Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland erstellt worden. Mit der Übernahme der Verantwortung sozialer Arbeit an Schulen durch das Land Niedersachsen, wurde der NLSchB das Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt.
Der Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ und der ergänzende Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ stimmen zu einem großen Teil mit der Rahmenkonzeption des Landkreises überein.
Wichtige Aussagen zur Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung
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Die Ziele und Schwerpunkte der sozialen
Arbeit bestimmt jede Schule unter Beteiligung der sozialpädagogischen Fachkraft
nach Maßgabe ihres pädagogischen Konzepts und diesen Bestimmungen (4.1).
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Die NLSchB berät und unterstützt die Schulen.
Die Fachkräfte erhalten Dezernenten für ihren Bereich und können die internen
Strukturen nutzen (z.B. Schulpsychologen).
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Schule und die öffentlichen Träger der
Kinder- und Jugendhilfe sind im Rahmen ihrer Aufgaben zur Zusammenarbeit
verpflichtet (§ 25 Abs.3 NSchG und § 81 SGB VIII). Die sozialpädagogischen
Fachkräfte stellen die enge Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durch regelmäßigen Austausch sicher und
machen bei Bedarf auf die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam. Die Gesamtverantwortung
für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe liegt bei
der Schulleitung (5.3).
In der Konzeption des Landkreises wird die Arbeit
detaillierter beschrieben. Zudem gibt es in dieser Konzeption Aussagen zu den
Rahmenbedingungen (z.B. Räumlichkeiten, Etat etc.), die nicht speziell im
Erlass stehen. In der Konzeption des Landkreises ist zur Zusammenarbeit konkret
die Bildung eines Arbeitskreises vorgesehen, an dem Schulsozialarbeit
(Vertreter verschiedener Schulformen) und Jugendhilfe sich regelmäßig
austauschen mit dem Ziel die Zusammenarbeit stetig zu überprüfen und zu
verbessern. Nachdem diese Arbeitskreise 2015 und 2016 stattgefunden haben,
müssen diese mit den teilweise neu eingestellten Sozialpädagogen an den Schulen
wieder aufgenommen werden.
Parallel dazu gibt es den Arbeitskreis Schulsozialarbeit, an dem alle Schulsoziarbeiter/innen im Landkreis Friesland teilnehmen und sich austauschen können. Das Bildungsbüro der Bildungsregion Friesland in Persona von Frau Wehmeyer nimmt anlassbezogen an den Treffen teil, um die Vernetzung dorthin sicherzustellen. Zudem hat die Steuergruppe der Bildungsregion Friesland finanzielle Unterstützung für evtl. geplante Fachtage oder Fortbildungen für das Jahr 2018 zugesagt.
Der Erlass benennt die Forderung eines konkreten Ansprechpartners auf Seiten von Schule und Jugendhilfe. Dies wird im FB 51 in Form der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit sichergestellt. Die Koordinierungsstelle kann hier als Äquivalent des Landkreises zur Schnittstellenaufgabe der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen verstanden werden.
In der sozialen Arbeit an Schulen gemeinsam mit den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe kann somit auf langjährig gute Zusammenarbeit zurückgegriffen werden. Diese wird durch den Austausch in den genannten Arbeitskreisen, durch gemeinsame Fortbildungen und in der täglichen Arbeit ständig überprüft und verbessert.
Frau Sudholz bittet
Herrn Vogt um einen Erfahrungsbericht aus Sicht der Schule. Herr Vogt
berichtet, dass Schulsozialarbeit ein wesentliches Element der Schulen sei, es
werde Kontakt zum Elternhaus und zum Jugendamt hergestellt, eine gute
Zusammenarbeit gelebt.
Herr Ambrosy begrüßt
die Entscheidung des Landes Niedersachsen, Schulsozialarbeit flächendeckend an
den Haupt- und Realschulen einzurichten. Er bedankt sich auch bei den Partnern
wie der Barthel-Stiftung, die zuvor gemeinsam mit dem Landkreis Friesland
eingesprungen seien und den Einsatz von SchulsozialarbeiterInnen finanziert
haben. Da Schulsozialarbeit zum System Schule dazugehöre, werde vom Landkreis
Friesland auch die Notwendigkeit der flächendeckenden Schulsozialarbeit an
Gymnasien gesehen. Es gebe daher bilaterale Gespräche, wie der Landkreis
Friesland die Gymnasien unterstützen könne; dies erfolge jedoch ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht. Bis 2021 plane das Land Niedersachsen eine
flächendeckende Versorgung der Gymnasien mit Schulsozialarbeit.
Frau Renken erklärt,
das reine Vorhalten von Schulsozialarbeit reiche nicht aus, um
Chancengleichheit und Teilhabe sicherzustellen. Erst in Verknüpfung mit anderen
Professionen und Institutionen könne Schulsozialarbeit ihre Wirkung voll
entfalten. In diesem Zusammenhang bedankt sie sich bei Herrn Grünhagen vom
planLOS-Mindclub und hebt die strukturierten aber unkonventionellen Lösungen
hervor.
Frau Sudholz bittet
um Ergänzung, wie das Konzept zur Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2014 auch
heute noch Gültigkeit habe. Frau Renken führt aus, das Konzept stelle eine
Rahmenkonzeption zu dem Zeitpunkt dar, als die SchulsozialarbeiterInnen im
Landkreis Friesland noch bei unterschiedlichen Anstellungsträgern beschäftigt
waren. Es sei immer verdeutlicht worden, jede Schule müsse zusätzlich ein
eigenes Konzept mit eigener Schwerpunktsetzung verschriftlichen. Wichtig sei,
dass Schulsozialarbeit engt mit der Jugendhilfe (Bezirkssozialarbeit und Frühe
Hilfen) zusammenarbeitet. Im Jugendamt steht mit Frau Boyken eine
Ansprechpartnerin mit dem Aufgabenbereich der Koordination der
Schulsozialarbeit zur Verfügung. Im Rahmen dieser Koordinierungsstelle werden
u.a. auch Fortbildungen zu aktuellen Themenbereichen angeboten. Die Kosten für
die Fortbildungen werden in der Regel aus dem jeweiligen Schulbudget getragen,
aber auch die Bildungsregion und die Barthel-Stiftung unterstützen. Frau
Gudehus ergänzt, dass auch die Kreisjugendpflege Fortbildungen anbiete, zu
denen regelmäßig SchulsozialarbeiterInnen eingeladen werden. Frau Vogelbusch
erklärt, dass Anstellungsträger für die SchulsozialarbeiterInnen das Land
Niedersachsen sei und Teilnahme an Fortbildungen reguläre Dienstreisen
darstellen.
Herr Osterloh teilt
mit, dass er mit dem Angebot der Schulsozialarbeit zufrieden sei und lobt die
gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis Friesland. Sofern der Erlass des Landes
Niedersachsen jedoch vollumfänglich umgesetzt werden soll, dürfe die personelle
Ausstattung / Planung des Landes Niedersachsen nicht ausreichen.
Sowohl Herr Osterloh
als auch Herr Vogt bestätigen, dass SchulsozialarbeiterInnen über eine
ausreichende räumliche Ausstattung verfügen. Frau Renken teilt ebenfalls mit,
dass sie keine Schule im Kreisgebiet kenne, die keine Räumlichkeiten für die
dort eingesetzten SchulsozialarbeiterInnen vorhalte. Herr Fakhro berichtet,
dass die Schulsozialarbeit am Mariengymnasium abgelegen verortet sei und eine
Änderung bei der Raumplanung berücksichtigt werden sollte. Herr Ambrosy teilt
mit, dass Bauplanungen gemeinsam auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes mit
den Schulen besprochen werden. Er gibt den formalrechtlichen Hinweis, dass bei
allgemeinen Schulangelegenheiten die Zuständigkeit des Schulausschusses gegeben
sei.