Beschluss: zur Kenntnis genommen


Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 15.08.2007 beschlossen, dass den Schulen ab Sekundarbereich I zusätzliche Gelder für Lernmittel für Hilfsbedürftige zur Verfügung gestellt werden sollen. Es handelte sich um den Betrag von 20,00 € je hilfsbedürftigen Schüler. Festgestellt wurden ca. 1.000 hilfsbedürfte Schüler, so dass ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 20.000 € im laufenden Haushaltsjahr bewilligt wurde.


Mit Schreiben vom 23.08.2007 hat die Kreisverwaltung den kreisangehörigen Schulen darüber Kenntnis gegeben und die jeweils ermittelten Summen mitgeteilt. Gleichzeitig wurde den Schulen der Kreis der Anspruchsberechtigten und die konkreten Verwendungsmöglichkeiten der Gelder auch beispielhaft benannt.


Während der Schulleiterbesprechung am 11.09.2007 wurde die Gewährung der Mittel kontrovers diskutiert. Der Beschluss wurde von allen Seiten begrüßt, allerdings gab es auch Befürchtungen, dass es Probleme bei der Verwendung der Gelder geben könnte.


In seiner Sitzung am 26.09.2007 hat der Kreistag die überplanmäßige Ausgabe für die zusätzlichen Mittel beschlossen.


Im Februar 2008 sind die Schulen angeschrieben worden, um über erste Erfahrungen zu berichten und die Verwendung der Mittel darzulegen.


Bei der Bestandsaufnahme ist deutlich geworden, dass leider kaum Nachfrage nach den Fördergeldern besteht. Knapp 40 % der Fördermittel sind bislang verteilt worden. Allerdings gibt es auch positive Berichte. So haben beispielsweise Schulen Pools eingerichtet, die aus Atlanten, Wörterbüchern und Taschenrechnern bestehen. Diese werden den Schülern als Dauerleihgaben zur Verfügung gestellt.


Nach erfolgter Bestandsaufnahme sind die Schulen jetzt gebeten worden, die Gelder mit unbürokratischen Lösungen an die bedürftigen Schüler weiter zu geben. Dabei steht die Kreisverwaltung bei Einzelfallentscheidungen den Schulen gerne zur Seite.


Im Schulausschuss im Juni 2008 wird es eine differenzierte Mitteilung über die Verwendung der Mittel im Schuljahr 2007/2008 geben.


Auf Nachfrage erläutert Herr Wehnemann, dass mit „Unbürokratischen Lösungen“ die Einrichtung von Pools und die Inanspruchnahme von Dauerleihgaben gemeint sind. Dieses ist der geringste Aufwand, der von den Schulen betrieben werden könnte. Eine monetäre Lösung mit einem Gutschein- oder Geldsystem wird nach wie vor für nicht zielführend gehalten, da diese durch das Job-Center in Anrechnung gebracht werden, welche zu Verlusten bei den Hartz-IV-Leistungen führen würde. Damit wäre den bedürftigen Schülern nicht geholfen.


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.