Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0427/2018
Beratung:
Von allen Ausschussmitgliedern wird die Einführung der Wertstofftonne
bevorzugt. Von der Verwaltung ist zu prüfen und vorzutragen, wie mit
Überkapazitäten umgegangen werden soll.
Alternative 4 wird von allen Ausschussmitgliedern bevorzugt.
Beschluss:
Eine einheitliche Wertstofferfassung von Verpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen ist schnellstmöglich umzusetzen.
Zum 01.01.2019
tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Danach haben die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise) die Möglichkeit, per
Rahmenvorgabe die Art der Verpackungssammlung den dualen Systemen (10 Stück)
vorzugeben.
So kann der
öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger (örE) von den dualen Systemen fordern,
die Verpackungen zukünftig wie bisher in Friesland per Sack oder per Tonne zu
sammeln.
Durch die
Konstruktion in der Verpackungssammlung -
eine gesetzliche Vorgabe und 10 wirtschaftlich eigenständig agierende
Unternehmen - müssen gemeinsame aber unabhängige Strukturen geschaffen werden.
Per Losverfahren wird daher jedem örE ein duales System zugewiesen. Dieses
spricht als Ausschreibungsführer verbindlich für alle Systeme und begleitet die
Ausschreibung. Dieses duale System ist für die jeweils dreijährige Vertragszeit
der Ansprechpartner für den örE.
In der Vergangenheit
und auch zurzeit ist es so, dass zumindest ein duales System unter extremen
wirtschaftlichen Druck steht und eben in den Bereichen wo sie
Ausschreibungsführer sind, eine Entsorgung der Verpackungsabfälle nicht ohne
weiteres gewährleistet ist. Dadurch ist die gesamte Verpackungssammlung in
Deutschland gefährdet.
Diese
Unsicherheiten und die unklare Rechtslage des erst zum nächsten Jahr in Kraft
tretenden Gesetzes führen zu vielen Unklarheiten in der Verpackungssammlung.
Insbesondere sind Abstimmungen mit den dualen Systemen und mögliche gemeinsame
Nutzungen zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu verhandeln.
Die gemeinsame
Stelle der dualen Systeme hat nunmehr zunächst für die Gebiete einen
Ausschreibungsführer bekannt gegeben, für die die vorhandene Abstimmungsvereinbarung
zum 31.12.2018 endet.
Im Landkreis Friesland endet diese erst zum 31.12.2019, wobei sich der
Landkreis Friesland ein jährliches Kündigungsrecht vorbehalten hat. Ein
verbindlicher Ansprechpartner für die Ausschreibungsphase 2020 – 2022 wird
somit erst im Frühjahr 2019 ausgelost.
Nach wie vor ist es
in großen Teilen unklar, wie weit die Forderungen des örE´s gehen dürfen. Fest
steht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, dass der örE die Art des Sammelns (Gelber
Sack oder Gelbe Tonne) vorgeben kann.
In einer Umfrage
Anfang 2018 zur gewünschten Verpackungssammlung haben sich 80 % der
teilnehmenden Bürger für eine Tonne entschieden.
Für die
Ausschreibungsphase ab Frühjahr 2019 sollten die Vorgaben des Landkreises als
Ausschreibungsbedingungen bezüglich des Sammelsystems fest stehen. Daher sollte
das Jahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 dafür genutzt werden,
Rechtssicherheit und Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften (in denen
die Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2018 endet) zu sammeln und das gewünschte
Erfassungssystem vollumfänglich am Ende der Abstimmungsvereinbarung zum
31.12.2018 umzusetzen.
Als Zielvorgaben
und Möglichkeiten der Umsetzung im Rahmen der Ausschreibung mit dem dann
zugewiesen dualen Systemen stehen die im Beschlussvorschlag genannten
Alternativen zur Wahl.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja: |
10 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|