Beschluss: einstimmig beschlossen

Beratung:

Von allen Ausschussmitgliedern wird die Einführung der Wertstofftonne bevorzugt. Von der Verwaltung ist zu prüfen und vorzutragen, wie mit Überkapazitäten umgegangen werden soll.

Alternative 4 wird von allen Ausschussmitgliedern bevorzugt.

Beschluss:

Eine einheitliche Wertstofferfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ist schnellstmöglich umzusetzen.

 


 

Zum 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Danach haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise) die Möglichkeit, per Rahmenvorgabe die Art der Verpackungssammlung den dualen Systemen (10 Stück) vorzugeben.

 

So kann der öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger (örE) von den dualen Systemen fordern, die Verpackungen zukünftig wie bisher in Friesland per Sack oder per Tonne zu sammeln.

 

Durch die Konstruktion in der Verpackungssammlung -  eine gesetzliche Vorgabe und 10 wirtschaftlich eigenständig agierende Unternehmen - müssen gemeinsame aber unabhängige Strukturen geschaffen werden. Per Losverfahren wird daher jedem örE ein duales System zugewiesen. Dieses spricht als Ausschreibungsführer verbindlich für alle Systeme und begleitet die Ausschreibung. Dieses duale System ist für die jeweils dreijährige Vertragszeit der Ansprechpartner für den örE.

 

In der Vergangenheit und auch zurzeit ist es so, dass zumindest ein duales System unter extremen wirtschaftlichen Druck steht und eben in den Bereichen wo sie Ausschreibungsführer sind, eine Entsorgung der Verpackungsabfälle nicht ohne weiteres gewährleistet ist. Dadurch ist die gesamte Verpackungssammlung in Deutschland gefährdet.

 

Diese Unsicherheiten und die unklare Rechtslage des erst zum nächsten Jahr in Kraft tretenden Gesetzes führen zu vielen Unklarheiten in der Verpackungssammlung. Insbesondere sind Abstimmungen mit den dualen Systemen und mögliche gemeinsame Nutzungen zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu verhandeln.

 

Die gemeinsame Stelle der dualen Systeme hat nunmehr zunächst für die Gebiete einen Ausschreibungsführer bekannt gegeben, für die die vorhandene Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2018 endet.
Im Landkreis Friesland endet diese erst zum 31.12.2019, wobei sich der Landkreis Friesland ein jährliches Kündigungsrecht vorbehalten hat. Ein verbindlicher Ansprechpartner für die Ausschreibungsphase 2020 – 2022 wird somit erst im Frühjahr 2019 ausgelost.

 

Nach wie vor ist es in großen Teilen unklar, wie weit die Forderungen des örE´s gehen dürfen. Fest steht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, dass der örE die Art des Sammelns (Gelber Sack oder Gelbe Tonne) vorgeben kann.

 

In einer Umfrage Anfang 2018 zur gewünschten Verpackungssammlung haben sich 80 % der teilnehmenden Bürger für eine Tonne entschieden.

 

Für die Ausschreibungsphase ab Frühjahr 2019 sollten die Vorgaben des Landkreises als Ausschreibungsbedingungen bezüglich des Sammelsystems fest stehen. Daher sollte das Jahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 dafür genutzt werden, Rechtssicherheit und Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften (in denen die Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2018 endet) zu sammeln und das gewünschte Erfassungssystem vollumfänglich am Ende der Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2018 umzusetzen.

 

Als Zielvorgaben und Möglichkeiten der Umsetzung im Rahmen der Ausschreibung mit dem dann zugewiesen dualen Systemen stehen die im Beschlussvorschlag genannten Alternativen zur Wahl.

 

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: