Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0430/2018
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Nach EU-Vorgabe sind bis Ende 2018 alle im Zuge des
Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 vom Land Niedersachsen gemeldeten
FFH-Gebiete (FFH = Fauna-
Flora-Habitat) nach nationalem Recht zu sichern. D.h. die unteren
Naturschutzbehörden müssen diese Gebiete als Schutzgebiete (z.B. Landschafts-
oder Naturschutzgebiete) ausweisen.
Derzeit fehlen im Landkreis Friesland noch 3 Schutzgebietsausweisungen.
Es handelt sich um die FFH Gebiete „Neuenburger Holz“ (FFH 0009, EU Code
2513-331), „Upjever und Sumpfmoor Dose“ (FFH 0184, EU Code 2413-331) und
„Teichfledermaus-Habitat im Raum Wilhelmshaven“ (FFH 0180, EU Code 2312-331).
Das FFH Gebiet Neuenburger Holz wird als Naturschutzgebiet verordnet.
Der Verordnungstext mit Begründung befindet sich in der Phase der Einarbeitung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Nach Sichtung der
Stellungnahmen hat sich herausgestellt, dass es notwendig sein wird, weitere
Abstimmungsgespräche mit dem Forstamt Neuenburg zu führen.
Das FFH Gebiet Upjever und Sumpfmoor Dose soll ebenfalls als
Naturschutzgebiet geschützt werden, da bereits jetzt ein Teil des Sumpfmoor
Dose als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.
Die Sicherung der Teichfledermausgewässer erfolgt hingegen als
Landschaftsschutzgebiet.
Beide Gebiete befinden sich sowohl im Landkreis Wittmund als auch im
Landkreis Friesland.
2015 wurde festgelegt, dass der Landkreis Friesland die
Schutzgebietsverfahren der beiden FFH Gebiete federführend durchführt, da der
Großteil der Flächen zu Friesland gehört.
Die Verordnungstexte sowie die dazugehörigen Begründungen sind erstellt
und liegen dem NLWKN als Landesfachbehörde zur Vorabstimmung vor.
Danach wird es Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Wittmund und den
Eigentümern und Bewirtschaftern, insbesondere dem Forstamt Neuenburg und den
Wasser- und Bodenverbänden geben.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist für den August
vorgesehen. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen und evtl. notwendig werdender
zusätzlicher Abstimmungsgespräche findet die öffentliche Auslegung statt.
Ziel ist es, die Schutzgebietsausweisungen im Dezember des Jahres mit
den jeweiligen Kreistagsbeschlüssen
abzuschließen.
Beratung:
Herr KTA Pauluschke
erkundigt sich zum Stand der Schutzgebietsausweisung FFH-Gebiet „Neuenburger
Holz“. Er fragt an, wie nun mit dem Kerngebiet, also dem „alten“
Naturschutzgebiet umgegangen werden solle? Er halte es für erforderlich, dass
in diesem Kerngebiet auch zukünftig keinerlei forstliche Nutzung erfolgen darf.
Die Verwaltung erklärt dazu, dass genau dieser Punkt noch mit der
Forstverwaltung abzustimmen ist.