Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Nach EU-Vorgabe sind bis Ende 2018 alle im Zuge des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 vom Land Niedersachsen gemeldeten FFH-Gebiete (FFH = Fauna- Flora-Habitat) nach nationalem Recht zu sichern. D.h. die unteren Naturschutzbehörden müssen diese Gebiete als Schutzgebiete (z.B. Landschafts- oder Naturschutzgebiete) ausweisen.

 

Derzeit fehlen im Landkreis Friesland noch 3 Schutzgebietsausweisungen. Es handelt sich um die FFH Gebiete „Neuenburger Holz“ (FFH 0009, EU Code 2513-331), „Upjever und Sumpfmoor Dose“ (FFH 0184, EU Code 2413-331) und „Teichfledermaus-Habitat im Raum Wilhelmshaven“ (FFH 0180, EU Code 2312-331).

 

Das FFH Gebiet Neuenburger Holz wird als Naturschutzgebiet verordnet. Der Verordnungstext mit Begründung befindet sich in der Phase der Einarbeitung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Nach Sichtung der Stellungnahmen hat sich herausgestellt, dass es notwendig sein wird, weitere Abstimmungsgespräche mit dem Forstamt Neuenburg zu führen.

 

Das FFH Gebiet Upjever und Sumpfmoor Dose soll ebenfalls als Naturschutzgebiet geschützt werden, da bereits jetzt ein Teil des Sumpfmoor Dose als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.

 

Die Sicherung der Teichfledermausgewässer erfolgt hingegen als Landschaftsschutzgebiet.

Beide Gebiete befinden sich sowohl im Landkreis Wittmund als auch im Landkreis Friesland.

2015 wurde festgelegt, dass der Landkreis Friesland die Schutzgebietsverfahren der beiden FFH Gebiete federführend durchführt, da der Großteil der Flächen zu Friesland gehört.

Die Verordnungstexte sowie die dazugehörigen Begründungen sind erstellt und liegen dem NLWKN als Landesfachbehörde zur Vorabstimmung vor.

Danach wird es Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Wittmund und den Eigentümern und Bewirtschaftern, insbesondere dem Forstamt Neuenburg und den Wasser- und Bodenverbänden geben.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist für den August vorgesehen. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen und evtl. notwendig werdender zusätzlicher Abstimmungsgespräche findet die öffentliche Auslegung statt.

Ziel ist es, die Schutzgebietsausweisungen im Dezember des Jahres mit den jeweiligen  Kreistagsbeschlüssen abzuschließen.

 

Beratung:

 

Herr KTA Pauluschke erkundigt sich zum Stand der Schutzgebietsausweisung FFH-Gebiet „Neuenburger Holz“. Er fragt an, wie nun mit dem Kerngebiet, also dem „alten“ Naturschutzgebiet umgegangen werden solle? Er halte es für erforderlich, dass in diesem Kerngebiet auch zukünftig keinerlei forstliche Nutzung erfolgen darf.

Die Verwaltung erklärt dazu, dass genau dieser Punkt noch mit der Forstverwaltung abzustimmen ist.