Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 7 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII) werden das beratende Mitglied, Herr Mustafa Fakhro, und das stellvertretende beratende Mitglied, Frau Marina Neumann, von Herrn Ambrosy verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten:

 

- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)

- Vertretungsverbot (§ 42 NKomVG).

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und jeweils von Herrn Fakhro und Frau Neumann unterschrieben. Das NKomVG wird Herrn Fakhro und Frau Neumann ausgehändigt.

 

Für die Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es wird im Rahmen der Verpflichtung ein Ausdruck des § 5 Nds. Datenschutzgesetz (NDSG), eine Broschüre „Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete“ sowie eine Liste gängiger Datenschutz-Software zur Kenntnis beigefügt.

 

Herr Ambrosy verpflichtet Herrn Fakhro und Frau Neumann per Handschlag.