Die Einwohnerfragestunde wird von zwei Gästen in Anspruch genommen.

 

Als erstes erklärt eine Bürgerin aus Schortens-Stummeldorf ihr Anliegen anlässlich des TOP 6.4.2 „Änderung der Verpackungserfassung im Landkreis Friesland“; hier: Einführung der Wertstofftonne.

 

Sie erkundigt sich nach einer Ausnahmelösung zur Bereitstellung der Tonne am Abfuhrtag. Um die Tonne am Abfuhrtag an dem für sie geltenden Abfuhrort bereitzustellen, müsse sie mit der Tonne eine Wegstrecke von ca. 400 m zurücklegen. Zudem hält sie bei der in Rede stehenden Wertstofftonne ein höheres Gewicht  als bei der Papiertonne für möglich. Ihr persönliches Anliegen ist es, entweder eine Alternative zur Wertstofftonne oder eine Ausnahmeregelung zur Abfallentsorgungssatzung des Landkreises (vergleiche Altpapierentsorgung) zu erwirken.

 

Herr Landrat Ambrosy führt hierzu die ihm vorliegenden Gewichtsangaben zur Wertstofftonne im direkten Vergleich zur Papiertonne bei einer 4-wöchentlichen Leerung aus. Für die Wertstofftonne wird am Leerungstag ein Gewicht von rund 15 kg zu Grunde gelegt, während die Papiertonne am Tag der Leerung durchschnittlich ein Gewicht von ca. 30 kg, somit die doppelte Menge, aufweist. Der Bürgerin sagt Landrat Ambrosy eine Prüfung und Bearbeitung ihres Anliegens durch die Kreisverwaltung zu; er könne sich eine ähnliche Ausnahmeregelung analog zur Altpapierentsorgung vorstellen.

 

Sodann meldet sich ein Bürger aus Zetel-Bohlenbergerfeld zu Wort und erläutert sein Anliegen in Bezug auf das Wasserschutzgebiet Zetel. Er rügt die mangelnde rechtliche Aufklärung in Bezug auf das Auslaufen der 40 jährigen Grundwasserentnahmegenehmigung der Gas- und E-Werke.

 

Hierzu überreicht er Herrn Landrat Ambrosy eine Abschrift seines Antrages an die Kreisverwaltung vom 08.06.2018. Ihm wird zugesagt, dass sein Antrag dem entsprechenden Fachbereich der Kreisverwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet wird.