Beschluss: zur Kenntnis genommen




Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.02.2006 wurde für die Jahre 2006 und 2007 das Verfahren für die der Gewährung der Zuweisung an die Städte und Gemeinden für die Jugendpflege probeweise in der Form verändert, dass den kreisangehörigen Kommunen zum Jahresanfang ein Festbetrag als Zuweisung für die Jugendpflege überwiesen wird. Der Landkreis Friesland stellt insgesamt 51.100 € hierfür als Zuweisung zur Verfügung. Die an die Kommunen ausgezahlten Beträge ergeben sich auf Basis der jeweiligen Einwohnerzahl jeweils nach dem Stand des 30.06. des Vorjahres. Nicht verbrauchte Mittel können auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.


Da dieser Zuweisungsbetrag als Festbetrag zur Verfügung steht, können die Gruppen mit verlässlichen Zuschussbeträgen arbeiten. Die Förderrichtlinien des Landkreises Friesland sind weiterhin analog anzuwenden, um eine einheitliche Förderung im Kreisgebiet sicherzustellen. Für die Zeit der Probephase sind die Vorschriften des § 1 in der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und kreisangehörigen Städten und Gemeinden von 1994 ebenso wie die verwaltungsinternen Vorschriften zur Poolbildung ausgesetzt.


Durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.11.2007 wurde die Probephase auf das Jahr 2008 ausgedehnt. Die nicht verbrauchten Mittel der Zuweisung aus 2006 und 2007 können die Städte und Gemeinden auch auf das Jahr 2008 übertragen.


Die entsprechende Zuweisung für 2008 an die Städte und Gemeinden sind inzwischen ausgezahlt worden. Die nicht verbrauchten Mittel aus den Jahren 2006 – 2008 sind 2009 an den Landkreis zu erstatten.


Mit Schreiben vom 01.01.2008 sind die Städte und Gemeinden gebeten worden, bezüglich der Modalitäten während der Probephase Stellung zu nehmen. Die überwiegende Anzahl der Städte und Gemeinden haben sich für die Beibehaltung der Regelung, die während der Probephase eingeführt worden ist, auch für die Zukunft ausgesprochen.


Die Stadt Jever wies darauf hin, dass eine Co-Finanzierung durch die Kommunen als Gegenfinanzierung sicher gestellt werden müsste und eine einheitliche Mittelvergabe entsprechend den vom Kreistag beschlossenen Richtlinien zu erfolgen hätte. Die Stadt Jever sieht eine Mitteilung der übertragenden Haushaltsmittel jährlich an den Landkreis ohne Abrechnungsverfahren für ausreichend an.


Die Gemeinde Zetel sieht die Probephase insofern positiv, dass das jährliche Abrechnungsverfahren mit dem Landkreis entfällt und möchte ebenso an den Regelungen während der Probephase festhalten. Negativ wurde jedoch die fehlende Möglichkeit der Nachforderung von Zuweisungen aus der ehemals möglichen Poolbildung angeführt.


Eine Nachforderung der Mittel ist in der Vergangenheit nur vereinzelt durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt. Die Zuweisungen werden allgemein in der Höhe für ausreichend erachtet.


Die Gemeinde Sande möchte auch an der Regelung während der Probephase festhalten. Die Gemeinde wies auf die eigene Gewährungspraxis entsprechend der eigenen Richtlinien von 2005 hin.


Auch die Gemeinden Wangerland und Wangerooge sind mit der Verfahrensweise für die Gewährung der Zuweisung während der Probeweise auch für die Zukunft einverstanden.


Allgemein wurde von den Kommunen eine Übertragung der Mittel auf das folgende Haushaltsjahr mit Rückzahlung der nicht verbrauchten Mittel ohne aufwendiges Abrechnungsverfahren als wünschenswert angesehen.


Die Stadt Varel betonte in ihrer Stellungnahme, das aus ihrer Sicht die Verfahrensweise während der Probephase sich bewährt habe. Es bestehen insofern von dort keine Änderungswünsche und es werden keine Bedenken gegen die Fortsetzung der Verfahrenspraxis während der Probephase für die Zukunft erhoben.


Die Stadt Schortens führte aus, dass das Zuweisungsverfahren wie in der Probephase weiterhin so gehandhabt werden könnte. Die Stadt Schortens wies ausdrücklich daraufhin, dass eine Co-Finanzierung in gleicher Höhe wie die Zuweisung durch den Landkreis Friesland durch die Stadt zugesagt wird. Die Förderrichtlinien des Landkreises Friesland werden von der Stadt Schortens insofern nochmals geprüft, um eine gleiche Handhabung der eigenen Richtlinien mit denen des Landkreises zu gewährleisten.


Die Gemeinde Bockhorn begrüßt die Regelung der jährlichen Zuweisung sowie eine Regelung, dass der in einem Jahr nicht ausgegebene und gegenfinanzierte Betrag auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden kann.


Die Mitarbeiter der Jugendzentren haben in ihrer Zusammenkunft am 31.01.2008 gegenüber der Bereichsleitung II darauf hingewiesen, dass es im allgemeinen bei der Gewährung der Zuschüsse für die Jugendpflege in ihren örtlichen Kommunen keine Probleme gibt. Man wies jedoch darauf hin, dass man Wert darauf legt, dass möglichst eine einheitliche Regelung entsprechend den Förderrichtlinien des Landkreises Friesland geben solle. Bestehende Sonderregelungen in einzelnen Kommunen, die zu einer unterschiedlichen Förderung führen würden, müssten angepasst werden.


Eine Stellungnahme des Kreisjugendringes ist angefordert worden.


Mehrheitlich haben sich die kreisangehörigen Kommunen für die Beibehaltung in der Probephase ausgesprochen. Bis auf die Gemeinde Zetel wird die Poolbildung, um Mittel noch zusätzlich abrufen zu können, nicht gewünscht.


Aus diesem Grunde wird der Landkreis Friesland in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen bis zum Herbst dieses Jahres eine einvernehmliche Regelung bezüglich der Gewährung der Zuweisung an die Städte und Gemeinden für die Jugendpflege treffen und eine Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss vorlegen.



Herr Waldemar Janssen lobte seitens des Kreisjugendringes die Weiterführung der Maßnahme trotz des längeren Ausfalls der Kreisjugendpflegerin. Der Kreisjugendring ist froh, wenn seitens der Gemeinden ohne weitere Gegenfinanzierungsmöglichkeit wenigstens der Kreisanteil ausgeschüttet wird. Das Verfahren sollte beibehalten werden.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Ergebnis der Umfrage bezüglich der Bewertung der Probephase Kenntnis. Eine endgültige Beschlussfassung über die Änderung oder Fortführung der Verfahrensweise wie während der Probephase 2006 - 2008 erfolgt im Herbst 2008.