Beschluss:

Der Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreis Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Feuerschutzes wird zugestimmt.



Mit dem Runderlass des Ministers des Innern vom 24.11.1981 (Nds. Mbl.S.1379) wurden die Entschädigungen für ehrenamtliche Funktionsträger in den Freiwilligen Feuerwehren im Interesse einer möglichst einheitlichen Regelung im Land Niedersachsen festgesetzt.


Für den Bereich des Landkreises Friesland wurde die „Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Feuerschutzes“ vom Kreistag am 06.Juni 1988 beschlossen.

Mit Satzungsänderung vom 1. August 2001 wurden die Entschädigungen erhöht.


Kreisbrandmeister Oncken hat nunmehr darum gebeten, die Entschädigungssätze zu überprüfen.


Nach Rücksprache mit dem Nds. Innenministerium wurde mitgeteilt, dass der Runderlass vom 24.11.1981 keine Gültigkeit mehr hat.


Nach Überprüfung wird empfohlen, auf der Grundlage des o. g. Erlasses auch weiterhin die Aufwandsentschädigungen festzulegen.

Kreisbrandmeister Oncken schlägt eine Erhöhung der Beträge um 10 Prozent auf der Grundlage der Berechnung von 1981 vor.


Es ergeben sich folgende Neufestsetzungen: bisher: neu:


  1. Kreisbrandmeisterin/Kreisbrandmeister 534,--€ 506,-- €

  2. stellv.Kreisbrandmeisterin/stellv.Kreisbrandmeister 141,-- € 155,-- €

  3. Abschnittsleiterin/Abschnittsleiter -,-- € 155,-- €

  4. Kreisausbilungsleiterin/Kreisausbildungsleiter 86,-- € 94,-- €

  5. Kreisjugendfeuerwehrwartin/Kreisjugendfeuerwehrwart 64,-- € 70,-- €

  6. Kreissicherheitsbeauftragte/Kreissicherheitsbeauftragter 64,-- € 70,-- €

  7. Kreisbereitschaftsführerin/Kreisbereitschaftsführer 64,-- € 70,-- €

  8. Zugführerin/Zugführer einer Einheit 64,-- € 70,-- €

  9. Funkmeisterin/Funkmeister 281,-- € 281,-- €

  10. stellv.Funkmeisterin/stellv.Funkmeister 230,-- € 230,-- €


Mit dieser Aufwandsentschädigung werden alle mit dem Ehrenamt verbundenen Aufwendungen innerhalb des Dienstbereiches einschl. Verdienstausfall, Tagegeld und Fahrkosten abgegolten(gilt für die lfd. Nrn.2 bis 10).

Für genehmigte Dienstfahrten des Kreisbrandmeisters werden die Fahrkosten gemäß Fahrtenbuch abgerechnet. Die Fahrkostenpauschale 74,14 € wird nicht mehr mit der Aufwandsentschädigung ausgezahlt.


Für Lehrtätigkeiten wird eine Lehrvergütung von 12,-- €

je nachgewiesener Unterrichtsstunde gezahlt.






Abstimmungsergebnis:

einstimmig