Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Frau Renken berichtet, dass die Schulsozialarbeit bereits im Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden ist.

 

Bei der Schulsozialarbeit ist inzwischen das Land Niedersachsen federführend. Der Landkreis Friesland hatte hierzu bereits ein Rahmenkonzept entwickelt und geschrieben, welches an das Land Niedersachsen weitergeleitet worden ist und fast eins zu eins in den neuen Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ aufgegangen ist. Der Erlass ist auf Wunsch von Frau Bödecker dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Zudem gibt es beim Land Niedersachsen mit Herrn Kuhnert einen neuen Dezernenten für die Schulsozialarbeit, mit dem sich Frau Renken in Kürze austauschen wird.

 

Frau Janßen berichtet sodann über ihre jahrelangen Erfahrungen und Arbeit in der Schulsozialarbeit. Sie ist ab 2007 von der Barthel-Stiftung an einer Grundschule eingestellt und finanziert worden und seit 2016 an zwei Grundschulen in Varel im Dienst der Nds. Landesschulbehörde.

 

Sie stellt die Grundsätze der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung sowie die Aufgabenbereiche und die Vernetzung der Schulsozialarbeit vor (siehe Anlage 2).

 

Hierzu ergeben sich aus dem Ausschuss Fragen, ob es einen steigenden Bedarf in jeder Schulform gibt, wie die Kontinuität gewährleistet werden kann, die Eltern abgeholt werden, wie die Schulsozialarbeit angenommen wird, welche Qualifikation notwendig ist und wann alle Schulen versorgt sind.

 

Frau Janßen antwortet, dass grundsätzlich jede Schule einen Schulsozialarbeiter gebrauchen kann. Der Schlüssel des Landes ist aber eine halbe Stelle je Grundschule, so dass sie nun zwei statt einer Grundschule hat.

 

An den Oberschulen wäre die Ausstattung teilweise besser. Insgesamt wäre es schön, wenn sich eine Teamarbeit entwickeln würde, um auch eine Kontinuität sicherzustellen. Die jetzige Stellenteilung ist definitiv nachteilig, da u.a. der tägliche Kontakt in der Schule gut und wichtig ist, der so nicht gegeben ist.

 

Um die Eltern abzuholen, muss man auf die Menschen zugehen, sie unterstützen, Hilfsangebote unterbreiten und das Gefühl einer hohen Akzeptanz geben. Dafür ist eine große Vertrauensarbeit notwendig und entscheidend.

 

Um zu beurteilen, wie die Schulsozialarbeit angenommen wird, ist es schwer dies quantitativ zu messen. Dies würde sich zum Beispiel darin zeigen, wenn Schüler Hilfsangebote annehmen, Eltern mehr Verlässlichkeit entwickeln, etc.

 

Die Qualifikationsvorgabe der Nds. Landesschulbehörde ist Diplom-Sozialpädagog*in mit staatlicher Anerkennung/ Bachelor.

 

Frau Bödecker bedankt sich für die Ausführungen.

 

Herr Ambrosy ergänzt, dass er erst einmal grundsätzlich dankbar ist, dass das Land Niedersachsen anerkannt hat, dass es sich um eine Landesaufgabe handelt.

 

Vorher wurden diesen Stellen im Südkreis durch die Barthel-Stiftung finanziert, der er an dieser Stelle nochmals danken möchte, bzw. durch das Hauptschulprofilierungsprogramm und die Aufstockung und Übernahme durch den Landkreis Friesland.

 

Nun gilt es die Präventionskette zu organisieren und gemeinsam mit der Nds. Landesschulbehörde daran zu arbeiten, dass es besser wird und möglichst zügig alle Grundschulen, aber auch die Gymnasien versorgt sind, damit die Schulen nicht nur Lern-, sondern auch Lebensort sind.

 

Die gewünschte Aufstellung, an welcher Schule Schulsozialarbeiter mit welchem Stundenumfang und von welchem Arbeitgeber sind, wird nachgereicht.