Sitzung: 13.08.2018 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0469/2018
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Frau
Renken berichtet, dass die Schulsozialarbeit bereits im Jugendhilfeausschuss
vorgestellt worden ist.
Bei
der Schulsozialarbeit ist inzwischen das Land Niedersachsen federführend. Der
Landkreis Friesland hatte hierzu bereits ein Rahmenkonzept entwickelt und
geschrieben, welches an das Land Niedersachsen weitergeleitet worden ist und
fast eins zu eins in den neuen Erlass „Soziale Arbeit in schulischer
Verantwortung“ aufgegangen ist. Der Erlass ist auf Wunsch von Frau Bödecker
dieser Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.
Zudem
gibt es beim Land Niedersachsen mit Herrn Kuhnert einen neuen Dezernenten für
die Schulsozialarbeit, mit dem sich Frau Renken in Kürze austauschen wird.
Frau
Janßen berichtet sodann über ihre jahrelangen Erfahrungen und Arbeit in der
Schulsozialarbeit. Sie ist ab 2007 von der Barthel-Stiftung an einer
Grundschule eingestellt und finanziert worden und seit 2016 an zwei
Grundschulen in Varel im Dienst der Nds. Landesschulbehörde.
Sie
stellt die Grundsätze der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung sowie
die Aufgabenbereiche und die Vernetzung der Schulsozialarbeit vor (siehe Anlage 2).
Hierzu
ergeben sich aus dem Ausschuss Fragen, ob es einen steigenden Bedarf in jeder
Schulform gibt, wie die Kontinuität gewährleistet werden kann, die Eltern
abgeholt werden, wie die Schulsozialarbeit angenommen wird, welche
Qualifikation notwendig ist und wann alle Schulen versorgt sind.
Frau
Janßen antwortet, dass grundsätzlich jede Schule einen Schulsozialarbeiter
gebrauchen kann. Der Schlüssel des Landes ist aber eine halbe Stelle je
Grundschule, so dass sie nun zwei statt einer Grundschule hat.
An
den Oberschulen wäre die Ausstattung teilweise besser. Insgesamt wäre es schön,
wenn sich eine Teamarbeit entwickeln würde, um auch eine Kontinuität
sicherzustellen. Die jetzige Stellenteilung ist definitiv nachteilig, da u.a.
der tägliche Kontakt in der Schule gut und wichtig ist, der so nicht gegeben
ist.
Um
die Eltern abzuholen, muss man auf die Menschen zugehen, sie unterstützen,
Hilfsangebote unterbreiten und das Gefühl einer hohen Akzeptanz geben. Dafür
ist eine große Vertrauensarbeit notwendig und entscheidend.
Um
zu beurteilen, wie die Schulsozialarbeit angenommen wird, ist es schwer dies
quantitativ zu messen. Dies würde sich zum Beispiel darin zeigen, wenn Schüler
Hilfsangebote annehmen, Eltern mehr Verlässlichkeit entwickeln, etc.
Die
Qualifikationsvorgabe der Nds. Landesschulbehörde ist Diplom-Sozialpädagog*in
mit staatlicher Anerkennung/ Bachelor.
Frau
Bödecker bedankt sich für die Ausführungen.
Herr
Ambrosy ergänzt, dass er erst einmal grundsätzlich dankbar ist, dass das Land
Niedersachsen anerkannt hat, dass es sich um eine Landesaufgabe handelt.
Vorher
wurden diesen Stellen im Südkreis durch die Barthel-Stiftung finanziert, der er
an dieser Stelle nochmals danken möchte, bzw. durch das Hauptschulprofilierungsprogramm
und die Aufstockung und Übernahme durch den Landkreis Friesland.
Nun
gilt es die Präventionskette zu organisieren und gemeinsam mit der Nds.
Landesschulbehörde daran zu arbeiten, dass es besser wird und möglichst zügig
alle Grundschulen, aber auch die Gymnasien versorgt sind, damit die Schulen
nicht nur Lern-, sondern auch Lebensort sind.
Die
gewünschte Aufstellung, an welcher Schule Schulsozialarbeiter mit welchem
Stundenumfang und von welchem Arbeitgeber sind, wird nachgereicht.