Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Nds. Landesschulbehörde die Einrichtung einer zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik an den BBS Varel zum Schuljahr 2019/2020 zu beantragen.

 


Es wird Bezug genommen auf den TOP 7.2 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom 14.05.2018.

 

Die BBS Varel haben einen Antrag auf Einrichtung einer zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher) zum Schuljahr 2019/2020 gestellt.

 

Der Schulleiter der BBS Varel, Herr Thiele, hat bereits im letzten Ausschuss für Schule, Sport und Kultur den Antrag kurz vorgestellt und die Mitglieder des Ausschusses haben diesen Antrag wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

Das neue schulische Angebot würde den bereits vorhandenen Bildungsgang Sozialassistenz sinnvoll ergänzen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Einzelheiten können dem Antrag der BBS Varel entnommen werden.

 

Gemäß § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

 

Bei der Einrichtung einer zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik handelt es sich um eine Erweiterung der Schule um diesen Bildungsgang.

 

Die Schülerzahlen und die Nachfrage gerade im Berufsbild „Erzieher“ sind deutlich steigend, so dass der Bildungsgang inzwischen an sehr vielen berufsbildenden Schulen angeboten wird. Trotzdem können oftmals vorhandene Stellen nicht oder nur schwer besetzt werden, da auch hier bereits der Fachkräftemangel angekommen ist.

 

Daher ist die Einrichtung dieses Bildungsganges an den Berufsbildenden Schulen im Landkreis Friesland sinnvoll und steht auch nicht einem regional ausgeglichenen Bildungsangebot entgegen, zumal mit einer weiter steigenden Nachfrage zu rechnen ist.

 

Vor einer Entscheidung im Bereich des berufsbildenden Schulwesens muss der Schulträger dennoch nach § 106 Abs. 5 Satz 2 NSchG eine Abstimmung mit allen anderen Schulträgern vornehmen, die als Schulträger berufsbildender Schulen durch die beabsichtigte schulorganisatorische Maßnahme betroffen sind.

 

Dies ist mit Schreiben vom 28.05.2018 erfolgt. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Leer, Oldenburg, Wittmund und Wesermarsch sowie die Städte Oldenburg und Wilhelmshaven sind zu einer Stellungnahme zu dem Antrag aufgefordert worden.

 

Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Leer, Oldenburg, Wittmund und Wesermarsch sowie die Stadt Oldenburg bieten diesen Bildungsgang zwar selbst an und haben daher keine Zusage zur Übernahme der kostendeckenden Beiträge (Gastschulgeld) gemacht, aber sie haben auch keine Bedenken gegen die Einrichtung dieses Bildungsganges an den BBS Varel vorgebracht.

 

Die Stadt Wilhelmshaven hat diesbezüglich Bedenken angebracht, da an den BBS Wilhelmshaven ebenfalls ein eigenes Angebot vorgehalten wird.

 

Diesbezüglich hat es ein Gespräch mit der Stadt Wilhelmshaven gegeben, in dem die Stadt Wilhelmshaven darauf hingewiesen hat, dass die Einrichtung des Bildungsganges an den BBS Varel ggfs. Auswirkungen auf die Schülerzahlen an den BBS Wilhelmshaven haben könnte.

 

Dennoch wird auch hier nicht gesehen, dass dies grundsätzlich einem regional ausgeglichenen Bildungsangebot entgegensteht.

 

Aus Sicht des Landkreises Friesland ist die Nachfrage so groß und steigend, dass der Landkreis Friesland mit der Einrichtung dieses Bildungsganges nur seiner Verpflichtung aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen nachkommt. Eine Gefährdung des Bildungsganges an den BBS Wilhelmshaven wird nicht gesehen. Durch dieses zusätzliche Angebot wird das regionale Angebot im Gegenteil gestärkt und dem Fachkräftemangel in der gesamten Region entgegengewirkt.

 

Herr Masemann geht kurz auf die Vorlage ein. Die Abstimmung mit den betroffenen Schulträgern hat stattgefunden, so dass aus Sicht der Verwaltung der Antrag bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß der Beschlussvorlage erfolgen kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig