Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Mit der Änderung des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 22.06.2018 ist neben der
vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder die Umsetzung der
vorschulische Sprachförderung im Kindergarten zum 01.08.2018 eingeführt worden.
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten nicht nur
den Auftrag die bereits bestehenden Sprachförderkonzepte um die vorschulische
Sprachförderung zu erweitern. Es geht ebenfalls darum, die Entwicklung von
Sprachkompetenz und die individuelle und differenzierte Sprachförderung
alltagsintegriert stattfinden zu lassen.
Zur Umsetzung dieses Auftrages entfällt aus
der besonderen Finanzhilfe für
Sprachbildung und Sprachförderung nach § 18a KiTaG auf den Landkreis Friesland
303.670,78 € für das Kindergartenjahr 2018/2019.
Der Gesetzgeber hat zur Verwendung dieser Gelder
eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt, so dass spätestens ab 2021/2022 mindestens
85 % der Sprachfördermittel für zusätzliche Personalausgaben und maximal 15 %
für Fachberatung und Qualifizierung der Fachkräfte zu verwenden sind.
Die Gewährung der Mittel erfolgt auf Grundlage
eines geeigneten regionalen Sprachförderkonzeptes, welches der Landkreis als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den Trägern der
Tageseinrichtungen für Kinder erstellen soll. Ein Kriterium der Geeignetheit
ist, dass es zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen
Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, die sich daran beteiligen wollen,
abgestimmt und vereinbart ist. Im regionalen Sprachförderkonzept ist zudem die
Verteilung der Mittel (z.B. für zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockung
vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- oder/und Leitungszeit etc.)
vereinbart.
Der Antrag auf besondere Finanzhilfe gem. § 18a
KiTaG, einschließlich des regionalen Förderkonzeptes soll bis zum 31.01.2019
beim Land vorliegen.
Eine Aufgabe der Fachberatung für die Kindertagesstätten
ist es, die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder hinsichtlich der
trägereigenen Konzepte zu beraten. Diese Aufgabe kommt nun für den besonderen
Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung hinzu. Die Träger müssen, wollen
sie von der besonderen Finanzhilfe partizipieren, ihre Konzepte und damit auch
ihre Arbeit um den Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und
Sprachförderung anpassen
Für die Sicherstellung des gesetzlichen
Auftrages werden in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder neben der
Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte auch zeitliche Ressourcen benötigt
um der Aufgabe der besonderen Sprachförderung gerecht zu werden. In Anbetracht
des bestehenden Fachkräftemangels und der ohnehin hohen Aufgabendichte der Erzieher*Innen
und Leitungen in Tageseinrichtungen für Kinder, stellt die kurzfristige
Umsetzung des neuen Gesetzes die Kita`s vor eine große Herausforderung.
Durch die zuvor gewährte Zuwendung zur Förderung
alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich hatte
der Landkreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden bereits vergeblich
versucht, geeignete Fachkräfte für den Bereich der Sprachbildung und
Sprachförderung im Elementarbereich zu akquirieren. Die Situation auf dem
Arbeitsmarkt hinsichtlich des Fachkräftemangels hat sich nicht geändert. Eine
Überlegung ist es, die in den ersten drei Jahren flexibel zu verwendende
besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung zu einem Teil dafür
zu verwenden, eine zentrale Fachberatung für den Bereich Sprachbildung und
Sprachförderung zu finanzieren. Diese soll gemeinsam mit den Trägern der
Tageseinrichtungen für Kinder das geeignete regionale Sprachförderkonzept und
Formen für eine mögliche Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der alltagsintegrierten
Sprachbildung und Sprachbildung im Alltag der Kita`s entwickeln und deren
Implementierung begleiten. Dies würde die Städte und Gemeinden hinsichtlich der
fachlichen als auch der zeitlichen Komponente der zeitnahen Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben entlasten.
Eine weitere Überlegung ist es, zentrale Sprachförderzentren einzurichten
(z.B. jeweils eins in Nord- und Südkreis). Ein Sprachförderzentrum soll eine
fachbezogene Bibliothek und Mediathek, einen Raum für fachlichen Austausch und
für Fortbildungen anbieten sowie die überregionale Netzwerkarbeit mit weiteren
Fachstellen sicherstellen. Durch die Sprachförderzentren soll allen
Mitarbeiter*Innen der Kita`s gleichermaßen Fachwissen zugänglich gemacht werden
und die Möglichkeit gegeben werden, dies weiter auszubauen.
Beide Ansätze, die der zentralen Fachberatung
für den Bereich alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung und die
der Gestaltung von Sprachförderzentren an zwei Standorten im Landkreis, soll
den gesetzlichen Auftrag zur Neuausrichtung von Sprachbildung und
Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder sicherstellen. Bei bestehendem
Fachkräftemangel und derzeitig mangelnden zeitlichen und personellen Ressourcen
sowie der vorgegebenen Kurzfristigkeit der Umsetzung ist ein gemeinsames
Vorgehen von Landkreis und den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder in den
Städten und Gemeinden ein erfolgversprechender Weg. Darüber hinaus sollen
nachhaltige Strukturen geschaffen werden um die Rahmenbedingungen vor Ort zu verbessern
und damit die Qualität der frühkindlichen Bildung im Landkreis Friesland stetig
fortzuentwickeln.
Dieser Ansatz ist derzeit in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Frau
Vogelbusch erläutert, dass sich die gesetzlichen Regelungen des Nds. KiTaG und
des NSchG derzeit widersprechen. Die Sprachförderung sei bereits im Nds. KiTaG
verankert, im NSchG jedoch noch nicht aufgelöst bzw. gestrichen. Die
Landesschulbehörde habe die Rückmeldung gegeben, dass das in den Schulen
eingesetzte Personal bereits anderweitig gebunden sei und nicht mehr zur
Verfügung stehe.
Auf
Nachfrage von Herrn Osterloh teilt Frau Renken mit, LogopädInnen entsprechen
nicht dem erforderlichen Fachkräftegebot und können nicht für die
Sprachförderung in den Kindergärten eingesetzt werden.
Frau
Homfeldt berichtet, dass mit der Verlagerung der Sprachförderung von den
Schulen in die Kindergärten dem Lehrkräftemangel begegnet werden soll.
Herr
Neugebauer bittet um Einschätzung, ob der Umsetzungszeitraum zur Ausbildung
weiterer ErzieherInnen genutzt werden könne. Frau Renken berichtet, dass
Sprachförderung auch zuvor Thema in den Tageseinrichtungen für Kinder gewesen
sei. Es stehen aber in den einzelnen Kindergärten keine Fachkräfte zur
Verfügung, die einen dem Gesamtbedarf des jeweiligen Kindergartens
entsprechenden Stundenumfang aufstocken können.
Frau
Kaiser-Fuchs ergänzt, dass bei der Schulung und Weiterqualifikation einzelner
Personen die Gefahr der Fachkräftewanderung bestehe. Es reiche somit nicht,
lediglich einzelne Fachkräfte zu schulen, sondern das gesamte Personal der
Kindergärten müsse geschult werden. Es sei ein Problem, dass regelmäßig neue
Projekte aufgelebt werden und man müsse schauen, was tatsächlich vor Ort
gebraucht werde.
Frau
Homfeldt bestätigt den Schulungsbedarf für das gesamte Kollegium. Da
alltagsorientierte Sprachförderung bereits täglich stattfinde, dürfe es
ausreichen, die jeweiligen Schwerpunkte aufzuzeigen.
Herr
Neugebauer bekräftigt, dass zur Schulung des gesamten Personals auf eine
Referentenlösung gesetzt werden sollte.
Frau
Kaiser-Fuchs regt eine Rücksprache mit der Volkshochschule und Musikschule
Friesland-Wittmund an, da diese Themen kurzfristig vorbereiten und umsetzen
könne. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer halbjährlichen Wiederholung
sowie Aufstockung durch zusätzliche Module erörtert werden.
Frau
Sudholz führt aus, Konzepterstellung sei ein Prozess und es werde bereits ein
Kraftakt, ein gemeinsames Konzept für das Kreisgebiet zu erarbeiten.
Bildungsruhe gebe es nicht nur für Schulen, sondern auch für Tageseinrichtungen
für Kinder. Das Land sollte sich an diesen Grundsatz halten.
Frau
Renken erklärt, für die Konzepterstellung werde es neben dem regulären LeiterInnen-Treffen
noch einen gesonderten Termin geben, um das Thema zu besprechen.
Frau
Vogelbusch fasst zusammen, die Anregungen des Jugendhilfeausschusses werden aufgegriffen, gleichzeitig sei es
aber wichtig, sich gemeinsam mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzustimmen. Jede Fachkraft soll in die
Lage versetzt werden, die Aufgabe der Sprachförderung wahrzunehmen. Aus diesem
Grund habe der Landkreis auch die Einrichtung der zentralen Förderzentren
vorgeschlagen. Das gemeinsam zu entwickelnde Konzept sei zudem der rote Faden
für alle. Ziel sei es, einen weiteren Grundstein für gleiche Bildungschancen im
Landkreis Friesland zu legen. Die Verwaltung werde zur nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses weitere Informationen geben und die Gremien um entsprechende
Beschlussfassung bitten.