Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


Mit der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 22.06.2018 ist neben der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder die Umsetzung der vorschulische Sprachförderung im Kindergarten zum 01.08.2018 eingeführt worden.

 

Tageseinrichtungen für Kinder erhalten nicht nur den Auftrag die bereits bestehenden Sprachförderkonzepte um die vorschulische Sprachförderung zu erweitern. Es geht ebenfalls darum, die Entwicklung von Sprachkompetenz und die individuelle und differenzierte Sprachförderung alltagsintegriert stattfinden zu lassen.

 

Zur Umsetzung dieses Auftrages entfällt aus der  besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung nach § 18a KiTaG auf den Landkreis Friesland 303.670,78 € für das Kindergartenjahr 2018/2019.

Der Gesetzgeber hat zur Verwendung dieser Gelder eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt, so dass spätestens ab 2021/2022 mindestens 85 % der Sprachfördermittel für zusätzliche Personalausgaben und maximal 15 % für Fachberatung und Qualifizierung der Fachkräfte zu verwenden sind.

Die Gewährung der Mittel erfolgt auf Grundlage eines geeigneten regionalen Sprachförderkonzeptes, welches der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder erstellen soll. Ein Kriterium der Geeignetheit ist, dass es zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, die sich daran beteiligen wollen, abgestimmt und vereinbart ist. Im regionalen Sprachförderkonzept ist zudem die Verteilung der Mittel (z.B. für zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockung vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- oder/und Leitungszeit etc.) vereinbart.

Der Antrag auf besondere Finanzhilfe gem. § 18a KiTaG, einschließlich des regionalen Förderkonzeptes soll bis zum 31.01.2019 beim Land vorliegen.

 

Eine Aufgabe der Fachberatung für die Kindertagesstätten ist es, die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder hinsichtlich der trägereigenen Konzepte zu beraten. Diese Aufgabe kommt nun für den besonderen Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung hinzu. Die Träger müssen, wollen sie von der besonderen Finanzhilfe partizipieren, ihre Konzepte und damit auch ihre Arbeit um den Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung anpassen

Für die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages werden in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder neben der Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte auch zeitliche Ressourcen benötigt um der Aufgabe der besonderen Sprachförderung gerecht zu werden. In Anbetracht des bestehenden Fachkräftemangels und der ohnehin hohen Aufgabendichte der Erzieher*Innen und Leitungen in Tageseinrichtungen für Kinder, stellt die kurzfristige Umsetzung des neuen Gesetzes die Kita`s vor eine große Herausforderung.

 

Durch die zuvor gewährte Zuwendung zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich hatte der Landkreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden bereits vergeblich versucht, geeignete Fachkräfte für den Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich zu akquirieren. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hinsichtlich des Fachkräftemangels hat sich nicht geändert. Eine Überlegung ist es, die in den ersten drei Jahren flexibel zu verwendende besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung zu einem Teil dafür zu verwenden, eine zentrale Fachberatung für den Bereich Sprachbildung und Sprachförderung zu finanzieren. Diese soll gemeinsam mit den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder das geeignete regionale Sprachförderkonzept und Formen für eine mögliche Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachbildung im Alltag der Kita`s entwickeln und deren Implementierung begleiten. Dies würde die Städte und Gemeinden hinsichtlich der fachlichen als auch der zeitlichen Komponente der zeitnahen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben entlasten.

 

Eine weitere Überlegung ist es,  zentrale Sprachförderzentren einzurichten (z.B. jeweils eins in Nord- und Südkreis). Ein Sprachförderzentrum soll eine fachbezogene Bibliothek und Mediathek, einen Raum für fachlichen Austausch und für Fortbildungen anbieten sowie die überregionale Netzwerkarbeit mit weiteren Fachstellen sicherstellen. Durch die Sprachförderzentren soll allen Mitarbeiter*Innen der Kita`s gleichermaßen Fachwissen zugänglich gemacht werden und die Möglichkeit gegeben werden, dies weiter auszubauen.

 

Beide Ansätze, die der zentralen Fachberatung für den Bereich alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung und die der Gestaltung von Sprachförderzentren an zwei Standorten im Landkreis, soll den gesetzlichen Auftrag zur Neuausrichtung von Sprachbildung und Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder sicherstellen. Bei bestehendem Fachkräftemangel und derzeitig mangelnden zeitlichen und personellen Ressourcen sowie der vorgegebenen Kurzfristigkeit der Umsetzung ist ein gemeinsames Vorgehen von Landkreis und den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder in den Städten und Gemeinden ein erfolgversprechender Weg. Darüber hinaus sollen nachhaltige Strukturen geschaffen werden um die Rahmenbedingungen vor Ort zu verbessern und damit die Qualität der frühkindlichen Bildung im Landkreis Friesland stetig fortzuentwickeln.

 

Dieser Ansatz ist derzeit in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

 

Frau Vogelbusch erläutert, dass sich die gesetzlichen Regelungen des Nds. KiTaG und des NSchG derzeit widersprechen. Die Sprachförderung sei bereits im Nds. KiTaG verankert, im NSchG jedoch noch nicht aufgelöst bzw. gestrichen. Die Landesschulbehörde habe die Rückmeldung gegeben, dass das in den Schulen eingesetzte Personal bereits anderweitig gebunden sei und nicht mehr zur Verfügung stehe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Osterloh teilt Frau Renken mit, LogopädInnen entsprechen nicht dem erforderlichen Fachkräftegebot und können nicht für die Sprachförderung in den Kindergärten eingesetzt werden.

 

Frau Homfeldt berichtet, dass mit der Verlagerung der Sprachförderung von den Schulen in die Kindergärten dem Lehrkräftemangel begegnet werden soll.

 

Herr Neugebauer bittet um Einschätzung, ob der Umsetzungszeitraum zur Ausbildung weiterer ErzieherInnen genutzt werden könne. Frau Renken berichtet, dass Sprachförderung auch zuvor Thema in den Tageseinrichtungen für Kinder gewesen sei. Es stehen aber in den einzelnen Kindergärten keine Fachkräfte zur Verfügung, die einen dem Gesamtbedarf des jeweiligen Kindergartens entsprechenden Stundenumfang aufstocken können.

 

Frau Kaiser-Fuchs ergänzt, dass bei der Schulung und Weiterqualifikation einzelner Personen die Gefahr der Fachkräftewanderung bestehe. Es reiche somit nicht, lediglich einzelne Fachkräfte zu schulen, sondern das gesamte Personal der Kindergärten müsse geschult werden. Es sei ein Problem, dass regelmäßig neue Projekte aufgelebt werden und man müsse schauen, was tatsächlich vor Ort gebraucht werde.

 

Frau Homfeldt bestätigt den Schulungsbedarf für das gesamte Kollegium. Da alltagsorientierte Sprachförderung bereits täglich stattfinde, dürfe es ausreichen, die jeweiligen Schwerpunkte aufzuzeigen.

 

Herr Neugebauer bekräftigt, dass zur Schulung des gesamten Personals auf eine Referentenlösung gesetzt werden sollte.

 

Frau Kaiser-Fuchs regt eine Rücksprache mit der Volkshochschule und Musikschule Friesland-Wittmund an, da diese Themen kurzfristig vorbereiten und umsetzen könne. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer halbjährlichen Wiederholung sowie Aufstockung durch zusätzliche Module erörtert werden.

 

Frau Sudholz führt aus, Konzepterstellung sei ein Prozess und es werde bereits ein Kraftakt, ein gemeinsames Konzept für das Kreisgebiet zu erarbeiten. Bildungsruhe gebe es nicht nur für Schulen, sondern auch für Tageseinrichtungen für Kinder. Das Land sollte sich an diesen Grundsatz halten.

 

Frau Renken erklärt, für die Konzepterstellung werde es neben dem regulären LeiterInnen-Treffen noch einen gesonderten Termin geben, um das Thema zu besprechen.

 

Frau Vogelbusch fasst zusammen, die Anregungen des Jugendhilfeausschusses werden aufgegriffen, gleichzeitig sei es aber wichtig, sich gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzustimmen. Jede Fachkraft soll in die Lage versetzt werden, die Aufgabe der Sprachförderung wahrzunehmen. Aus diesem Grund habe der Landkreis auch die Einrichtung der zentralen Förderzentren vorgeschlagen. Das gemeinsam zu entwickelnde Konzept sei zudem der rote Faden für alle. Ziel sei es, einen weiteren Grundstein für gleiche Bildungschancen im Landkreis Friesland zu legen. Die Verwaltung werde zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses weitere Informationen geben und die Gremien um entsprechende Beschlussfassung bitten.