Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Schutzgebietsausweisungen

Für alle drei Schutzgebiete ist es Ziel, die Schutzgebietsausweisungen im Dezember dieses Jahres beschließen zu können. Der aktuelle Sachstand ist im Folgenden beschrieben:

 

NSG Neuenburger Holz

Dieses Gebiet ist derzeit zu einem Teil als Naturschutzgebiet und zum Großteil als Landschafts-schutzgebiet ausgewiesen. Zum Naturschutzgebiet gehört auch der Neuenburger Urwald mit seinen sehr naturnahen Waldbeständen. Im Zuge der Sicherung von Natura 2000-Gebieten soll das gesamte Gebiet nun als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung wurden bereits erstellt und mit dem NLWKN abgestimmt. Die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet  und die die Verordnung bzw. in die Begründung eingearbeitet.

Aus den eingereichten Stellungnahmen  ging deutlich hervor, dass der besonders schützenswerte Bereich des derzeitigen Urwaldes bzw. des derzeitigen Naturschutzgebietes nicht ausreichend in der Verordnung berücksichtigt wurde. Momentan wird mit dem Forst verhandelt, wie eine stärkere Berücksichtigung dieses Gebietes realisiert werden kann. Eine naheliegende Möglichkeit ist die Zonierung des Gebietes: Zone 1 würde den besonders schützenswerten Urwald umfassen, Zone 2 die übrigen Teile des Schutzgebietes. Für Zone 1 würden dann spezielle Schutzvorschriften festgelegt werden, die den Erhalt des alten Waldbestandes in seiner naturnahen Form sichern.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass es wenig sinnvoll ist, den Geltungsbereich der Zone 1 gleich dem Geltungsbereich des derzeitigen Naturschutzgebiets zu setzen, da das derzeitige Naturschutz-gebiet auch Areale mit jungen Aufforstungsbeständen beinhaltet. Diese Bestände weisen keine besondere Schutzwürdigkeit auf. Daher wurde an der genauen Abgrenzung der Zone 1 gearbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort klären, welche Bereiche sinnvollerweise in die Zone 1 aufgenommen werden sollten. An dieser Ortsbesichtigung nahmen auch Akteure des BUND und des Vereins „Freunde des Neuenburger Holzes“ teil, die im Rahmen der Stellungnahmen für die stärkere Berücksichtigung des Urwaldes plädierten. Somit konnten Träger öffentlicher Belange direkt in die Umsetzung ihrer Belange eingebunden werden.

Die Absteckung der geplanten Zone 1 soll nun erneut mit dem Forst abgestimmt werden.

Übersichtskarte: Anlage 1

 

NSG Sumpfmoor Dose / Upjever

Derzeit ist lediglich der Gebietsteil Sumpfmoor Dose als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zusätzlich soll nun der Gebietsteil des Forsts Upjever in das Naturschutzgebiet integriert werden. Dieses Gebiet erstreckt sich sowohl über den Landkreis Friesland als auch über den Landkreis Wittmund.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung wurden bereits erstellt und mit dem NLWKN sowie mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt. Die Unterlagen liegen derzeit dem Niedersächsischen Forstamt Neuenburg zur Durchsicht vor. Im Anschluss ist ein gemeinsames Abstimmungsgespräch geplant.

Übersichtskarte: Anlage 2

 

LSG Teichfledermausgewässer

Das FFH-Gebiet Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven soll als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden. Es erstreckt sich über die Stadt Wilhelmshaven sowie über die Landkreise Friesland und Wittmund. In der Stadt Wilhelmshaven ist das Gebiet bereits gesichert. Für die Landkreise Friesland und Wittmund wird eine gemeinsame Schutzgebietsverordnung erstellt.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung sind erstellt, mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt und wurden vom NLWKN geprüft und kommentiert. Diese kommentierte Fassung ist uns kürzlich zugestellt worden. Derzeit werden die Anmerkungen des NLWKN in die Entwürfe eingearbeitet.

Zusätzlich wird noch an der genauen Absteckung des Gebietes im Geographischen Informations-system zwecks Erstellung der Karten gearbeitet. Die Ausarbeitung der Gebietsabsteckung wird zeitnah fertiggestellt sein und anschließend dem NLWKN zur Durchsicht und Abstimmung zur Verfügung gestellt.

Sobald die Unterlagen entsprechend überarbeitet wurden, werden Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Unterhaltungsverbänden durchgeführt, um mögliche Konflikte noch vor der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu lösen.