Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Zum Thema Wolf fand im Juni dieses Jahres ein gemeinsamer Runder Tisch mit betroffenen Akteuren aus Behörden und Verbänden sowie aus Landwirtschaft und Schafhaltung statt. An diesem Termin wurden die Handlungsketten, die im Falle eines verunfallten Wolfes eingeleitet würden, erläutert. Die Handlungskette beinhaltet Regelungen zur möglichen Sedation (betäuben - ruhig stellen) und Tötung sowie zum anschließenden Abtransport des verunfallten Tieres. Detaillierte Inhalte dieser Handlungskette können dem Protokoll zum Termin (Anlage 1)  bzw. der Unterlage „Notfall Wolf“ (Anlage 2 - teilanonymisiert) entnommen werden. 

 

Des Weiteren fand ein Ortstermin bei der Moorschäferei von Herrn Peter Schein (Naturschutzgebiet Spolsener Moor) statt. Herr Schein legte den Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde dar, welche Probleme er als Schafhalter bezüglich der Organisation eines ausreichenden Herdenschutzzaunes sieht. Neben den Schäfereien im Binnenland sind besonders auch die für den Küstenschutz so bedeutsamen Deichschäfereien von der „Wolfsproblematik“ betroffen. Ebenfalls betroffen, allerdings mit geringerem Rissrisiko sind die Rinderherden insbesondere mit Jungtieren. Vor diesem Hintergrund wird die Untere Naturschutzbehörde zu einer weiteren Arbeitskreissitzung einberufen, mit dem Ziel einen wirksamen Herdenschutz im Kreisgebiet zu organisieren bzw. zu unterstützen, um die Viehhalter zu entlasten. Erste Anfragen bei anderen Kommunen zeigten bereits, dass hier durchaus Interesse an einer gemeinsamen, landkreisübergreifenden Strategie besteht. Erste Ideen beinhalten finanzielle Hilfestellungen sowie die Organisation eines Personaltrupps für Arbeiten rund um den Zaunbau.

 

Das Land Niedersachsen prüft derzeit weitere Unterstützungsmöglichkeiten, darunter eine Kostenübernahme von 100 % für wolfsabweisende Zäune sowie die Fortschreibung der Fördertatbestände (u. a. Arbeitseinsatz beim Zaunbau). Weiterhin wird seitens des Landes geprüft, ob unter bestimmten

 

Voraussetzungen Ausnahmen vom Grundschutz zugelassen werden können. Eine solche Ausnahme würde den Weidetierhaltern zugutekommen, für die die Einrichtung des Grundschutzes hohe Kosten und einen hohen Arbeitsaufwand bedeuten würden.