Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4
Vorlage: 0486/2018
Beschluss:
Entscheidungsvorschläge:
Alternativen:
a) Der Landkreis Friesland registriert
sich auf der Karte des BUND als pestizidfreie Kommune und verpflichtet sich
damit, die Anforderungen nach den Ziffer 1 – 6 zu erfüllen.
b) Der Landkreis Friesland registriert
sich nicht auf der Karte des BUND als pestizidfreie Kommune.
1. Der Landkreis Friesland wird
verpflichtet, die Anforderugen nach den folgenden Ziffern 1 – 6 zu erfüllen:
Ab sofort/schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie
Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel)
einzusetzen.
2. Private Dienstleistungsunternehmen,
die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem
Pestizidverzicht verpflichtet.
- bienen- und
insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.
- bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert.
5. private Firmen mit kommunaler
Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung auffordert.
6. Bürger*innen über die Bedeutung von
Biodiversität in der Stadt informiert
und
gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen
und Wildbienen sowie giftfreie
Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.
Pestizidfreie Kommune
Bündnis 90/Die Grünen regen mit Antrag vom 23.04.2018 (Anlage 1) die Registrierung des Landkreises Friesland auf der Karte des BUND zum Programm „Pestizidfreie Kommune“ an. In dem Schreiben sind sechs Anforderungen genannt, die als Voraussetzung für eine solche Registrierung gelten.
1. Ab sofort/schrittweise auf allen
kommunalen Flächen (Kulturland sowie
Nichtkulturland) keine
chemisch-synthetischen Pestizide
(Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.
2. Private
Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher
Flächen erhalten, ebenfalls zu einem
Pestizidverzicht verpflichtet.
3. bienen- und insektenfreundliche Blühflächen
oder Projekte initiiert.
4. bei der Verpachtung kommunaler
Flächen für eine landwirtschaftliche
Nutzung ein Verbot des Einsatzes von
Pestiziden im Pachtvertrag
verankert.
5. private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien
Bewirtschaftung auffordert.
- Bürger*innen über die
Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und gleichzeitig
Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie
giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.
Aktueller Sachstand:
Zu Punkt 1 und 2: Das Personal der Kreisverwaltung setzt bereits bei der Pflege von landkreiseigenen Flächen keine chemisch-synthetischen Pestizide ein. Des Weiteren wird bereits in den Ausschreibungsunterlagen für Pflegemaßnahmen auf die Pflicht des Pestizidverzichts hingewiesen.
Zu Punkt 3: In 2018 wurde erstmals seitens des Landkreises ein Blühstreifen-Projekt umgesetzt. Dieses Projekt soll im nächsten Jahr fortgeführt werden. Diese Voraussetzung gilt somit ebenfalls als erfüllt.
Zu Punkt 4: Flächen, die über die Flächenagentur für die Gemeinden verwaltet wurden und Flachen der Naturschutzstiftung enthalten eine Verbotsauflage für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Gleiches gilt auch für Schutzgebiets- und Kompensationsflächen des Naturschutzes.
Zu Punkt 5: Erfolgt bisher nicht.
Zu Punkt 6: Durch die Realisierung des Blühstreifenprogramms sowie durch die Präsentation des Themas „Biodiversität“ der Unteren Naturschutzbehörde am Tag der offenen Tür kann dieser Punkt als erfüllt betrachtet werden.
Hinzuweisen ist auf 2 weitere Punkte:
1. Aktuell läuft noch eine Abfrage bei
den Städten und Gemeinden, inwieweit sie die Voraussetzungen für die „Pestizidfreie
Kommune“ bereits erfüllen bzw. künftig erfüllen könnten. Ergebnisse liegen
aktuell noch nicht vor.
2. Im Zuge prämienrelevanter Maßnahmen
auf landwirtschaftlichen Flächen hat die Kreisverwaltung regelmäßig Stellung
gegenüber der Landwirtschaftskammer zu nehmen. Darunter fallen auch
Flächenumwandlungen von Grünland in Ackerland. Die Kreisverwaltung hat u.a. die
damit zusammenhängenden Maßnahmen nach Maßgabe des Pflanzenschutzrechts zu
würdigen. Dazu gehören Maßnahmen unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Danach beanstandet die Kreisverwaltung den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
nicht, wenn er nach guter fachlicher Praxis innerhalb des Rechtsrahmens
erfolgt.
Flächenbewirtschaftungsmaßnahmen insbesondere
Grünlandumwandlungen die der rechtlichen Würdigung nach der
(Wasser-)Schutzgebietsverordnung durch die untere Wasserbehörde unterliegen,
sind ebenfalls nach dieser Maßgabe zu würdigen. Der Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln ist auch in Wasserschutzgebieten per se nicht verboten.
Herr Behrens-Focken fragt an, ober
der Landkreis über Flächen verfügt, die keine Nutzungseinschränkungen
hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln unterliegen.
Antwort der Verwaltung:
Über solche Flächen verfügt der Landkreis nicht. Der Landrat wird das Thema
gemäß Ziffer 5 mit den Städten und
Gemeinden in der nächsten Runde der Hauptverwaltungsbeamten besprechen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitliche Zustimmung
zu Variante b)
Ja: |
7 |
Nein: |
4 |
Enthaltung: |
|