Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Beschluss:

Entscheidungsvorschläge:

 

Alternativen:

a)    Der Landkreis Friesland registriert sich auf der Karte des BUND als pestizidfreie Kommune und verpflichtet sich damit, die Anforderungen nach den Ziffer 1 – 6 zu erfüllen.

 

b)    Der Landkreis Friesland registriert sich nicht auf der Karte des BUND als pestizidfreie Kommune.

1.    Der Landkreis Friesland wird verpflichtet, die Anforderugen nach den folgenden Ziffern 1 – 6 zu erfüllen:

Ab sofort/schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.

 

2.    Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.

  1. bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.
  2. bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert.

5.    private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung auffordert.

     6.       Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert     

           und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen
           und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.


Pestizidfreie Kommune

Bündnis 90/Die Grünen regen mit Antrag vom 23.04.2018 (Anlage 1) die Registrierung des Landkreises Friesland auf der Karte des BUND zum Programm „Pestizidfreie Kommune“ an. In dem Schreiben sind sechs Anforderungen genannt, die als Voraussetzung für eine solche Registrierung gelten.

 

1. Ab sofort/schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie
   Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide
   (Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.

2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher
    Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.

 

3.  bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.

 

4. bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche
    Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag
    verankert.

5. private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien
    Bewirtschaftung auffordert.

  1. Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.

Aktueller Sachstand:

Zu Punkt 1 und 2: Das Personal der Kreisverwaltung setzt bereits bei der Pflege von landkreiseigenen Flächen keine chemisch-synthetischen Pestizide ein. Des Weiteren wird bereits in den Ausschreibungsunterlagen für Pflegemaßnahmen auf die Pflicht des Pestizidverzichts hingewiesen.

 

Zu Punkt 3: In 2018 wurde erstmals seitens des Landkreises ein Blühstreifen-Projekt umgesetzt. Dieses Projekt soll im nächsten Jahr fortgeführt werden. Diese Voraussetzung gilt somit ebenfalls als erfüllt.

 

Zu Punkt 4: Flächen, die über die Flächenagentur für die Gemeinden verwaltet wurden und Flachen der Naturschutzstiftung enthalten eine Verbotsauflage für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Gleiches gilt auch für Schutzgebiets- und Kompensationsflächen des Naturschutzes.

 

Zu Punkt 5: Erfolgt bisher nicht.

 

Zu Punkt 6: Durch die Realisierung des Blühstreifenprogramms sowie durch die Präsentation des Themas „Biodiversität“ der Unteren Naturschutzbehörde am Tag der offenen Tür kann dieser Punkt als erfüllt betrachtet werden.

 

Hinzuweisen ist auf 2 weitere Punkte:

1.    Aktuell läuft noch eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden, inwieweit sie die Voraussetzungen für die „Pestizidfreie Kommune“ bereits erfüllen bzw. künftig erfüllen könnten. Ergebnisse liegen aktuell noch nicht vor.

 

2.    Im Zuge prämienrelevanter Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen hat die Kreisverwaltung regelmäßig Stellung gegenüber der Landwirtschaftskammer zu nehmen. Darunter fallen auch Flächenumwandlungen von Grünland in Ackerland. Die Kreisverwaltung hat u.a. die damit zusammenhängenden Maßnahmen nach Maßgabe des Pflanzenschutzrechts zu würdigen. Dazu gehören Maßnahmen unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Danach beanstandet die Kreisverwaltung den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht, wenn er nach guter fachlicher Praxis innerhalb des Rechtsrahmens erfolgt.

 

 Flächenbewirtschaftungsmaßnahmen insbesondere Grünlandumwandlungen die der rechtlichen Würdigung nach der
(Wasser-)Schutzgebietsverordnung durch die untere Wasserbehörde unterliegen, sind ebenfalls nach dieser Maßgabe zu würdigen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auch in Wasserschutzgebieten per se nicht verboten.


Herr Behrens-Focken fragt an, ober der Landkreis über Flächen verfügt, die keine Nutzungseinschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln unterliegen.

Antwort der Verwaltung:
Über solche Flächen verfügt der Landkreis nicht. Der Landrat wird das Thema gemäß Ziffer 5  mit den Städten und Gemeinden in der nächsten Runde der Hauptverwaltungsbeamten besprechen.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung zu Variante b)

 

Ja:

7

Nein:

4

Enthaltung: