Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Der Landkreis Friesland fördert die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven mit maximal 22.000,00 € im Haushaltsjahr 2019 und mit jeweils maximal 20.000 € für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 zweckgebunden zur Finanzierung der Stiftungsgeschäftsführung.

Die Fördersumme ist für das jeweilige Geschäftsjahr bis spätestens zum 31.01. d.J. an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftung hat im Gegenzug bis zum 31.03. des Folgejahres die tatsächlichen Kosten der Geschäftsführung zu ermitteln und einen möglichen Differenzbetrag entsprechend der getätigten Einzahlungen an die Landkreise Friesland und Wittmund sowie an die Stadt Wilhelmshaven zu erstatten.

 


Realisierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung in der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven mithilfe einer finanziellen Unterstützung durch die beteiligten Gebietskörperschaften

Die Naturschutzstiftung wurde 2006 von den Landkreisen Friesland und Wittmund sowie der Stadt Wilhelmshaven als Stiftung des privaten Rechts gegründet. Stiftungszweck ist vor allem, Flächen für naturschutzfachliche Zielsetzungen anzukaufen, zu verwalten und zu pflegen – wesentlich durch Zustiftungen oder durch Überlassung von Kompensationsflächen/-zahlungen.

Bislang erfolgten sowohl Gremientätigkeit als auch Geschäftsführung ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung. Bis zu seinem Rücktritt am 13.03.2018 führte Armin Tuinmann die Geschäfte der Stiftung sowohl während der Dienstzeiten als auch privat. Ein Ausgleich dieser vom Landkreis Friesland zur Verfügung gestellten Ressourcen (zzgl. Büroausstattung/-bedarf) wurde mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2017 nicht an die Stadt Wilhelmshaven und den Landkreis Wittmund herangetragen. Bereits jetzt kann der Arbeitsaufwand für die Geschäftsführungstätigkeit auf mindestens 20 h/Woche beziffert werden. Angesichts eines Gesamtvermögens von etwa 2,36 Mio € und einem Flächenbestand von mehr als 172 ha mit jeweils steigender Tendenz wird der Arbeitsaufwand in den nächsten Jahren stetig zunehmen.

Aktuell hat die Stiftung den sogenannten Arbeitskreis Geschäftsführung als temporäre Lösung installiert. Formal wird die Geschäftsführung weiterhin durch einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Friesland (Jochen Meier) wahrgenommen. Die „fachliche“ Geschäftsführung erfolgt durch jeweils einen Vertreter der beteiligten Unteren Naturschutzbehörden (Finn Ahrens, Ralf Kohlwes, Jens Eden) dem stv. Geschäftsführer (Hillrich Reents) und dem Vorsitzenden des Kuratoriums (Tido Bent). Insgesamt führt die jetzige Situation zu einer zusätzlichen und insgesamt hohen Belastung dieser handelnden Personen.

Aus diesem Grund haben Kuratorium und Vorstand der Naturschutzstiftung in ihrer gemeinsamen Sitzung am 13.03.2018 beschlossen, dass eine hauptamtliche Besetzung der Stiftungsgeschäftsführung nach Sicherung der Finanzierung erfolgen soll.

Der Arbeitskreis Geschäftsführung hat das Anforderungsprofil an die hauptamtliche Geschäftsführung, den Entwurf einer Stellenausschreibung und eine Kostenkalkulation erarbeitet. Zudem wurden die Entwicklungspotenziale der Naturschutzstiftung aufgezeigt.

Als Bemessungsgrundlage für die Finanzierung einer solchen Stelle hat die Naturschutzstiftung nach Klärung mit den personalführenden Stellen der beteiligten Gebietskörperschaften eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 12 TvÖD ermittelt.

Daraus ergibt sich die folgende Kostenschätzung:

 

Nach dem KGSt-Bericht Nr. 17/2017 [´Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)] betragen die Bruttopersonalkosten für eine Stelle TVöD E12 (Bereich 4: Naturwissenschaft, Geographie und Informatik) 91.700,- €.

 

Berechnungsgröße für eine halbe Stelle ist demnach ein Abschlag von 50 % und ein darauf basierender Aufschlag von 20 %. 91.700,- € x 50 % = 45.850,- € + 20 % = 55.020,- €;

Zzgl. Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz von pauschal 9.700,- € (unabhängig von der Stundenzahl und unter der Annahme, dass es sich um einen nicht geteilten Arbeitsplatz handelt).

Demnach wären für die Stelle 64.720,- € (55.020,- € + 9.700,- €) anzusetzen.

Zur Refinanzierung der Stelle ist es geplant, künftige von Kompensationspflichtigen an die Stiftung herangetragene Kompensationsleistungen oder Maßnahmebegleitungen vertraglich so zu regeln, dass eine Kostendeckung erreicht werden kann. Dies soll kurz- bis mittelfristig zu einer Refinanzierung der Stelle und zum Abbau des Zuschussbedarfs führen. Angesichts der sich bereits in der Vergangenheit entwickelten immer komplexer werdenden Tätigkeiten eines Geschäftsführers, ist wohl mittelfristig die Einrichtung einer Vollzeitstelle erforderlich. Bei Ausweitung der Stiftungsaufgaben (immer innerhalb des Stiftungszwecks) wird die zeitliche Beaufschlagung dieser Stelle nicht vermeidbar sein. Dies war bereits Konsens der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Kuratorium der Stiftung am 13.03.2018 (Anlage1). 

Auf der Einnahmenseite verfügt die Naturschutzstiftung derzeit nur über Zinserträge aus Geldanlagen und Fördergelder, die bereits in Maßnahmen gebunden sind. Insofern würde die Reduzierung des zweckgebundenen Stiftungsvermögens, hier insbesondere der Geldanlagen, zu einem Eingriff in den Stiftungszweck und in die vertragliche Aufgabengestaltung führen. Erst wenn die Verträge so gestaltet sind, dass die daraus resultierenden Mittel konkret für die Geschäftsführung eingesetzt werden können, kann die Stiftung diesen Kostenaufwand selbstständig decken. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Stiftung auf eine Anschubfinanzierung der 3 beteiligten Gebietskörperschaften angewiesen.

Dafür wären für das Haushaltsjahr 2019 von den 3 Gebietskörperschaften je 22.000 € in den Haushalt einzustellen (Erhöhter Betrag wegen Ersteinrichtung Arbeitsplatz). Je nach Entwicklung der Vertragslage ist in den Folgejahren mit einem rückläufigen Zuschussbedarf (auch unter Berücksichtigung der Gehaltsentwicklung und dem Anstieg der Stellenanteile) seitens der Gebietskörperschaften zu rechnen. Sinnvoll wäre zunächst eine Zuschussplanung je Gebietskörperschaft von 20.000 €/a für die Folgejahre. Der tatsächliche Zuschussbedarf müsste für das jeweils zurückliegende Jahr exakt ermittelt und abgerechnet werden. Auf dieser Basis wäre die Zuschussplanung für das jeweilige Folgejahr zu fußen.

Bei der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Kuratorium am 26.06.2018 wurde der Arbeitskreis Geschäftsführung beauftragt eine gemeinsame Vorlage für die Landkreise Friesland, Wittmund und die Stadt Wilhelmshaven zu erstellen, wonach die Anschubfinanzierung der hauptamtlichen Geschäftsführung der Naturschutzstiftung ermöglicht wird.

Auf Wunsch des Ausschusses erhält dieser die jährlichen Tätigkeitsberichte der Naturschutzstiftung ( sh. Anlage.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: