Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Bericht zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft wird zur Kenntnis genommen.

 


Herr Bruns stellt anhand der Vorlage die Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft vor. KTA Janßen hinterfragt, ob es vergleichbare Jobcenter gäbe, die ebenfalls Klagen anhängig hätten, und ob es vergleichbare Werte gäbe. Er fragt, ob Klagen auch für die Vergangenheit möglich seien. Herr Bruns antwortet, dass Klagen nur für die Zukunft möglich seien und diese sich ausschließlich auf die Kosten der Unterkunft bezögen. Die Häufigkeit der Klagen sei bei anderen Trägern ähnlich. Die Erste Kreisrätin, Frau Vogelbusch, ergänzt, dass die Verwaltung rechtssicher arbeiten können müsse und somit das schlüssige Konzept nötig sei. Den Kunden, wie der Verwaltung sollten nicht unnötig Klagen zugemutet werden. Erfahrungsgemäß verspreche das schlüssige Konzept Rechtssicherheit. KTA Wilken merkt an, dass es ihm wichtig sei, dass die Angemessenheitsgrenzen durch das schlüssige Konzept nicht nach unten korrigiert würden, sodass die Bevölkerung keine angemessene Wohnung mehr finden könne und unter Druck gerate. Herr Bruns entgegnet, dass er der Meinung sei, dass diesem Zustand durch das schlüssige Konzept entgegengewirkt werde. Es sollen Befragungen der Vermieter, Wohnungsunternehmen und Mieter durchgeführt werden, die sich insbesondere auf diese Region bezögen. Ein möglichst realistisches Bild solle entstehen. Nach 24 Monaten würde eine erneute Überprüfung der festgesetzten Werte erfolgen.