Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Teilabschnitt der Kreisstraße 340 zwischen der Anbindung des GLP und der Kreisstraße 110 (Zum Jadebusen) wird zur Gemeindestraße abgestuft.

Der Landkreis verpflichtet sich, nach Herstellung der vereinbarten tangentialen Anbindung des GLP an den Sumpfweg, den Straßenzug Hans-Schütte-Straße/KVP/Rudolf-Winicker-Straße als Kreisstraße zu übernehmen.

 


Die Stadt Varel möchte im Vorgriff auf die Herstellung der bereits 2006 vereinbarten (tangentialen) Anbindung des Gewerbe-Logistik-Ports (GLP) an den Sumpfweg (K 340) das 724 m lange Teilstück der K 340 zwischen der Anbindung des GLP und der K 110 (Zum Jadebusen) als Gemeindestraße übernehmen, um dortige Entwicklungen planerisch beordnen zu können.

Im Gegenzug solle sich der Landkreis verpflichten, den bisherigen (Stadt-) Straßenzug Hans-Schütte-Straße/Rudolf-Winicker-Straße im GLP (Länge ca. 642 m) nach Herstellung der o.g. Anbindung als Kreisstraße zu übernehmen.

Durch Beschluss des Ausschusses der Stadt Varel für Bauen, Liegenschaften, Straßen und Verkehr vom 28.05.2018 sowie des Verwaltungsausschusses der Stadt Varel vom 07.06.2018 wird der Landkreis gebeten, entsprechende eigene Beschlüsse zur Umsetzung der Umstufung zu erwirken.

Ein Kartenauszug liegt als Anlage bei.

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und verweist auf die seiner Ansicht nach durch eine Abstufung vorhandenen Vorteile sowohl für die Stadt Varel als auch den Landkreis Friesland. An der Kreisstraße 340 (Sumpfweg) seien auch bauliche Maßnahmen geplant, auf die näher im Zusammenhang mit TOP 5.2.2 eingegangen werde.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig