Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Beschluss in Abänderung des Beschlussvorschlages:

Der Erschließung des Gewerbegebietes „An der Feuerwehr“ in Sande wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Sande wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal höchstens 8.000,-- Euro, bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Die Gemeinde Sande plant die Erschließung eines rund 0,4 ha großen Gewerbegebietes „An der Feuerwehr“ in der Bahnhofstraße (Freifläche hinter der Bahnhofstraße) und hat hierfür mit Schreiben vom 22.06.2018 beim Landkreis Friesland einen Kreiszuschuss beantragt.

 

Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Gemeinde Sande hat in den letzten Jahren stark zugenommen, so dass die Gemeinde aktuell keine Flächen mehr verfügbar hat, die kurzfristig veräußert werden können, ohne dass Erschließungsmaßnahmen oder Bauleitplanverfahren vorgenommen werden müssen. Im südlichen Bereich des Gewerbegebietes Bahnhofstraße besitzt die Gemeinde Sande eine rund 1,4 ha große Fläche, die im Flächennutzungsplan und auch im Bebauungsplan Nr. 44 „Gewerbegebiet südlich der Bahnhofstraße“ als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Die Erschließung dieser Fläche ist vom Landkreis Friesland durch Beschluss des Kreisausschusses in der Sitzung am 13.06.2018 mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten, maximal 47.400,00 Euro gefördert worden (siehe TOP 4.2.1 – Vorlage 0444/2018)

 

Durch die Aufhebung des Bahnübergangs Deichstraße und den Bau der Straßenüberführung sind Restflächen verblieben, die künftig ebenfalls als Gewerbeflächen genutzt werden können. Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist der ca. 0,4 ha große Bereich zwischen dem neuen Feuerwehrgebäude und der neuen Straßenüberführung bereits als Gewerbefläche ausgewiesen. Die Flächen sollen den Bedarf von ansiedlungswilligen kleinen und mittleren Unternehmen decken. Die Erschließung der Flächen erfolgt über die Straße „An der Feuerwehr“ ungefähr gegenüber der Einmündung der Straße „Elektronikring“.

 

Die Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten ist durch unser Europabüro MCON aus Oldenburg geprüft worden. Das Programm der NBANK „Förderung von hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur“ kommt nach Rücksprache mit der NBANK für das Projekt nicht in Betracht, da die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden und die Gemeinde Sande damit keine Aussicht auf Berücksichtigung hat. Von daher wurde in Abstimmung mit der NBANK wegen mangelnder Erfolgsaussichten auf eine Antragstellung verzichtet.

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kalkulation der Gemeinde Sande bzw. des beauftragten Ingenieurbüros auf 34.629,00 Euro brutto, die komplett förderfähig sind. Auf diese förderfähigen Kosten kann ein Kreiszuschuss in Höhe von 20% gerundet = 6.900,-- Euro gewährt werden.

 

Die Erschließung des Gewerbegebietes „An der Feuerwehr“ in der Gemeinde Sande wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Sande zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten bzw. höchstens 6.900,00 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

Herr Graalfs ergänzt, dass aufgrund einer am vergangenen Freitag erfolgten Submission sich die Ausgaben für die Gemeinde Sande leicht erhöhen werden. Seitens der Gemeinde wurde darum gebeten, die erhöhten Ausgaben für eine Zuschussbewertung zugrunde zu legen.

 

Die Ausgaben steigen um ca. 5.000 € auf 39.629 €, dadurch könnten 20 % = 7.925 € gerundet als Zuschuss gewährt werden.

 

Herr Pauluschke schlägt vor, der Gemeinde Sande für das Vorhaben 20 % der nicht durch Dritte gedeckten Ausgaben, max. aber 8.000 € zu gewähren. Der Ausschuss folgt dieser Empfehlung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig