Nachtrag: 07.04.2008 Nummer 3
Sitzung: 07.04.2008 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Das Nds. Kultusministerium hat mit
Schreiben vom 05.02.2008 in Änderung zu den bisherigen Aussagen
der Nds. Schulinspektion mitgeteilt, dass Rats- und
Ausschussmitglieder sowie kommunale Bedienstete nicht „Dritte“
im Sinne der Rundlasses des MK vom 07.04.2006 sind.
Dieses
bedeutet, dass grundsätzlich die Inspektionsberichte auch den
Rats- und Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden
können.
Das Nds. Kultusministerium weist allerdings auch
darauf hin, dass der Inspektionsbericht neben zahlreichen Aspekten,
die sich insbesondere auf pädagogische Bereiche beziehen oder
auf die originär dem Schulträger obliegenden Fragen, auch
Personaldaten im Sinne des Datenschutzrechts enthalte. Dies betreffe
insbesondere die Aussagen zu den Qualitätskriterien 13
(Schulmanagement: Führungsverantwortung der Schulleitung) und 14
(Schulmanagement: Verwaltungs- und Ressourcenmanagement), die wegen
der Personifizierbarkeit als Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nds.
Datenschutzgesetz anzusehen sind. Insofern könne eine Behandlung
der Inspektionsergebnisse in nicht öffentlicher Sitzung
angezeigt sein, wie sie auch in anderen Bereichen der kommunalen
Beratungen üblich sei.
Dementsprechend wird die Verwaltung zukünftig im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur die Inspektionsberichte der Nds. Schulinspektion bekannt geben.
Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.