Nachtrag: 07.04.2008 Nummer 3

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Nds. Kultusministerium hat mit Schreiben vom 05.02.2008 in Änderung zu den bisherigen Aussagen der Nds. Schulinspektion mitgeteilt, dass Rats- und Ausschussmitglieder sowie kommunale Bedienstete nicht „Dritte“ im Sinne der Rundlasses des MK vom 07.04.2006 sind.

Dieses bedeutet, dass grundsätzlich die Inspektionsberichte auch den Rats- und Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden können.

Das Nds. Kultusministerium weist allerdings auch darauf hin, dass der Inspektionsbericht neben zahlreichen Aspekten, die sich insbesondere auf pädagogische Bereiche beziehen oder auf die originär dem Schulträger obliegenden Fragen, auch Personaldaten im Sinne des Datenschutzrechts enthalte. Dies betreffe insbesondere die Aussagen zu den Qualitätskriterien 13 (Schulmanagement: Führungsverantwortung der Schulleitung) und 14 (Schulmanagement: Verwaltungs- und Ressourcenmanagement), die wegen der Personifizierbarkeit als Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz anzusehen sind. Insofern könne eine Behandlung der Inspektionsergebnisse in nicht öffentlicher Sitzung angezeigt sein, wie sie auch in anderen Bereichen der kommunalen Beratungen üblich sei.


Dementsprechend wird die Verwaltung zukünftig im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur die Inspektionsberichte der Nds. Schulinspektion bekannt geben.


Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.