Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau KTA Sudholz hinterfragt, inwiefern der Landkreis die Schulen hinsichtlich der Bereitstellung von Dolmetschern unterstützt; im konkreten Fall sei bei einem Kind, das die Oberschule besucht, ein Förderbedarf festgestellt worden.  Nun gebe es die sprachliche Barriere, den Eltern, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, die Situation zu vermitteln. Erste Kreisrätin Vogelbusch berichtet, die Landesschulbehörde sei zuständig. Die Schule erhalte für solche Zwecke entsprechende Landesmittel bzw. müsse sich mit dem Land abstimmen. Der Landkreis habe bereits angeboten, dass seine Anlage zum Video-Dolmetschen in Anspruch genommen werden könne – allerdings in Räumen des Landkreises, da nur die hiesigen Rechner einsetzbar seien. – Dieses Angebot sei nicht angenommen worden. Insofern müsse diese schulinterne Angelegenheit von der Schule selbst mit der Landesschulbehörde geklärt werden.

 

Frau Sudholz erbittet, diese Problemlage an den Schulen zu eruieren und einen Sachstandsbericht dazu im Schulausschuss zu geben. – Erste Kreisrätin Vogelbusch signalisiert, die Verwaltung werde Kontakt zur Landesschulbehörde als zuständige Stelle aufnehmen, um von dort einen Überblick über die Thematik zu erhalten. Eine Antwort werde man den Kreistagsmitgliedern zukommen lassen.

 

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Soeben erhalte sie zur Thematik “Förderschule Lernen”  die Nachricht, so Frau Vogelbusch,  dass der Kreisausschuss-Beschluss vom 25.04.2018 ausreichend gewesen wäre. Der Kreistagsbeschluss unter TOP 6.2.1 wäre somit entbehrlich gewesen.