Sitzung: 18.10.2018 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0488/2018
Beschluss (inkl.
textlicher Ergänzung zu d)
a)
Der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven werden die Mittel zur Erarbeitung und
Umsetzung einer Strategie zur
nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und hier
insbesondere der Hautflügler (Fluginsekten) im Landkreis Friesland
zweckgebunden je Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
b)
Die
Fördersumme ist für das jeweilige Geschäftsjahr bis spätestens zum 31.01. d.J.
an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftung hat im Gegenzug bis zum 31.03. des
Folgejahres die tatsächliche Mittelverwendung zu ermitteln und einen möglichen
Differenzbetrag entsprechend der getätigten Einzahlung an den Landkreis
Friesland zu erstatten.
c)
Die
Verwaltung regelt die Mittelverwendung mit der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven vertraglich nach Maßgabe des
Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018.
d)
Eine
Fachstelle (50 %) wird entgegen des Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018 nicht beim Landkreis Friesland, sondern bei der
Naturschutzstiftung eingerichtet.
e)
Sofern
die Gremien der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven sich gegen
eine solche vertragliche Vereinbarung aussprechen, setzt die Verwaltung den
entsprechenden Kreistagsbeschluss vom 14.03.2018 (Buchstaben a) – c))
unverzüglich um.
Es wird noch einmal verdeutlicht, dass die Fachstelle (50 %), wie im Beschluss unter d) geändert, bei der Naturschutzstiftung eingerichtet wird und nicht beim Landkreis Friesland.
Für den Praxisbezug werden Naturschutzstiftung, Umweltausschuss, „Runder Tisch Naturschutz“ und Kreislandvolkverband regelmäßig zusammentreffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig