Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss (inkl. textlicher Ergänzung zu d)

 

a)      Der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven werden die Mittel zur Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten und hier insbesondere der Hautflügler (Fluginsekten) im Landkreis Friesland zweckgebunden je Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.

 

b)      Die Fördersumme ist für das jeweilige Geschäftsjahr bis spätestens zum 31.01. d.J. an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftung hat im Gegenzug bis zum 31.03. des Folgejahres die tatsächliche Mittelverwendung zu ermitteln und einen möglichen Differenzbetrag entsprechend der getätigten Einzahlung an den Landkreis Friesland zu erstatten.

c)       Die Verwaltung regelt die Mittelverwendung mit der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven vertraglich nach Maßgabe des Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018.

d)      Eine Fachstelle (50 %) wird entgegen des Kreistagsbeschlusses vom 14.03.2018 nicht beim Landkreis Friesland, sondern bei der Naturschutzstiftung eingerichtet.

 

e)      Sofern die Gremien der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven sich gegen eine solche vertragliche Vereinbarung aussprechen, setzt die Verwaltung den entsprechenden Kreistagsbeschluss vom 14.03.2018 (Buchstaben a) – c)) unverzüglich um.

 

 

 


Es wird noch einmal verdeutlicht, dass die Fachstelle (50 %), wie im Beschluss unter d) geändert, bei der Naturschutzstiftung eingerichtet wird und nicht beim Landkreis Friesland.

 

Für den Praxisbezug werden Naturschutzstiftung, Umweltausschuss, „Runder Tisch Naturschutz“ und Kreislandvolkverband regelmäßig zusammentreffen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig